Ändert sich das Nettogehalt, wenn man während der SS arbeitsunfähig....

Begonnen von Drache, 12. Januar 2012, 12:55:36

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Drache

geschrieben wird?

Also wenn man z.B. bis zum 5.Monat normal arbeitet und dann von der Arbeit frei geschrieben wird?

Vielen Dank
Daniela



Mone0805

Das kommt (wie immer) darauf an  ;)
Bekommst Du Zulagen (Schicht-, Schmutz-, Gefahrenzulage etc.), arbeitest Du auf Stundenlohnbasis oder hast Du ein Festgehalt?

Bei einem Festgehalt bekommst Du Dein Nettogehalt (ist allerdings auch nicht immer der Auszahlungsbetrag, auch da kommt es darauf an, ob Du irgendwelche Abzüge hast) bis zu 6 Wochen weiter, wenn Du nicht innerhalb eines 12-Monatszeitraums schon einmal wg. desselben Grundes krankgeschrieben warst.

Bei einem Stundenlohn wird dann entsprechend die normale Arbeitszeit angerechnet und daraus (vermutlich ohne Zulagen) Dein Netto berechnet.

Ggf. kann auch im Tarifvertrag eine günstigere Regelung getroffen worden sein, dann tritt diese in Kraft.

LG

Drache




Pico

kommt auch drauf an ob du Krankgeschrieben bist oder ein Beschäftigungsverbot hast vom FA...

Kathi3008

Hallo du.

Nach 6 Wochen zahlt die Krankenkasse, aber auch nur 70 % vom Bruttogehalt oder 90 % vom Nettogehalt, je nach dem was mehr ist.

LG
08/14 1. Termin Kiwu
23.08.14 1. Clomi Zyklus beginnt
15.09.14 mit Predalon ausgelöst
26.09.14 SSt +
30.09.14 Bluttest in der Kiwu. HCG 27 :(
02.10.14 Bluttest in der Kiwu. HCG 51 :/
07.10.14 Bluttest in der Kiwu. HCG 508 :) US ein mini Punkt zu sehen
17.10.14 SB, US im KH: Herzschlag!
24.10.14 Entlassung in der Kiwu
28.10.14 Herztöne beim Gyn gehört
08.11.14 SB, US im KH: Baby sieht aus wie Baby und hat gewunken :)

Tini^_^

So wie du schreibst, hört es sich nach einem Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber aus an. Dann bekommst du weiterhin dein Netto-Gehalt wie als wenn du krank geschrieben wärst oder Urlaub hättest.

Ich hatte ein BSV vom Arzt aus - genieß die "ruhige" Zeit und bereite in Ruhe alles vor für das Würmchen! Schöne Kugelzeit.

Merja

Beschäftigungsverbot, egal ob vom Arzt oder Arbeitgeber ausgestellt bedeutet Lohnfortzahlung des Festgehaltes (ohne Überstundenzuschläge etc.) und keine Minderung des Nettogehaltes.

Krankschreibung siehe oben schon erklärt. Deshalb lieber BV geben lassen wenn es langfristig gelten soll.

Drache

Ja, meinte ein Beschäftigungsverbot. Welches Gehalt wird da genommen, dass was ich zu der Zeit habe oder das was man hatte bevor man schwanger war?

Hab da was gelesen, dass die letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft zur Berechnung genommen werden?

Danke
Daniela



Pico

du hast ja ein festgehalt was du Aktuell bekommst und das wird genommen...