Einkommenssteuer Erklärung!

Begonnen von Knoedelchen, 01. Juni 2010, 17:08:27

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annamina

aber nicht die sozialversicherungsabgaben mit der steuer verwechseln oder durcheinander bringen....das sind zwei paar schuhe



Bird


@annamina: Es stimmt schon was ich sage. Ich bin Steuerberaterin und mache das jeden Tag! ;)

@Knödelchen: Wie gesagt, wenn du noch Fragen hast gerne als PN...

Satculle

Ich kann Bird auch nur recht geben... wenn der Mini-Job pasuchal versteuert wurde (und das wurde er mit ziemlicher Sicherheit, wenn sie nicht auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hat) ist sie von weiteren Steuern befreit und muss den Job auch nicht in der Erklärung angeben!




Alles was zu haben sich lohnt, lohnt auch, dass man darauf wartet!

annamina

du hattest was von 30 % abgaben geschrieben. und das sind die sv-beiträge. beim lesen dachte ich, du meinst die steuer....



Nala

annamina - glaub' mir, als Steuerfachangestellte weiß ich, was LSt-frei ist, und was nicht...
                Wenn Knoedelchen einen Hauptjob hatte, der ganz normal versteuert wurde
                (egal, welche LSt-Klasse), und einen geringfügigen Job auf 400,00 EUR Basis, der
                vom AG pauschal versteuert wurde, muß sie diesen definitiv nicht in in der ESt-
                 Erklärung angeben!
                Wenn sie natürlich mehrere 400,00 EUR Jobs hatte, dann werden all' diese Jobs
                zusammengezählt und dann insgesamt versteuert.
 
Knoedelchen - Du kannst im Gegenzug natürlich für den Nebenjob keine Werbungskosten geltend
                    machen, da Du ja darauf auch keine Steuern bezahlt hast.