Beschäftigungsverbot und Resturlaub

Begonnen von Svesan, 21. Mai 2010, 18:58:46

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Svesan

habe seit mitte februar beschäftigungsverbot und habe vor kurzem erfahren, dass man seinen resturlaub mitnehmen kann oder ausbezahlen lassen kann. jetzt will mir mein arbeitgeber meinen resturlaub nicht ausbezahlen, was mir eigentlich zu steht, nur weil ich ihn schon eingereicht hatte und er genehmigt wurde. und das wollte meine chefin, dass wir ihn jetzt schon legen damit sich es am ende des jahres nicht anstaut. ok sie wußte es nicht aber toll. das werd ich auch nie mehr machen. es wären sage und schreibe 27 urlaubstage. und dann noch so ich hätte schließlich 28 tage eingereicht und zustehen würden mir nur 27. ich könnte jetzt ja schließlich trzotzdem wegfahren. krankheit wäre was anderes. das ist mir schon klar wäre auch nie auf die idee gekommen nach meinem urlaub zu fragen, hätte mich nicht jemand darauf hingewiesen, das es mir zu steht. das darf echt nicht war sein, da bekommen wir schon weniger gehalt als andere bei anderen Arbeitgebern und dann wollen die mir nicht mal mein geld geben könnt so ... jetzt wo wir das geld grad so brauchen könnten. es kennt sich nicht zufällig jemand besser damit aus??

Baby2010

Ich hatte auch ein BV und mein Urlaubsanspruch bleibt bestehen. Schließlich kannst du den Urlaub ja nicht nehmen. Warum dieser Anspruch wegfallen sollte, weil du den Urlaub schon eingereicht hast, verstehe ich ehrlich gesagt nicht  :-\ Allerdins habe ich jetzt beim Googlen auch gefunden, dass genehmigter Urlaub während des BVs verfällt  :o

Hatte du den Urlaub denn vor dem BV eingereicht? Wenn ja, schätze ich, dass du tatsächlich keinen Anspruch auf Auszahlung bzw. Abgeltung des Urlaubs hast  :-[

Svesan

Hi Danke dir schon mal. Ja blöder weise habe ich alles vorher eingreicht, weil ich das nicht wußte und meine chefin meinte wir sollen alle (Team) unseren Urlaub im Januar festlegen und dann hab ich ihn auch eingereicht. war natürlich wieder eine der wenigen die es gemacht hat. hätte ich das gewußt, hätte ich es gelassen, da ich ja schwanger werden wollte. so ein ärger. hab jetzt voll die schuldgefühle und mach mir voll den kopf, da es bestimmt einiges gewesen wär. ich seh es irgendwie auch nicht ein mit der begrüngung "eingereicht und genhemigt". da die anderen mit Bv es ausbezahlt bekommen. echt unfair ...

Fannilein

#3
Hallo Svesan!

Der Urlaub verfällt nicht, sondern Du kannst ihn bis zum Kalenderjahr nach der Elterzeit nehmen. Eine regelrechte Auszahlung ist jedoch nicht möglich. Allerdings könntest Du den Urlaub im Anschluss an das Mutterschaftsgeld nehmen, damit verzichtest Du jedoch während dieser Zeit auf das Erziehungsgeld.
Sprich, wenn du nach der Elternzeit wieder normal arbeiten gehst, kannst Du den Urlaub von vor dem Beschäftigungsverbot in dem Kalenderjahr, in dem du wieder zu arbeiten beginnst, nehmen.
Das der AG den Urlaub auszahlen muss, ist leider nicht gesetzlich geregelt, das kann er freiwillig machen ,ist aber nicht verpflichtet dazu.


Das hab ich noch auf einer Anwaltsseite gefunden, auf der ich angemeldet bin:

§ 17 MuSchG stellt ausdrücklich klar, dass der Erholungsurlaub nicht verfällt, wenn die Frau infolge eines Beschäftigungsverbotes nicht in der Lage ist den Urlaub vollständig zu nehmen.

Der Urlaub kann dann noch im laufenden oder im folgenden Urlaubsjahr genommen werden.
Er gilt gerade nicht als genommen. Auch das BUrlG geht davon aus, dass bei Krankheit der Urlaub nicht verfällt. Auch hat der Europäische Gerichtshof kürzlich entschieden, dass trotz Krankheit der Urlaub nicht verfällt, auch wenn im gesamten Urlaubsjahr der AN krank ist.

Im Ergebnis steht Ihnen der Urlaubsanspruch zu. Sie erwerben auch einen Urlaubsanspruch während der Zeit des Beschäftigungsverbotes, diese Zeit gilt als Beschäftigung.



Svesan

dankeschön
das problem ist, dass mein AG sagt hätte ich den urlaub nicht schon eingereicht und wäre er nicht schon genehmigt hätte er mir zu gestanden. aber deshalb nicht mehr.

Fannilein

Die Aussage stimmt aber nicht, du kannst deinen Ag ja mal sachte auf das Mutterschutzgesetz hinweisen! ;)
Hast du eine Rechtsschutzversicherung oder einen Anwalt?
Lass es dir dort schriftlich geben, über deine KK könntest du sowas auch erfragen, schreib mal unverbindlich eine Email an die KK, und frag ob siedir Auskunft darüber erteilen können.
Im Normalfall bekommst du eine ausführliche Antwort, die du deinem Chef dann präsentieren kannst.

Ansonsten könntest du auf dieser Seite hier www.frag-einen-Anwalt.de dein Anliegen schildern und bekommst dort zu 100% eine Antwort von einem Fachanwalt.

Lg



Svesan

oh dankeschön. Habe nämlich weder nen anwalt noch ne arbeitsrechtschutz. werd ich gleich mal machen. vielen, vielen, vielen Dank  :-*