Elternzeit Beendet und dann wieder SS aber im BV VOlles Gehalt???

Begonnen von montanara, 22. Oktober 2012, 22:23:48

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montanara

Hallo Ihr Lieben,
Ich brauch mal wieder eure Hilfe

Ich hab bei einem Hibbler etwas gelesen und bin verunsichert
ALso hier die Frage

Im Januar 2014 läuft meine 2 Jährige Elternzeit aus
Ich hoffe sehr dann diregt wieder SS zu sein.
Da ich in meinem Beruf nicht als SS Arbeiten darf, komme ich diregt ins BV.

Jetzt hab ich aber gelesen das mein AG mich weiter in die Elternzeit schicken kann.
Darf er das????
Oder läuft es so wie ich dachte
Elternzeit Ende, SS, BV mit vollem Gehalt???

Hoffe sehr auf eure antworten








Sternchen verloren am 17.3.2011 in der 7SSW
Wir werden dich nie vergesse

Mephistophelessa

Hallo Montanara,

es läuft so, wie Du dachtest. Während Deiner Elternzeit ruht Dein Arbeitsverhältnis und lebt mit Ende der Elternzeit wieder auf. Wenn Dein AG Dich nicht anders einsetzen kann und Dir ein generelles BV aussprechen darf, dann bekommst Du wieder Dein volles Gehalt bezahlt.

Und nein, Dein Arbeitgeber darf Dich nicht in Elternzeit schicken. Er könnte Dich fragen, ob Du evtl. das dritte Jahr gleich dranhängen möchtest.
LG Mephistophelessa

2 Mädels an der Hand




und zwei Sternchen im Herzen
Septembärchen 22.02.12 13.SSW
Märzkrümel 2.8.12 9. SSW

Moonlight0078

Ich war damals auch nach der Elternzeit wieder schwanger. Allerdings hatte ich schon mit meinem AG besprochen, dass ich mit 50 % wieder anfange. Und dann wurde ich wieder schwanger und habe direkt ein BV bekommen. Habe dann aber auch nur die 50 % vom Gehalt bekommen. Einfach weil der Vertrag schon so geändert war.
Unsere Prinzen sind die Größten!!!





Tina0712

Hallo,

Montanara, ich glaube du hast mich falsch verstanden. wenn deine Elternzeit noch nicht beendet ist und gehst arbeiten während der Elternzeit . Er muss dich ja nicht während der Elternzeit beschäftigen. Wenn die zuende ist dann schon. Vielleicht habe ich das gestern falsch ausgedrückt. Sorry





Meine 4 Sternchen für immer im meinem Herzen: 05/2005 ; 04/2013 14.SSW ; 12/2013 13.SSW ; 06/2015 10. SSW

montanara

@Tina: kein Thema, ich hab einfach kurz schiss bekommen,  ;)
Aber jetzt ist ja alles geklärt
Alles gut alles SUPER  ;D
Bin beruhigt








Sternchen verloren am 17.3.2011 in der 7SSW
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Tina0712

Hae dir auch eben nochmal im Hibbler geschreiben. Hoffe du konntest trotzdem schlafen ;)





Meine 4 Sternchen für immer im meinem Herzen: 05/2005 ; 04/2013 14.SSW ; 12/2013 13.SSW ; 06/2015 10. SSW

montanara

Ne schlafen war heut besch....
aber das lag net an dir
Ich hab ne neue Putzstelle und die liegt mir im Magen.
Aber wir brauchen das Geld
Naja ich such schon nach neuen, das ich nach der Kur andere Putzstellen hab und dort aufhören kann








Sternchen verloren am 17.3.2011 in der 7SSW
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Sonnenkind

Ja, also so hab ich das auch verstanden, dass im bv dann wieder volles gehalt kommt, aber:
wie ist es dann fürs neue elterngeld? da zählt ja das Jahr vor dem BV und das wäre die Elternzeit also gibt es nur den Mindestsatz als Elterngeld oder?

montanara

Wiso soll da das Jahr vor dem BV gelten??
Also beim letzten mal zählte das Gehalt wärend dem BV und ich denke das wird hier wieder so sein
Die letzten 12 Monate








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Sonnenkind

Also mir wurde von der Elterngeldstelle gesagt, es zählt der Zeitraum vor dem BV auch wenn es volles Gehalt gibt. In dem Fall wäre es dann das Elterngeld, was als Gehalt zählt. Würde mich da nochmal schlau machen und nachfragen.

☼Anja☼

Zitat von: Sonnenkind am 24. Oktober 2012, 13:17:23
Also mir wurde von der Elterngeldstelle gesagt, es zählt der Zeitraum vor dem BV auch wenn es volles Gehalt gibt. In dem Fall wäre es dann das Elterngeld, was als Gehalt zählt. Würde mich da nochmal schlau machen und nachfragen.

Also dem kann ich widersprechen. Bei mir wurden die 12 Monate vor der Geburt berücksichtigt - einschließlich des Beschäftigungsverbotes. Das BV hatte keinerlei Auswirkungen auf das Elterngeld.



Sonnenkind

Das ist ist ja super interessant, dann werde ich die wohl nochmal anrufen...war extra letzte Woche persönlich da.

montanara

Also ich kann nur sagen
Ich wurde im MAI 2011 SS und bin diregt ins BV geschickt worden
Meine Tochter kam im JAnuar 2012
und berechnet wurden
Januar 2011 bis Januar 2012 also 12 MOnate
Das BV hat da keine auswirkung

Aber vieleicht ist das Bundesland abhängig???

Aber eigentlich dürfte das net sein du bekommst ja ein BV um dich zu schützen und dein normales Gehalt warum sollte das net zählen. KOMISCH








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Kristin80

Montanara: Ich kann dich einerseits verstehen, wie du es gerne machen möchtest, allerdings appeliere ich hier mal an deine Moral. Ich finde die Verfahrensweise, die du anstrebst ziemlich unfair. Du nimmst 2 Jahre Elternzeit, ok das ist dein gutes Recht und kann ich verstehen. Dann aber anzustreben sofort wieder ss zu werden und bei vollem Gehalt ins BV zu kommen, finde ich deinem AG gegenüber sehr unfair.  ???
Durch solche Mitarbeiter, scheuen sich viele AG mittlerweile junge Frauen mit kindern einzustellen, was ich sehr traurig finde.  :-\
Ich würde im Traum nicht daran denken, mein Arbeitsverhältnis so auszunutzen.

Ich kann finanzielle Not verstehen, aber was du da planst finde ich wirklich daneben!!  :-[

montanara

@Kristin: Mein AG zahlt nichts, den das BV läuft über die Krankenkasse die muss mein Gehalt zahlen.
Zitat meiner Chefin
"Bitte komm erst wieder wenn Kinderplannung abgeschlossen ist"

Und ganz ehrlich, jeder muss sehen wo er Finanziell bleibt.
Klar das ist vieleicht net die feine Englische
Aber ich geh danach wieder Arbeiten zahle Steuern und alle Sozial abgaben. Und somit finde ich darf ich auch mal die Hand aufhalten








Sternchen verloren am 17.3.2011 in der 7SSW
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Kristin80

klar zahlt es die Krankenkasse, allerdings ist es trotzdem nicht sonderlich fair und wie du schon sagtest die feine Englische...

Jeder muss selbst wissen was er tut. Aber mit dem Spruch ich zahle Steuern und Abgaben und kann auch mal die Hand auf halten. Genau das ist das Problem in Deutschland. So wird sich die Wirtschaft hier nie verbessern!

:-*