elterngeld trotz krippenplatz!?

Begonnen von herzchensammlerin88, 31. Oktober 2012, 23:48:28

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

herzchensammlerin88

hallo, ich hoffe jemand kann mir helfen  :'(

meine tochter geht seit dem 13.lebensmonat in die krippe (9h-vertrag) ist jedoch nie länger als 7h dort gewesen.
ich gehe 30h arbeiten die woche und bekomme daher elterngeld noch für den 13. und 14. lebensmonat. (jeweils 300€)

so und heute erfahre ich plötzlich, dass mir das nicht zusteht bei einem krippenplatz über 8h!???????????????
kann das stimmen, und wieso sagt das keiner vorher?

wenn alle stränge reißen muss ich das geld zurückzahlen, zum kindergarten gehen, 7 oder 8h vertrag vereinbaren, wieder elternzeit beim arbeitgeber beantragen (die 30h geh ich ja nach wie vor und 3 jahre stehen einem ja zu, da hab ich noch mehr als genug übrig) und das gleiche elterngeld dann erneut beantragen für 2 neue monate.

WIE SINNLOS IST DAS BITTE,
und wieso sagt einem das kein verdammter mensch vorher.
sorry, bin auf 180, kann gar nicht schlafen  >:( :'(

Mephistophelessa

Das ist richtig, soweit ich weiss. Elterngeld gibts dafür, dass man das Kind überwiegend selbst betreut. Studiert Dein Mann evtl.? Für Studenten ist das anders geregelt.
LG Mephistophelessa

2 Mädels an der Hand




und zwei Sternchen im Herzen
Septembärchen 22.02.12 13.SSW
Märzkrümel 2.8.12 9. SSW

min(e)

das steht doch im antrag!
'wird das kind weniger wie 4 std fremdbetreut' oder so was
Blume: 03/06; Sonne: 11/07; Grinsehäschen: 05/11; Muffin: 01/13; Mopsito: 05/14; * 10/15; ♥ 07/16

herzchensammlerin88

@mine, ich find da nix dazu im antrag!

@kitiara, mein mann ist auszubildender... hmmm

man findet auch nix brauchbares bei google...

Mephistophelessa

ALso ich nur mal berichten, wie es bei uns war: Ich hatte das Erziehungsgeld jeweils fr die ersten beiden Jahre beantragt und das LA*andeseziehungsgeld hatte dann mein Freund beantragt. Hatte uns der Mann beim AMt so empfohlen, da min Freund Student war und es da erstens paar Euro mehr gab und zweitens, es völlig egal war, ob er, oder ich oder eine KiTa das Kind betreut. Er Meinte, damit will man es den Studenten etwas einfacher machen. Und für Azubis galt das, glaub ich, auch. Gibt es in Deinem Bundesland Landeserziehungsgeld?
LG Mephistophelessa

2 Mädels an der Hand




und zwei Sternchen im Herzen
Septembärchen 22.02.12 13.SSW
Märzkrümel 2.8.12 9. SSW

herzchensammlerin88

hm ja schon, aber das bekomme ich ja nicht, mir geht es ja ums elterngeld, was man 14lebensmonate bekommen kann, auch mit erwerbstätigkeit...  :-[

herzchensammlerin88

ich habe bei der elterngeldstelle angerufen und gesagt bekommen, dass die einrichtung bzw die stundenzahl im vertrag keinen einfluss hat auf die zahlung des elterngeldes(man muss ja logischer weise sein kind irgendwo unterbringen, wenn man 30h arbeiten geht),auf das landeserziehungsgeld hat es jedoch einen einfluss (was mich aber nicht betrifft).

schön, dass man nur von dummköpfen umgeben ist in den behörden.
die haben echt keinen plan, von den sachen die sie da täglich machen, hauptsache den leuten das geld unterschlagen...

s-hilfe

min(e)

bin gerade selbst verwirrt...
ich hab beim antrag noch nämlich gedacht 'jaja, er bleibt ja eh bei mir die zeit'

im netz und auch auf der pdf finde ich nur sachen wie, wenn das kind von den eltern selbst betreut wird
infos zur fremdbetreuung finde ich nu nicht oO


oh, ich sehe gerade dienen beitrag... das ist irgendwie... typisch....
Blume: 03/06; Sonne: 11/07; Grinsehäschen: 05/11; Muffin: 01/13; Mopsito: 05/14; * 10/15; ♥ 07/16