Elterngeld trotz auslaufender Arbeitsvertrag?

Begonnen von MissD, 26. August 2012, 15:49:54

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MissD

Hallo,

ich wurde heute mit dem Thema Elterngeld konfrontiert und mache mich jetzt total verrückt  :-\

Mein Problem:
Mein Vertrag endet am 16.01.2013 (ich denke nicht, dass er verlängert wird). Mein Mutterschutz beginnt am 15.01.2013 (dürfte evtl. kein Problem sein, dass ich den einen Tag noch arbeite).

Bekomme ich dann für das kommende Jahr überhaupt Elterngeld?
Arbeitslosengeld dürfte ich nicht bekommen, da ich dem Markt nicht zur Verfügung stehe, oder? (will auf keinen Fall direkt wieder arbeiten gehen)

Wenn Elterngeld: Wie wird es berechnet? 65% des letzten Nettogehaltes oder die 300 EUR Mindestsatz?

:-\ Im Internet finde ich nur widersprüchliche Aussagen und jeder sagt etwas anderes

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!

LG
MissD

Sumsi21

Hallo,

so viel ich weiß bekommst du Elterngeld. Das Elterngeld wird aus deinem Verdienst der letzten 12 Monate berechnet und davon eben 65%. Wenn du weniger als 1000€ verdienst wird es sogar noch aufgestockt. So war es zumindest bei mir.

Ruf doch mal an der für dich betreffenden Elterngeldstelle an, die können dich genau beraten und dir sagen was Sache ist.

Viel Glück!

MissD

Warst Du denn dann auch ab dem Mutterschutz arbeitslos?

Ja, werde spätestens Mittwoch (da hab ich nur nen halben Tag und kann dann von zu Hause aus in Ruhe telefonieren) mal bei der zuständigen Stelle anrufen

BigFamily84

Ich war zwei Wochen vor dem Mutterschutz arbeitslos. Habe mich für die zwei Wochen arbeitlos gemeldet und ganz normal ALG bekommen und dann von der Krankenkasse in der selben Höhe Mutterschaftsgeld.

Mach dich doch mal bei Arbeitsamt und Krankenkasse schlau
Ayleen Joyce 22.06.2007
Lea Joleen 10.12.2009
Luna Marie 15.09.2012

SoulDream

Hallöchen!

Vor eben dem gleichen Problem stand ich auch, als ich erfahren habe das ich schwanger bin.

Mein letzter AT ist der 12.9., mein Arbeitsvertrag läuft am 30.9. aus. Die Tage bis dahin bekomme ich noch Mutterschutzgeld vom AG, ganz normal. Danach bekomme ich Krankengeld von der KK bis zum Entbindungstermin. Danach bekomme ich von der Krankenkasse das Geld für den Mutterschutz. Wie es weitergeht wollte mich der Sachbearbeiter beizeiten nochmal anrufen. Vom Arbeitsamt bekommt du jedenfalls nichts, da hab ich schon nachgefragt :)
Würde mich bei denen aber trotzdem frühzeitig melden, das sie sich das im PC vermerken, das du aufgrund von Elternzeit nicht zur Verfügung stehst. Kommt besser, wenn du nach Ablauf des Jahres noch ALG1 beantragen möchtest.
LG,
Souly




♥Chaosqueen♥

Zitat von: ~°Nikky+AyLeLu°~ am 26. August 2012, 18:16:33
Ich war zwei Wochen vor dem Mutterschutz arbeitslos. Habe mich für die zwei Wochen arbeitlos gemeldet und ganz normal ALG bekommen und dann von der Krankenkasse in der selben Höhe Mutterschaftsgeld.

Mach dich doch mal bei Arbeitsamt und Krankenkasse schlau

Jep, bei mir wars genauso nur dass ich 3 Wochen arbeitslos war...Das macht aber nix da die 12 Monate vor dem MuSchu (oder ET- das weiß ich jetzt nimmer 100%)zählen für die Berechnung des EG...

Da du den halben Monat ja noch arbeitest zählt der Lohn dazu (wärst du ab dem 1. schon a-los dann zählte der Monat mit dem Einkommen von 0€)

Rechenbeispiel:
regelmäßiger Monatslohn 1.000€,  ein Monat davon nur halb gearbeitet und davon dann 67%:

11 x 1.000 = 11.000
11.000+500€ (halber Lohn)=11.500 -jahreslohn

11500 / 12 = 958,33€ durchschnittlicher Monatslohn <- davon 67%
958,33 x 0,67 = 642,08€ monatl. Elterngeld :)


MissD

Also bedeutet das, dass es keine Rolle spielt, dass ich einen Tag nach dem Mutterschutz arbeitslos werde? Trotzdem wird das Elterngeld nach den letzten 12 Monaten berechnet?

Und weißt Du zufällig auch, wie das mit der Krankenversicherung ist? Bin ich dieses eine Jahr dann auch weiter krankenversichert? (bin nicht verheiratet)
Wir überlegen, ob wir noch schnell heiraten, bevor das Kind kommt (u.a. wegen der Krankenversicherung)... Aber ehrlich gesagt möchte ich nicht, das DIES der Grund einer Heirat ist  :-\

Danke schon Mal für die Info! Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann bin ich schon Mal ungemein erleichtert.

SoulDream

Auch wenn dein AV im MuSchu endet, bist du gesetzlich Krankenversichert.
LG,
Souly




MissD

Für wie lange denn dann? :)
Für die Zeit des Mutterschutzes oder für die gesamte Elternzeit? Wer zahlt die Beiträge zur Krankenversicherung?

SoulDream

Du bist gesetzlich versichert, die Beiträge werden glaub ich vom Amt gezahlt, aber das regelt die Kasse wohl selber wie ich das verstanden habe.

Gezahlt wird bis Ende der Elternzeit, 3 Monate vor Ablauf dieser meldest du dich wie gewohnt Arbeitssuchend beim Amt und danach geht alles wieder seinen normalen Weg :)



Heiraten werden wir übrigens noch nicht, da das Elterngeld sonst auf den Verdienst meines Freundes mit angerechnet wird. A) müssten wir Steuern dann nachzahlen und b) bekämen wir nur den gesetzlichen Beitrag von 300€ statt dem was mir sonst zusteht. Also.. wird erst geheiratet wenn unsere Lütte schon lange da ist.
Ihr könnt euch vor der Geburt einen Termin beim Jugendamt geben lassen um die Vaterschaft anerkennen zu lassen und wegen dem geimsamen Sorgerecht. Geht auch hinterher, ist beides total unproblematisch heute.
LG,
Souly




MissD

Ok, das hört sich alles schon besser an, als das, was ich im Internet gefunden habe. Also habe ich umsonst den halben Tag rumgeheult und mich verrückt gemacht  ::)
Auch wenn mein Freund ja Geld verdient, wäre das für mich trotzdem schlimm, wenn ich in dieser Zeit kein Geld bekommen würde. Von anderen abhängig zu sein ist nicht so schön  :-\

Da ich ja nach 1 Jahr sowieso wieder arbeiten gehen möchte, trifft sich das mit dem arbeitslos melden auch gut :) (bin ja dann auch wieder verfügbar).

Siehst Du, das wusste ich auch nicht. Dass das Elterngeld dann auf das Gehalt meines Freundes (bzw. dann Ehemann) angerechnet wird. Auch toll irgendwie; man geht arbeiten, zahlt seine Abgaben und dann wird alles angerechnet, nur weil man verheiratet ist (deshalb hat man ja nicht weniger an Abgaben gezahlt  ::) )

Das mit der Vaterschaft und dem Sorgerecht sehe ich jetzt auch nicht als großes Problem. Gut dass man das vor der Geburt machen kann. Dann ist das schon Mal erledigt.

SoulDream

Wenn du ganz und gar unsicher bist mach es wie ich und ruf bei deiner KK an und schildere deinen Fall. Wird aber dann wahrscheinlich wie bei mir laufen :)

Ich hab mich übrigens auch total bekloppt gemacht... für eigentlich nix und wieder nix *ggg*
LG,
Souly




♥Chaosqueen♥

Zitat von: SoulDream am 26. August 2012, 21:19:27
Du bist gesetzlich versichert, die Beiträge werden glaub ich vom Amt gezahlt, aber das regelt die Kasse wohl selber wie ich das verstanden habe.

Gezahlt wird bis Ende der Elternzeit, 3 Monate vor Ablauf dieser meldest du dich wie gewohnt Arbeitssuchend beim Amt und danach geht alles wieder seinen normalen Weg

Ganz genau so :)


Moni28

Also ich stehe zum Zeitpunkt von Mutterschutz und Elterngeld noch im Arbeitsverhältnis bin aber ebenfalls nicht verheiratet und hatt mich erkundigt wie das mit der KK und den Beiträgen ist. Mir hat man gesagt das man dann beitragsfrei weiter bei seiner KK versichert ist während der Elternzeit.





SoulDream

Oder so... ist schon was her seit ich mit meienr KK getelt habe... ich weiß nur noch das alles geregelt ist  ;D
LG,
Souly