Betriebsbedingte Kündigung - während dem MuSchu/Elternzeit möglich?

Begonnen von Tinschen mit Lena & Nele, 01. Oktober 2009, 17:13:11

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Tinschen mit Lena & Nele


Hallo,

vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Hier sind ja aus allen Bereichen Mädels unterwegs. :)

Ich bin in einem (bisher) grossen Online-Unternehmen tätig, bereits seit knapp 9 Jahren. Nun habe ich heute erfahren, dass 400 Mitarbeiter entlassen werden sollen. Es wurde schon lange gemunkelt, aber nun steht es fest und ist auch schon im Internet zu finden die Info.

Ich bin seit gestern im Mutterschutz und danach in Elternzeit (es steht noch nicht sicher fest, wie lange). Nun frage ich mich

1. Kann ich während dem MuSchu/Elternzeit gekündigt werden?
Falls generell Nein, ist das bei einer betriebsbedingten Kündigung was anderes?

2. Steht einem bei einer betriebsbedingten Kündigung trotzdem eine Abfindung zu?

Puh, nu bin ich bissl durch den Wind. Wobei ich es schon fast geahnt hatte und eh überlegt habe, mich während der Elternzeit nach was anderem umzuschauen. Aber es ist schon ein Hammer, es jetzt schwarz auf weiss zu wissen/zu lesen.

Danke schonmal im voraus für eure Antworten.
LG Tinschen
Zwei kleine Feen bereichern unser Leben!





gummibär

Huhu!
ICh kann deine ANgst verstehen! Ich hab ja nen BV wg Mobing und habe irgendwie auch die ganze Zeit Angst, dass da irgendwelche Gründe für eine Kündigung während der EZ/Muschu gefunden werden können :(

Zu deinem Fall - so richtig weiß ich natürlich nix ;) Aber hab grade das hier gelesen:
http://www.eltern.de/schwangerschaft/16-30-woche/schwanger-kuendigung.html

klingt gut, oder?

Ich hoffe, das kann man ernst nehmen!
*18 September 2007

Tinschen mit Lena & Nele


Huhu gummibär s-winken

danke für Deine Antwort. :) Ja bei mir war es ja das gleiche. Seit gestern MuSchu und davor hatte ich ja auch ein BV wegen Mobbings. Deshalb denke ich, dass ich eine der ersten sein werde, die gehen muss. Die Seite von Dir ist supi. Allerdings steht dort "Grundsätzlich kann man Ihnen jetzt nicht kündigen - das gilt für die gesamte Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt."

Also bin ich in der Elternzeit wohl nicht "geschützt" bzw. nur 2 Monate und halt die 2 Monate MuSchu davor. Gut, Elterngeld bekomme ich ja trotzdem oder? (also auch falls ich dann in 5 1/2 Monaten gekündigt werden sollte.). Na da bin ich ja mal gespannt, ob ich dann in knapp 6 Monaten arbeitslos bin.  ???

Na ich hab morgen eh nen Beratungstermin wegen dem Elterngeld/Elternzeit - dann frag ich gleich nochmal nach. Puh .. so schnell kanns gehen. :(

LG
Zwei kleine Feen bereichern unser Leben!





gummibär

#3
Ohje, was hab ich denn da vorhin wieder gelesen... Ich hab vorher gepennt und war wieder so verwirrt. Stimmt, da steht nur was von Schwangerschaft - man könnte jetzt spekulieren, denn ich dachte, man sei bis 6 Wochen nach der EZ unkündbar. Die 6 Wochen + die MuschuWochen sind ja fast 4 Monate, also wenn man halt keine EZ nimmt...

Äh, gut, ich hab mehr Verwirrung gestiftet. Ich hoffe, die können dir da morgen helfen! Rein Interesse halber such ich noch mal so im Netz rum ;)

lg!
*18 September 2007

tiamaja

Huhu,

möchte nun keine falsche Aussage machen...doch bin ich bin recht sicher das dir in der Elternzeit nicht gekündigt werden kann. Ob es da Ausnahmen gibt, kann ich leider nicht sagen.

Lg und hoffe das du das gut geregelt bekommst. :)
Es kommt nicht darauf an wie lange man wartet,
sondern auf wen man wartet!


gummibär

Das ist das, was man überall immermal liest:
http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/falle/elternzeit_kuendigung.php

Ist jetzt nicht die tollste Quelle, hab ich so aber schon oft gelesen. Nur geht da nicht hervor, ob ne betriebsbedingte Kündigung eben ein solcher Ausnahmefall ist.
ANsonsten ist man in der EZ schon geschützt, nur danach nicht...
*18 September 2007

Sonne ☼

Hallo,

soweit ich weiß, bist du während der Elternzeit durchaus betriebsbedingt kündbar.

Hier steht auch etwas dazu: klick

Liebe Grüße!

Tinschen mit Lena & Nele


Hallo ihr lieben und danke für eure Antworten. Also generell besteht auch in der Elternzeit Kündigungsschutz - aber Ausnahmen gibts -wie überall- auch dort. Hab dazu folgendes gefunden:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/falle/elternzeit_kuendigung.php

"Das Kündigungsverbot gilt nur dann nicht, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Arbeitgebers die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklärt. Eine Kündigung während der Elternzeit kann dann beispielsweise zulässig sein, wenn der Betrieb oder die Abteilung, in der die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer  beschäftigt waren, stillgelegt wird oder ...."

Und das ist wohl bei uns der Fall. Aber man kann wohl dagegen vorgehen bzw. hab ich auf der Pro Familia-Seite gerade gelesen, dass man dagegen sogar vorgehen sollte.

Also bleibt mir erstmal nichts anderes übrig als abzuwarten. Aber eure Infos und die aus dem Netz verschaffen mir schon ein wenig Klarheit. Ich werde meine Elternzeit wohl genauso nehmen, wie ich es mir vorher auch gedacht hatte - unabhängig von dieser Information heute.

Danke euch nochmal. :-*
LG
Zwei kleine Feen bereichern unser Leben!





gummibär

Ich bin trotzdem gespannt, was bei deiner Beratung heute rauskommt!!! Wird denn euer Betrieb richtig stillgelegt?

(muss gerade schmunzeln - jetzt haben wir 4 Links, die eigtl nur zwei sind... weil wir alle das selbe gefunden haben  ;D )
*18 September 2007

novalee

ich glaub es geht alles....mir wurde trotz schwangeschaft gekündigt.....

flip81

Hey Tinschen!

Bin ja vom Fach. Generell unterstehst du zwar in der Schwangerschaft und der Elternzeit einem besonderen Kündigungsschutz, aber der Arbeitgeber kann - insbesondere in deinem Fall einer betriebsbedingten Kündigung - einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim zuständigen Landesamt stellen (wie auch schon oben steht). Dann kannst du tatsächlich gekündigt werden. Wie genau die das dort prüfen, kann ich dir nicht sagen. Anwaltlicher Rat wäre im Falle des Falles sicher nicht falsch.
Einen Anspruch auf Abfindung gibt es in Deutschland nicht, ein solcher folgt jedoch häufig aus einem Interessenausgleich / Sozialplan, falls es einen solchen gibt.

Ich weiß, die Antwort ist wahrscheinlich nicht die erhoffte...  :-\

LG!





Cecalein

Zitat"Das Kündigungsverbot gilt nur dann nicht, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Arbeitgebers die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklärt. Eine Kündigung während der Elternzeit kann dann beispielsweise zulässig sein, wenn der Betrieb oder die Abteilung, in der die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer  beschäftigt waren, stillgelegt wird oder ...."

Das stimmt so leider, aber eine Abfindung ist nicht ausgeschlossen, dafür brauchst nen guten Anwalt, gute Nerven und viiiieeeeellllll Geduld!

Ich wünsch dir das es "anders" ausgeht als mit ner Kündigung.  :-*