Schwangerschaftsversicherung vom Arbeitgeber???

Begonnen von Sideshowbob, 16. Juni 2010, 10:45:49

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Sideshowbob

Hallo zusammen.

Meine Freundin ist in der 9/10 Woche Schwanger. Sie Arbeitet in der Pflege.
Was wir bis jetzt von ihrem Arbeitgeber mitbekommen haben ist, das jede Schwangere sofort vom Dienst freigestellt wird (egal welche Woche) und keine Tätigkeit mehr verrichten muss/darf.

Habe jetzt von einer Umlage gelesen die den Verdienstausfall ausgleicht.?!? Kann es das sein?
Kann meine Freundin wenn sie das möchte auch noch eine weile weiter Arbeiten? (Sie liebt ihre Arbeit) Sie würde gerne noch weiter machen und ab der 14/15ten Woche andere Tätigkeiten übernehmen. Für körperlich Anstrengendere Tätigkeiten muss sie sich jetzt schon jemand suchen.
Kann es passieren das sie ihr Arbeitgeber sofort nach Hause schickt wenn er davon erfährt. Sonst will sie es noch nicht sagen...

Gruß
Hannes

hallihallo

Was du meinst ist das Beschäftigungsverbot.Der Ag bekommt dann sozusagen das Geld von Umlage 2 von der Krankenkasse wieder und deine Freundin bezieht weiterhin volles Gehalt.Eine grundsätzliche Pflicht,deine Freundin von der Arbeit freizustellen besteht allerdings nicht.Allerdings ist es natürlich für viele AG der einfachere Weg,bevor man sich damit auseinandersetzen muss,was die Schwangere tun darf und was nicht.Sie ist dann eben nicht mehr so flexibel einsetzbar.
Es gibt aber auch noch die Möglichkeit eines individuellen BV,d.h. sie arbeitet nur noch ein Teil ihrer Std. (eben so,das es kein Problem darstellt sie einzusetzen),für den Rest kommt dann wieder die U2 auf.
Am besten also mal mit dem Ag reden,das man gerne weiterarbeiten möchte und ob sowas in Frage kommen würde.

Sideshowbob

Aber grundsätzlich verbieten kann er es nicht??? Oder kann da sauch passieren?
Wäre ja auch irgendwie diskriminierend...

schwalbe

Hi,
"Verbieten" in dem Sinn ist wohl eher der falsche Ausdruck.
Im Mutterschutzgesetzt steht ganz genau drin, was ein Arbeitgeber eine Schwangere noch machen lassen darf. Wenn er den Arbeitsplatz nicht so gestalten kann, dass bestimmte Gefahren vermieden werden (z.B. Infektionen, giftige Stoffe, schweres Heben ect), dann muss er ein Berufsverbot aussprechen, sonst macht ER sich strafbar.

Er kann ihr also in dem Sinn nicht verbieten zu arbeiten, darf es aber eben auch nicht zulassen.  ;)

Ich denke, sie sollte es ihm sagen. Wenn sie z.B. Blutungen bekommt, nachdem sie einen 80 kg Patienten aus dem Bett gewuchtet hat, dann werdet ihr euch ewig Vorwürfe machen.

LG,
Schwalbe

Sideshowbob

Ja, "Verbieten" ist sicher nicht ganz passend.
Es ist einfach so das sie nicht bis zum schluss Zuhause sitzen ,sondern lieber noch etwas sinnvolles tun will.
Sie ist sich der Gefahren auf der Arbeit bewusst und wird sich sicher auch aus anstrengenden oder gefährlichen Situationen raushalten. In ihrem Bereich ist das zum Glück problemlos möglich.
Nur weiss ich das der Arbeitgeber reagieren muss wenn er es weiss. Und sie will es eben noch nicht und macht sich jetzt Gedanken.

Bahia

Vielleicht gibt es ja für Deine Freundin die Möglichkeit, in einem ungefährlichen Bereich zu arbeiten, sei es am Empfang oder Telefondienst oder sie kann mit den alten Leuten Beschäftigungstherapie machen, vorlesen, Spiele spielen o.ä. oder bei der Verpflegung helfen.
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, sie vor Allem zu schützen, was Gefahr für sie oder Euer Baby darstellen könnte, dafür gibt es dieses Beschäftigungsverbot.
Wenn er die Möglichkeit hat, sie anders einzusetzen und sie es ja auch will (was ich absolut verstehen kann, 10 Monate zu Hause sitzen hätte ich auch nicht gekonnt) findet sich vielleicht etwas und er muss kein BV aussprechen.
Viel Erfolg!! :)

Sideshowbob

Ach da wird sich sicher etwas finden.. Und ich denke das wollen auch beide. Das ist ok.
Solange er sie nicht nach Hause zwingen kann. :)

Danke allen für die Antworten...

Gruß Hannes

Peppeline

Hallo,

in welchem Bereich arbeitet denn deine Freundin? Krankenhaus, Pflegeheim, ambulante Pflege...? In meiner ersten Schwangerschaft habe ich im KH gearbeitet, da bin ich nur als 2. Kraft mitgelaufen oder habe wirklich nur Tätigkeiten gemacht, die auch alleine kein Problem sind (z.B. Vitalzeichen messen). Bei Blutentnahmen, Injektionen etc. mussten dann andere ran.
Diesmal habe ich im Pflegeheim gearbeitet, da hieß es auch erst, dass sie alle Schwangeren in einen anderen Bereich gesetzt haben, da wollte ich aber nicht hin. Konnte dann in meinem Bereich bleiben, das ging prima, meine Kollegen haben mich aber auch super unterstützt und waren sofort zur Stelle, wenn ich Hilfe brauchte.  :)
Felix, geb. am 17.12.2007

Lina, geb. am 1.7.2010

Jannes, geb. 4.7.2012

Sideshowbob

Sie arbeitet in einem Pflegeheim. Jedoch in einem Wohnbereich mit sehr wenig körperlich anstrengender Pflege. Ausserdem hat sie demnächst eh eine Schülerin dauerhaft zur Seite. Und in anderen Bereichen sind auch examinierte Pflegekräfte. Ich denke sie wird es anfang August allerspätestens bekannt geben. Ausserdem kennt sie die Gefahren recht rut und kann sie und sich selbst gut einschätzen.

Bahia

Bekannt geben muss sie es gleich, da ist sie gesetzlich verpflichtet zu. (Mutterschutzgesetz)

Sideshowbob

Laut ihrer Frauenärztin kann sie damit noch warten. Sie soll es sagen wenn sie bereit ist.

Bahia


Peppeline

Zitat von: Bahia am 18. Juni 2010, 16:42:24
Bekannt geben muss sie es gleich, da ist sie gesetzlich verpflichtet zu. (Mutterschutzgesetz)

??? Das ist mir neu, dass der Gesetzgeber Schwangere dazu verpflichtet, ihren Zustand baldmöglichst bekannt zu geben. Mag vielleicht sein, dass das für Bereiche gilt, die wirklich gefährlich sind, z.B. im Umgang mit Zystostatika, aber sicher nicht im Pflegeheim. Kann ich jetzt so auch nicht in deinen Links wieder finden   ???

Ich habe es erst in der 13.SSW erzählt und das war in Ordnung.
Felix, geb. am 17.12.2007

Lina, geb. am 1.7.2010

Jannes, geb. 4.7.2012

Bahia

@ peppeline,
steht im ersten Link, §5
ZitatWerdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist


schwalbe

Also über den Satz
Zitat(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.
bin ich auch erst mal gestolpert. Aber erstens heißt es eben "sollte" und das bedeutet in einem deutschen Gesetzt eben auch "sollte" und nicht "muss" und außerdem lässt sich dank der ärztlichen Schweigepflicht ja auch nicht beweisen, wie lange sie´s schon weiß. Sehr ungeschickt ist´s halt, wenn´s einer von den Kolleginnen rausrutscht...
Trotzdem ist es für den Arbeitgeber natürlich irgendwie einfacher, einen Ersatz zu finden, wenn er es zeitig weiß.
Ich habe es damals gleich gesagt (bin Tierärztin, also auch Beschäftigungsverbot) dann aber noch ein paar Wochen gearbeitet. Unter Tierärzten ist es ein "allgemeinen Codewort" wenn die Assitentin zum Chef sagt: "sie sollten sich demnächst eine neue Assistenzärztin suchen"  ;) Dann kann der Chef sagen, er habe nichts gewusst und trotzdem schon mal eine Jobanzeige schalten  :) Außerdem lässt er im Allgemeinen die schwangere Assitentin nicht mehr zu Fehlgeburten o. Ä. Meiner hat auch beide Augen zugedrückt, wenn ich morgens zu spät kam  ;D und ich musste keine Nacht-und-Notdienste, Röntgenbilder, Kotproben ect mehr machen.

Naja, wie auch immer, sie muss es also in dem Sinn nicht sofort sagen.

Gib doch mal hier im Forum "Beschäftigungsverbot" ein. Du musst aber unterscheiden zwischen allgemeinem Beschäftigungsverbot (gilt für deine Frau und wird vom Chef ausgesprochen) und individuellem Beschäftigungsverbot (gilt z.B. oft für Frauen, die wiederholte Fehlgeburten hatten, bei Blutungen ect und wird vom Arzt ausgesprochen).

Grüße,
Schwalbe

Peppeline

@Bahia: ich meinte das wie Schwalbe, dass da sollte und nicht muss steht in dem Gesetz. Zwischen sollen und müssen ist ja immer noch ein Unterschied.
Es macht natürlich Sinn es dem AG früh mitzuteilen, einfach weil ab Bekanntgabe das Muschu-Gesetzt greift und man die Vorteile eher genießen kann. Aber das liegt immer noch im Ermessen der werdenen Mutter.
Felix, geb. am 17.12.2007

Lina, geb. am 1.7.2010

Jannes, geb. 4.7.2012

Bahia

Natürlich ist soll nicht gleich muss, er kann einen also nicht verklagen oder kündigen. ;)
Aber er kann einem, wenn er es drauf anlegt, Schwierigkeiten machen. Große Firmen tun das i.d.R. nicht aber bei kleinen Arbeitgebern ohne Betriebsvereinbarungen, Betriebsräten und co würde ich das Risiko nicht eingehen wollen.

Muss ja jeder selbst wissen aber erst im August finde ich schon ziemlich gewagt. Vor Allem in einem Beruf wo definitiv nicht mehr alle Tätigkeiten durchgeführt werden dürfen.
Wirkt sich auch nicht gut auf das Vertrauensverhältnis zum Chef aus. Und das ist wichtig, wenn man den Rest der ss noch vollwertiges Mitglied des Teams bleiben möchte.

Abgesehen davon, wenn Hannes Freundin oder dem Baby etwas passiert durch Überlastung oder einen Infekt o.ä. nur weil sie die SS bewusst verheimlicht, dann wird sie sich das nie verzeihen. :-\

schwalbe

ZitatWirkt sich auch nicht gut auf das Vertrauensverhältnis zum Chef aus. Und das ist wichtig, wenn man den Rest der ss noch vollwertiges Mitglied des Teams bleiben möchte.

Abgesehen davon, wenn Hannes Freundin oder dem Baby etwas passiert durch Überlastung oder einen Infekt o.ä. nur weil sie die SS bewusst verheimlicht, dann wird sie sich das nie verzeihen.

Da gebe ich Bahia allerdings recht!

TallyHo

Wenn einer Schwangeren danach ist, kann sie die Schwangerschaft erst am ET bekanntgeben.
Das grosse ABER ist jedoch, dass sie dann auch auf keine Rechte aus dem MuSchG Anspruch hat.

Sagt sie es nicht, trägt sie ganz allein die Verantwortung. Und wenn dann was passiert ist das Geheule gross und es heisst mal wieder "Der böse Arbeitgeber hat ja gar nicht.....".