Geburtsurkunde/Alleinerziehende - ERLEDIGT!

Begonnen von Lia, 20. Juni 2010, 10:14:38

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Lia

sagt mal, wie ist das, wenn man alleiniges sorgerecht hat,
aber der vater die vaterschaft vor der geburt anerkannt hat (aber ohne die sorge zu teilen),
stehen dann beide auf der geburtsurkunde, oder nur die mutter?

muss man nach der geburt die geburtsurkunde vom vater mitabgeben beim standesamt um die geburtsurkunde für das kind zu bekommen,
oder reicht nur die der mutter (+die vaterschaftsanerkennung?) ?


woran sehen die ämter, dass man alleinerziehend ist, wenn der vater mit drauf stehen sollte?
ich möchte gern die 14monate elternzeit für alleinerziehnde, deshalb die frage...
oder gibts da irgendne extra-bescheinigung vom JA, das man alleinerziehend ist...


oder anders, woher sieht man, dass zwar die vaterschaft anerkannt ist, aber die elterliche sorge nicht geteilt ist?

Lia

ich hab mal im internet gesucht und gefunden... ich brauche wohl ne negativbescheiningung vom jugendamt um die 14monate elterngeld zu bekommen bzw überhaupt als nachweis, dass man alleinerziehend ist, falls man sowas mal braucht...
werde nächste woche mal beim JA anrufen und nachfragen...

Melody111

Auch wenn du es schon als erledigt markiert hast,

ich brauchte keinerlei Bescheinigung. Bei unehelichen Kindern ist es automatisch so, dass du alleinige Sorge hast, es sei denn du beantragst gemeinsame beim Jugendamt.

Also musst du nicht beweisen, dass du alleinerziehend bist, die Beweislast gilt im umgekehrten Fall. Aber das Jugendamt wird dich da beraten, wenn du anrufst.

Ich brauchte weder für die 14 Monate Elternzeit eine Bescheinigung, noch für die Ausstellung eines Reisepasses, noch für den Kindergarten etc.

Lia

ich glaub das ist echt überall anders... je nachdem, an wen man da gerät ::)
manche banken wollen das z.b., wenn man ein sparbuch für das kind eröffnen mag, sehen und andere müssen sowas nie vorlegen...

hab von ganz unterschiedlichen erfahrungen im netz gelesen. na mal schauen.

fürs elterngeld brauche ich das auf alle fälle, weil ich die 14 statt 12 monate haben mag.

annamina

ich antworte dir auch nochmal,

wenn du 14 monate erlternzeit beantragen willst, brauchst du die negativbescheinigung vom jugendamt und nen nachweis, dass du nicht mit dem vater zusammen lebst. dazu reicht der mietvertrag aus, wenn er von dir unterschrieben ist.

so war es zumindest bei mir. die negativbescheinigung bekommst du, wenn du das alleinige sorgerecht hast. ich musste noch einmal aufs amt. ich hab da angerrufen und dann haben sie mir diese nach hause geschickt. gerade wenn das baby noch so klein ist, kann man ja nicht dauernt auf irgendwelchen ämtern rumhängen....