Einkommenssteuer Erklärung!

Begonnen von Knoedelchen, 01. Juni 2010, 17:08:27

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Knoedelchen

Hallo ihr lieben,

muss meine Einkommenssteuer von 2006 bis 2009 nachmachen  :(
Die von 2009 war je ned so das Problem.
ABER jetzt die anderen!

Könnt ihr mir mal bitte sagen wie ich rausfinden kann wieviel Tage insgesamt ich 2006 gearbeitet habe? Weil der Betrieb indem ich 2006 gearbeitet habe existiert leider nicht mehr! Bin total überfragt!

Gibt es eine Norm Angabe oder so?

Danke für eure Hilfe!  :)






Die Welt ist Kurios! Komm lass sie uns mit Keksen bewerfen!

annamina

na da, hast du ja noch was vor dir, du arme

also ich habe mal gegoogelt und gleich diese seite gefunden:
http://www.datumsrechner.de/Arbeitstage_2006-2007.pdf

habe bei googel einfach "arbeitstage 2006" eingegeben... davon musst du ja nur noch deinen urlaub und dein krank (so pie mal daumen  ;) ) abziehen.

na dann viel spaß noch.....

viele grüße
annamina



Knoedelchen

Danke  :D
jetzt muss ich nur noch rausfinden wieviel Urlaub ich hatte  ;D






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annamina

naj, wenn wir mal ehrlich sind, kommt es da auf ein zwei tage doch nicht an.....da amt weiß doch auch nicht genau, wieviel urlaub du hattest....auf jeden fall hattest du 24 tage, das ist ja das minimum....



Jomi

Wir (ich bin Steuerberaterin  ;) ) nehmen bei uns im Büro immer pauschal 230 Tage wenn das ganze Jahr gearbeitet wurde. Das wurde noch nie beanstandet.
Mirja 6.11.09, Jonathan 8.12.11 und Jakob 17.01.2015, unsere größten Schätze <3<3<3

*12/2013, für immer in unserem Herzen

lucky81

ach gott, da wär ich aber auch hilflos wenn ich das alles nachreichen müsste.........

wie gut das ich jedes jahr brav die steuererklärung mache und es wohl immer gepasst hat


ein neuer Engel bewohnt den Himmel
mein Sternchen Angel 11.02.2011 (SW 8+0)


Knoedelchen

Zählen da eigentlich Nebenjobs auch mit dazu?

Ich hab 2006 das erste Viertel Jahr im Einzelhandel und den rest Festangestellt in einer Disco gearbeitet hab da aber "nur" ne 4 Tage Woche gehabt und noch 2 Tage unter der Woche in einem Lokal (angemeldeter Nebenjob) gearbeitet dasselbe 2007

Und wenn das ned geht zieh ich dann von den Pauschalen 230 Tagen 48 Tage ab oder?
Weil ich muss ja dann pro woche einen Tag weniger rechnen also praktisch

4 Tage im Monat weniger mal 12 = 48 und dann 230 minus 48 oder?






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annamina

der nebenjob lief dann doch sicher über eine zweite steuerkarte mit der klasse 6!?

soweit ich weiß, muss man alle einkunftsarten angeben....

aber suesse schreibt ja, dass sie steuerberaterin ist. sie weiß das sicher ganz genau....



Knoedelchen

Hmmm wüsste ned das das über ne zweite Karte gegangen wär  :-\
also ich hatte keine bekommen






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annamina

soweit ich weiß, muss man nen zweitjob über ne zweite lohnsteuerkarte abrechnen. bei dieser steuerkarte hat man dann die klasse 6.

hach man, ich bin jetzt wegen meinem bv schon so lange zu hause, dass ich viele sachen vergessen habe. ich arbeite als lohnbuchhalterin. da hatte ich auch ständig mit so etwas zu tun....und so weit ich mich erinnere, ist es so, dass wenn man einen "vollzeitjob" hat und noch nen nebenjob, so benötigt man für den anderen ne zweite lohnsteuerkarte. hast du denn bei dem nebenjob steuern gezahlt?

aber wie gesagt, die hand möchte ich nicht dafür ins feuer legen......



Knoedelchen

Boah du fragst mich sachen  ;D keine Ahnung hab ich mich damals ned dafür interessiert! Ich müsste sogar suchen wo die Lohnabrechnungen für den Nebenjob sind! Von den Hauptjobs hab ich alle sauber abgeheftet aber von dem damals hab ich die ned so regelmässig bekommen und ich weiß momentan echt ned wo ich die hin hab!  :-\






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annamina

ohhh, ich denke da wirst du nochmal suchen müssen. zumindest nach dem ausdruck der zu deiner lohnsteuerkarte gehört. das ist der, wo die ganzen angaben dazu drauf stehen, was du verdient hast und was für abzüge du hattest. ich denke nämlich schon, dass du ALLE deine einkünfte angeben musst. der staat lässt sich doch nix entgehen.
wenn du den ausdruck nicht mehr findest, dann musst du dich nochmal bei deinem alten arbeitgeber melden und danch fragen....

hach ja, so ne stuererklärung kann richtig spaß machen, ne  s-banghead



Knoedelchen

JAAAAAAAAAAAA es gibt NICHTS schöneres  s-rofl
ich könnte das echt JEDEN TAG machen  ;D

Aber theoretisch müssten die doch froh sein wenn ich das ned mit angeb dann müssen sie mir weniger zurück zahlen"! Weil wenn ich in meinem Nebenjob damals steuern gezahlt habe forder ich die ja somit nicht zurück oder denk ich jetzt falsch?  ???






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annamina

ja wenn das so einfach wäre...

es gibt ja aber auch immer leute die steuern nachzahlen müssen.

also hoffe mal lieber, dass du welche gezahlt hast.

und es ist ja auch so, dass du deine stuererklärung "wahrheitsgemäß" machen musst, also alle einkünfte mit angeben...

jetzt ist es so, dass der arbeitgeber nach dem jahresabschluss oder wenn ein arbeitnehmer die firma verlassen hat, die daten über die einkünfte des mitarbeiters an das finanzamt weitergibt (per internet). das finanzamt hat also alle daten von jedem arbeitnehmer. ich weiß jetzt aber nicht, ab welchem jahr das eingeführt wurde und ich weiß auch nicht, wie das vorher war......ich will damit aber nicht sagen, dass du deswegen deine daten nicht angeben musst, weil das fa diese schon hat. einreichen musst du trotzdem alles mit deiner steuererklärung.denen würde dann aber auffallen, wenn du was weglassen würdest.



Nala

Stop!

Wenn der Nebenjob ein s.g."geringfügiges Beschäftigungsverhältnis" war (400,00 EUR-Basis)
ist dafür weder eine zweite LSt-Karte erforderlich, noch muß dieser in der ESt-Erklärung angegeben werden!

Wegen der 4-Tage-Woche: mach's so, zieh' die 48 Tage ab, dann paßt das schon. ;) Kein Mensch zählt die einzelnen Tage nach! Solange das einigermaßen plausibel ist, kommt's auf einen Tag mehr oder weniger nicht an.

Knoedelchen

Ja das war auf 400 € Basis  :)

Danke  :)






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annamina

400 euro-jobs sind nicht immer steuerfrei!! die einkommen werden zusammengezählt. wenn man z.b nur einen 400 euro-job hat, dann ist der steuerfrei. wenn man aber z.b zwei oder drei has, dann werden die besteuert. es gelten ja immer verdienstfreigrenzen. und da knoedelchen ja schon einen job hat, werden die einkommen zusammengezählt. also ich wäre vorichtig mit der annahme, dass der 400 euro-job auf jeden fall steuerfrei ist. ich würde mich da lieber nochmal genauer informieren. die seite www.minijob-zentrale.de ist sehr hilfreich.



Bird


Wenn man mehr als einen 400,00€ Job hat und auch mehr als 400,00€ verdient, dann weiss das die Bundesknappschaft spätestens nach der JAhresmeldung und stoppt das Ganze. Das geht bestimmt nicht so lange gut.

annamina

man kann mehere minijobs zusammen haben. man muss aber die arbeitgeber darüber informieren und denen die abrechnungen bzw den verdienst mitteilen.und die arbeitgeber rechnen dann die bezüge zusammen und rechnen dann den lohn entsprechend ab. ich weiß das, weil ich mir immer von den mitarbeitern in unserer firma eine bestätigung geben lassen musste, dass sie keinen weiteren nebenjob haben, wenn sie bei uns nen minijob bzw ne geringfügige beschäftigung (verdienst zwischen 400 und 800 € brutto) hatten



Bird


Bei einem Minijob kann man nicht mehr als 400,00 € verdienen. Zwischen 400,00 € und 800,00 € ist man in der Gleitzone und regulär versichert. Das läuft dann auf Lohnsteuerkarte.

Mehrere Minijobs kann man haben, man darf aber insgesamt nicht mehr als 400,00 € verdienen.

Eine weiter Möglichkeit ist dann, neben dem Minijob noch die Beschäftigung als kurzfristig Beschäftigter (ninnerhalb bestimmter Grenzen: nicht auf Dauer, höchstens 50 Tage....)

So jetzt hab ich komplett Verwirrung gestiftet  ;D . Und bin außerdem total vom Thema abgekommen  8) 

Wenn ihr noch Fragen habt.... nur zu.

Knoedelchen

Also hab ich jetzt darauf steuern gezahlt und muss ich den angeben?  ???

Bin mir fast sicher das ich keine zweite Lohnsteuerkarte hatte!

Wie mach ich das denn mit den Fahrkosten?
Weil ich bin öfter umgezogen und hatte zwischendurch auch mal kein Auto!
Kann man da Pauschal auch was sagen oder muss ich das alles ganz genau auflisten wann ich wo und wie lang gewohnt hab und zur arbeit gefahren bin?  ???






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Bird

#21
Nachdem es ja eine Entfernungspauschlae ist, kannst Du immer die jeweilige Entfernung von Deinem Wohnort angeben.

Wenn Du Steuern bezahlt hast, dann müsstest Du eigentlich von Deinem Arbeitgeber eine Steuerbescheinigung erhalten haben. Da steht dann auch die Steuerklasse drauf. Und dann hast Du auf Steuerkarte gearbeitet (weil ja Steuern abgezogen sind). Somit ist es kein 400,00€ Job und Du musst es angeben.

Eigentlich ist die Steuerklasse auch unerheblich, da in der Einkommensteuer Dein gesamtes Einkommen zu versteuern ist. (nochmal edit: Es sei denn es ist ein 400,00€ Job)

Edit: Wenn Du magst, kannst du mich auch gerne per PN fragen. Ferndiagnosen sind irgendwie schwierig.... :-[

Satculle

#22
Hallo,

es ist ein Unterschied, ob man 2 Mini-Jobs bis 400 € hat (die werden zusammengezählt) oder einen Hauptjob (über 400 €) und einen Mini-Job. Im zweiten Fall werden die nicht zusammengezählt! Zumindest aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht!

Und bei der Steuer kommt es darauf an, ob Du auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hast oder der Arbeitgeber eine Pauschalversteuerung vorgenommen hat. Da nehme ich mal die zweite Variante an, das ist eigentlich die gängigste Variante. Dazu habe ich folgendes gefunden:

Wichtig! Zahlt Ihr Arbeitgeber Pauschsteuer (2 % oder 20 %), so hat dies Abgeltungswirkung, d.h. der Arbeitnehmer muss den Arbeitslohn aus diesem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis nicht mehr unter Einnahmen als Arbeitnehmer eintragen, da die Besteuerung mit der Einbehaltung der Pauschsteuer durch den Arbeitgeber abgeschlossen ist.

Wegen der Fahrtkosten: in 2006 gab es schon die sogenannte Pendlerpauschale. Du bekommst 30 ct. pro km/einfache Stecke. Dabei ist es völlig egal ob Du mit dem Auto, der Bahn oder zu Fuß gelaufen bist!

Sat




Alles was zu haben sich lohnt, lohnt auch, dass man darauf wartet!

annamina

ich denke, wenn man nen normalen job hat und zusätzlich nen 400 euro-job hat, dann ist der nicht steuerfrei. weil die einkommen ja zusammengezählt werden. aber das habe ich ja bereits geschrieben.


du müsstest eine liste machen von wann bis wann du wo gewohnt hast und danach deine fahrten abrechnen. sind ja dann immer andere entfernungen.




Bird


Man kann zusätzlich zu einem normalen Job auf Lohnsteuerkarte einen steuerfreien 400,00 € Job haben! (Für diesen muss dann vom AG mit 30% pauschale Abgaben an die Bundesknappschaft gezahlt werden) Für den Arbeitnehmer ist er steuerfrei und muss nicht in der ESt angegeben werden.