Info: Neuregelung gültig seit 18.9.2012 - erneut schwanger in Elternzeit

Begonnen von Mephistophelessa, 26. November 2012, 19:10:40

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Mephistophelessa

Hallo,

ich habe heute erfahren, dass es folgende Neuregelung gibt: Die bestehende Elternzeit darf vorzeitig beendet werden, um die Schutzfristen nach Mutterschutzgesetz in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitgeber darf dem nicht widersprechen.

Unklar ist, ob die alleinige Vorlage der neuen Schwangerschaftsbescheinigung reicht, oder ob die Arbeitnehmerin die vorzeitige Beendigung beantragen muss. Also lieber ein Briefchen dazu schreiben.  ;)
LG Mephistophelessa

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