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In der EZ erneut SS

Begonnen von Dalmimaus, 19. Juni 2010, 09:22:37

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Dalmimaus

Hallo,
wie ist das wenn man in der EZ erneut ss ist?
Muschugeld fällt weg (wenn man nicht arbeiten war in der EZ)?
Wenn ich gerade eienn Arbeitsvertrag unterschrieben habe (einen Nebenjob zu meinen Hauptjob, bei dem ich in EZ bin), aber erst im September anfangen würde, müssen die mich nun beschäftigen, oder können sie den Arbeitsvertrag auflösen?

Ich bekomme als momentan Nichts-Verdiener einen Mindestsatz von 300 Euro Elterngeld wenn das Kind da ist?
Wieviel Kindergeld gibt es für Nr. 2?

Dann zur Elternzeit:
Am Anfang von Kind Nr.2 bin ich noch in EZ von Nr. 1 für noch 1/2 Jahr.
In der Anfangszeit wollte ich zu hause bleiben, also quasi noch in der EZ von Nr. 1. Um Geld zu bekommen, muss ich doch aber bestimmt schon die EZ von Nr. 2 beantragen oder? Und kann nicht alles so weiter laufen lassen? Ich würde nämlich gerne nach weiteren 8 Monaten, die mein Mann zu Hause wäre (1. Geburtstag von Nr. 2) wieder nach Hause kommen. Das ist bstimmt zu verwirrend für die Ämter.. Mhhh, wenn nicht muss ich dann eben meine Stelle auf minimal um den 1. Geburtstag von Nr 2. reduzieren. ich hoffe die machen mit.

Ich danke euch für das lesen dieses Durcheinanders- so ist es auch in meinem Kopf ;)



Lori+Annika+Nico

Bins nur ganz kurz (bin auf dem Sprung) - ich bin auch während meiner EZ wieder schwanger geworden und bekomme MuSchuGeld! Und zwar von der Krankenkasse, die 13 Euro! Bin letzte Woche von einer freundlichen Dame von meiner KH angerufen worden die meinte, dass mir das gesetzlich zusteht  :D

Zu den anderen Themen meld ich mich dann noch ausführlicher  :)
Wir vermissen dich so sehr * 05/09




TinaundCJ

Du bekommst das MuSchu Geld und für den grössten Teil wird das EG berechnet,was Du vor Davids Geburt verdient hast.

Habe ja dasselbe "Problem"  ;)


Ah sorry...verlesen...dachte,Du wärst schon SS.


Aber das MuSchu Geld bekommst normal
Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen


Dalmimaus




Dalmimaus

Und ich bekomme Elterngeld??? Ich war doch aber zwischen den SS nicht arbeiten.

Kann mir mein Arbeitgeber da weiterhelfen?



TinaundCJ

Na meinen Allerherzlichsten!!!!!!!  :D


Du hast doch für 1 Jahr EG beantragt oder?

Es gilt immer rückwirkend für 1 Jahr.

Somit fällt das noch in deine Arbeitszeit bevor David kam  :)


Würde mal bei der Stelle für EG anrufen,die können da einem ganz gut weiterhelfen.

Wie weit bist Du denn  :)
Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen


Pela

Hallo!

Ich habe in der 1. EZ auch wieder entbunden. Mutterschutz hast Du ganz normal und EUR 13,- gibt es von der KK. Elterngeld bekam ich 300 EUR (bekomme ich immer noch) und Geschwisterbonus. Es gibt auch ein neues Gesetz das die Elternzeit nicht verfallen darf, wenn man währenddessen ein Kind bekommt.  :)

http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Elternzeit-geht-bei-einem-weiteren-Kind-nicht-verloren/b06e7a156d/

TinaundCJ

@Pela


Dalmi ist ja noch in der Elterngeldbezugszeit,David ist ja gerade 9 Monate.
Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen


Sanne73

Also, was die Höhe des Elterngeldes betrifft, ist es folgendermaßen:
Als Bezugszeit für die Bestimmung des Höhe des Elterngeldes gelten die letzten 12 Monate vor Beginn der Elternzeit (Geburt von Nr. 2); es werden immer GANZE MONATE genommen (also 1. bis 30./31.). Nicht in diese Zeit mit eingerechnet werden Monate, in denen (auch nur teilweise) Mutterschutzgeld bezogen wurde (gibt es für Nr. 2 täglich 13 Euro von der GKV, wie andere ja schon schrieben) sowie Monate, in denen (auch nur teilweise) Elterngeld bezogen wurde (für Kind Nr. 1).

Wenn Du jetzt bereits wieder schwanger bist, wird Kind Nr. 2 also geboren, wenn Kind Nr. 1 ca. 18 Monate alt ist. 12 Monate rückwärts gerechnet ergeben dann 4 Monate zwischen Ende Elterngeldbezugszeitraum Kind Nr. 1 (ich nehme hierbei an, Du bekommst 12 Monate Elterngeld für Dein 1. Kind) und Beginn Mutterschutz für Kind Nr. 2 sowie 8 Monate vor Beginn des Mutterschutzes für Kind Nr. 1.
Somit wird die Höhe des Elterngeldes berechnet aus 8 * durchschn. Verdienst vor der 1. SS und 4 * 0. Sollte in Summe mit großer Wahrscheinlichkeit mehr ergeben als den Mindestsatz von 300 Euro. Zusätzlich bekommst Du den Geschwisterbonus (wird bis 3. Geburtstag des 1. Kindes gezahlt bzw. bei deutlich jüngeren Kindern eben für den gesamten Elterngeldbezugszeitraum), der beträgt mind. 75 Euro oder einen bestimmten Prozentsatz des Elterngeldes (10 oder 15% mein ich).

Kannst Du alles auch nachlesen auf der Seite des Familienministeriums, dort gibt es irgendwo auch einen Elterngeldrechner, damit hat man dann eine ungefähre Ahnung, was man später monatlich bekommt.
Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen:


Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder: