Schwangerschafts Lexikon

KINDERGELD

Das Kindergeld wird bei der Familienkasse des für Ihren Wohnbezirk zuständigen Arbeitsamtes beantragt.
Es beläuft sich auf 196,- Euro für das erste und zweite Kind (200,- € für jedes weitere) und wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes ausgezahlt.

[TS]

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