Berechnung der Urlaubstage

Begonnen von janet80, 03. September 2012, 09:37:12

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janet80

Hallo,

gibt es hier bei SO oder im www eine Möglichkeit seinen Urlaubsanspruch berechnen zu lassen, wenn man wegen SS ausfällt.

der vorauss. Geburtstermin ist bei mir der 02.03.
Ende des Mutterschutzes ist somit  der 27.04.2013

Urlaubsanspruch im Jahr habe ich 30




nadyxy

Hi

damit hab ich mich schon beschäftigt. Nach dem Bewertungsgesetz (ich glaube kurz BBEG §17 oder so) hast du Urlaubsanspruch bis Ende des Mutterschutzes. Dein AG darf erst den Urlaubsanspruch für VOLLE MONATE der Elternzeit mindern. Vorher ist es wie Krankheit, du würdest zwar gerne arbeiten, darfst aber nicht egal ob du es doch tun würdest oder dein Chef es wollte. Elternzeit ist da eine freiwillige Auszeit, die dein Chef ja auch nicht bezahlt sondern der Staat :)

Das heißt: Du hast vollen Urlaubsanspruch bis zum 30.04.2013
Also für 2012 hast du komplett die 30 Tage und für 2013 noch 10 Tage :D
Auch wenn du bis zum Beginn des Mutterschutzes nicht den gesamten Urlaub nimmst, darf er nicht verfallen auch nicht während der Elternzeit. Der Urlaubsanspruch ruht in dieser Zeit.

Ich hoffe das hilft dir :)

janet80

Vielen Dank Nadyxy
du hast mir mit deiner Antwort sehr geholfen



nadyxy

Sehr gut :)
Im Zweifelsfall kann ich nachher nochmal schauen ich hab mir das alles ausdrucken lassen damit mein Chef mir nicht blöd kommen kann :D

piper-81

Oh super Frage!
Ich hab am 22.12. ET....d.h. mein Urlaubsanspruch ist ganz normal volle 27 Tage, weil eben bis zum 31.12. gerechnet wird, ja!?

Und Weihnachtsgeld muss ich auch noch bekommen, oder!?

2 Sternchen im Herzen
nach 1,5 Jahren endlich, kurz vor geplanter ICSI spontan ss *25.11.11 / nochmal spontan *03.02.12 (2 Wunder trotz OAT)

14.04.12: SST wieder positiv!!!

Es kommt nicht darauf an wie lange man wartet, sonder auf wen



schon im zweiten ZK hats geklappt :-D

nadyxy

@Piper: Du hast am 22.12. ET, das heißt du hast vollen Urlaubsanspruch für 2012 und für 2013 die ersten Monate voll sprich ca 4,5Tage, normalerweise wird dann aufgerundet auf 5Tage ;P (dazu gibts auch gerichtsurteile)

Und Weihnachtsgeld auch wenn es vertraglich geregelt ist, du bist ja nicht vorher ausgeschieden sondern "krank" bzw schwanger ;P

nadyxy

hier nochmal der genaue Paragraph §17 BEEG

gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html

piper-81

Danke!
??? aber wie läuft das mit dem Urlaub in 2013? Den kann ich ja nicht nehmen, ich komm ja voraussichtlich nicht wieder!!?
Oder kann ich den vorher nehmen??
2 Sternchen im Herzen
nach 1,5 Jahren endlich, kurz vor geplanter ICSI spontan ss *25.11.11 / nochmal spontan *03.02.12 (2 Wunder trotz OAT)

14.04.12: SST wieder positiv!!!

Es kommt nicht darauf an wie lange man wartet, sonder auf wen



schon im zweiten ZK hats geklappt :-D

nadyxy

Also Piperlein :)

Theoretisch kannst du den vorher nehmen, wenn dein AG das mitmacht, ansonsten muss er dir ausgezahlt werden sobald klar ist, wann du genau ausscheidest. Du solltest also nicht vor Ende des Mutterschutzes kündigen ;) Dein Urlaub verfällt ja nicht :)

Ich lass mir meinen nichtgenommenen Urlaub bei Kündigung nächstes Jahr ausbezahlen :D Ich geh auch nicht wieder zurück ^^

Honigbluete

Ah, danke für die Erklärung, ich hab total vergessen, dass ich Anfang des Jahres im Mutterschutz ja auch noch Urlaubsanspruch habe  :)Ich möchte gerne 1 Jahr Elternzeit nehmen und dann ein oder 2 Tage Urlaub anschliessen, damit ich nicht am 1. Geburtstag meines Kindes arbeiten gehen muss... Supi! Ich hatte bisher immer nur für dieses Jahr gedacht  ::)



nadyxy

Also wenn eure Chefs irgendwie aufmucken wollen

schaut auch § 17 des MuSchuG in Verbindung mit § 17 des BEEG an, dann seid ihr auf der sicheren Seite :)

Ist das was ich erzählt habe als rechtlicher Hintergrund :D schwarz auf weiß