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bafög??möglich??

Begonnen von elmo666, 27. Dezember 2010, 17:57:54

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elmo666

hey ihr lieben...

also ich habe überlegt während des erziehnugsjahrs anzufangen zu studieren...nun zu meiner frage...

bekomme ich dann bafög nach dem erziehnugsjahr?

zur info ich habe von

2002-2005 ne ausbildung gemacht
dann von 2.05-07.06 teilzeit (130 std gearbeitet)
dann 08.06-06.08 abi nachgemacht und nebenbei gearbeitet
dann von 06.08-heute vollzeit gearbeitet...

ich bin verheiratet und habe dann hoffenltich ein gesundes kind  :)
bekomme ic in einem solche fall elternunabhängiges bafög?weil das elternbezogene würde ihc nicht bekommen  :( wobei ich das auch nicht verstehen kann,aber das ist leider so...

über jede hilfe wäre ich dankbar,weil ich im moment echt am grübeln bin...

danke ihr lieben...

einen guten rutsch...
For ever in my heart *19.07.2010




Estrella81

Ich denke eher nicht. Hab noch im Kopf, dass man kein Bafög bekommt, wenn man schon einmal verdient hat.

Bin mir aber nicht sicher.

Rein aus Interesse: Was würdest du denn gerne studieren?
Das Schönste aber hier auf Erden
Ist lieben und geliebt zu werden!




elmo666

also ich würde entweder ernährungswissenschaften oder bwl studieren...

also ich glaube ich ahbe gefunden das man insgesamt mit der ausbildung 6 jahre gearbeitet haben muss,aber ich bin mir soooo unsicher...denke ich werde dann doch mal zur uni fahren und mich da erkundigen in der studie beratung...


danke dir trotzdem...
For ever in my heart *19.07.2010




Estrella81

Geh doch direkt zum Bafög-Amt. Die wissen es ja ganz genau.
Das Schönste aber hier auf Erden
Ist lieben und geliebt zu werden!




Znyhv

Hey,

bei der Frage ob ich was bekomme hat mir der Rechner hier ganz gut geholfen.
Tipp doch mal alles ein.
Rechner

Znyhv

Patty79

Hallo!

Also, dss man kein Bafög bekommt, wenn man schonmal verdient hat ist so nicht richtig.  Ich habe eine Ausbildung gemacht und danach gearbeitet, war lange arbeitslos und bekomme nun elternunabhängiges Bafög. Allerdings hole ich gerade mein Abi nach und ich bin über 30 ;)

Ü30 ist es etwas schwieriger Bafög zu bekommen. Du kannst dir Erziehungszeit anrechnen lassen, soviel ich weiß. Aber,  wie schon geschrieben wurde, wende dich an die zuständige Bafögstelle/Studienberatung! Viel Glück!

Ach ja, du bekommst elternunabhängiges Bafög, da du verheiratet bist und warscheinlich shcon ewig nicht mehr bei deinen Eltern lebst. Aber das Einkommen deines Mannes wird angerechnet!

gänseblümchen

hi:-)

also ich bin auch noch am studieren, mache aber ab april ein urlaubssemester, da meine kleine jetzt im januar zur welt kommen wird :-)

ich kann dir zwar nicht großartig weiterhelfen, außer dir zu raten zum zuständigen bafög-amt zu gehen, da gibt es sooo viele unterschiedliche möglichkeiten/fälle... bei mir ist es z.b. so, dass ich für das kind extra bafög bekommen werde (also nen zuschlag von 180 € oder so) man muss nur sehr hartneckig sein und sich nicht zu schnell abwimmeln lassen ;-)
bei mir ist es aber so, dass ich nicht verheiratet bin, denn ich glaube, dann wird auch das gehalt von dem mann mit angerechnet...

viel erfolg, liebe grüße :-)
"Sei frech und wild und wunderbar"




Evchen

Zitat von: Patty79 am 06. Januar 2011, 20:53:51
Ach ja, du bekommst elternunabhängiges Bafög, da du verheiratet bist und warscheinlich shcon ewig nicht mehr bei deinen Eltern lebst. Aber das Einkommen deines Mannes wird angerechnet!

Das ist kein Grund für elternunabhängiges BAföG! Ich lebte zum Zeitpunkt der Antragsstellung schon 7 Jahre nicht mehr bei meinen Eltern und war/bin verheiratet  ;) Konnte aber, altersbedingt, eben nicht die Erwerbstätigkeitszeiten nachweisen.

Zitat- Der Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs wird elternunabhängig gefördert (Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) auf dem zweiten Bildungsweg)

- Der Beginn der Ausbildung liegt nach der Vollendung des 30. Lebensjahres (Förderungsfähigkeit durch BAföG, nach Vollendung des 30. Lebensjahres, sehr eingeschränkt!)

- Vollwaise; Der Wohnort der Eltern ist unbekannt oder die Eltern im Ausland leben und an den Zahlungen des Unterhalts rechtlich gehindert sind

- Nach Vollendung des 18. Lebensjahres liegt eine mindestens fünfjährige Erwerbstätigkeit vor Ausbildungsantritt vor

- Sofern eine dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung mit anschließend dreijähriger Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden kann. Ist die Ausbildungszeit kürzer, so muss eine höhere Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden.

Und ja, es wird auch das Gehalt des Ehegatten mit einberechnet  ;) Der Kinderbetreuungszuschlag liegt derzeit bei 113€ Zusätzlich werden bei uns Studierende mit Kind von den Studiengebühren befreit, was nochmal eine finanzielle Entlastung darstellt  ;)

Hier findest du eine Liste, der für die jeweilige Hochschule zuständigen Studentenwerke:

http://www.das-neue-bafoeg.de/de/303.php


elmo666

dankeschön...

@ patty das was du bekommst ist schülerbafög und das gibt es auch elternunabhhängig,das hatte ich als ich mein abi nachgemacht habe auch bekommen....mmir gign es um das studien bafög...

aber ich werde mcih mal schlau machen beim bafög amt..
For ever in my heart *19.07.2010




Zafala

wenn würdest du elternunabhängiges bafög bekommen (aus erfahrung weiß ich aber, dass du da mehrmals mit nachdruck drauf hinweisen musst)

aber ob du bafög bekommst, hängt davon ab, wieviel dein Mann verdient. der wird nämlcih trotzdem mit eingerechnet. :)

03/10, 11/13, erwartet 05/17