kann jemand helfen? Gründungszuschuss selbstständig und Elterngeld...

Begonnen von butterfly, 26. September 2009, 07:01:45

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butterfly

Guten Morgen

oft online, aber nicht aktiv  ;),
aber nun brauche ich doch mal eine Antwort, die mir vielleicht jemand beantworten kann?

Wie läuft es eigentlich mit den Elterngelt, wenn man frisch einen Gründungszuschuss vom Arbeitsamt erhält und dann ein Kind bekommt?
Bei selbstständigen wird ja ein Gewinn errechnet und daraus das Elterngeld bestimmt. Wenn man aber erst frisch Selbstständig ist, dann hat man ja noch nicht soooo viel Gewinn um auf mehr als 300 Euro Anspruch zu kommen.

Bekommt man weiterhin den Zuschuss wenn das Kind da ist?
Bekommt man den Mindestsatz von 300 Euro Elterngeld?
Wie läuft das mit Mutterschutz und Co?

vielleicht kann mir ja wer helfen....

viele liebe grüße von
Jasmin

pebbles

Erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft. Das klingt ja ganz ähnlich wie bei mir vor 11 Monaten ;D Ich war gerade dabei meine Selbstständigkeit zu planen und der Aufhebungsvertrag war schon unterschrieben. 2 Tage später hatte ich einen pos. SS-Test in der Hand. Der Schock sß erstmal.

Der Gründungszuschuß wird nicht zum Einkommen dazugerechnet, zählt also bei der Elterngeldberechnung nicht. Hast du denn schon gearbeitet oder bist du direkt aus der Elternzeit in die Selbstständigkeit gegangen? Normalerweise hast du keinen Mutterschutz wie als Arbeitnehmer. Du kannst zwar mit Arbeiten aufhören, dir zahlt aber normalerweise keiner Mutterschutzgeld. Frag aber mal deine Krankenkasse, es soll ja Ausnahmen geben.

Du wirst wahrscheinlich ersteinmal nur den Mindestsatz Elterngeld bekommen (ich auch) und musst später nochmal eine GUV beim Amt einreichen. Die schauen dann nachträglich ob du noch Elterngeld nachgezahlt bekommst.  Ruf doch einfach mal da an und erkläre deine Situation.



LadySunshine

Ah, sehr interessanter Thread... Ich "hoffe", dieses Thema wird die nächsten Monate auch mal bei mir aktuell sein... ::)

Pebbles, dürfte ich dich bei fragen mal pnen, wenns bei mir soweit ist? Komme ja aus der gleichen Branche wie du... ::)

Bezüglich Mutterschutz... da gibt es irgendwie was, meine Freundin ist nämlich auch selbstständig (auch die gleiche Branche wie pebbles und ich ;D) und hat Mutterschutzgeld bekommen. Ich weiß nicht, ob es daran lag, dass sie irgendwas zusätzlich abgeschlossen hat... :-\ Sie bekam aber keinen Gründungszuschuss. Und ich weiß, dass sie freiwillig gesetzlich krankenversichert ist.
Wie ein Wunder liegst du neben uns,
liebst und atmest Zauber in uns hinein.
Manchmal übertrifft die Wirklichkeit den Traum.

Maira Adeline 23.07.2010 36+6
Marten Tim 14.07.2012 33+5

☼Anja☼

Hallo,

war auch im Genuss des Gründungszuschusses und bin dann ss geworden (leider FG in der 11. SSW). Hab mich daher aber auch damit beschäftigt. Da der Gründungszuschuss nicht zu den Einnahmen zählt (wird ja weder bei der Krankenversicherung oder Steuer berücksichtigt) wird der auch nicht beim Elterngeld berücksichtigt. Wenn du dich als freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherst hast du aber auch Anspruch auf Muuterschaftsgeld (also ab dem 42. Tag vor dem ET). Du bekommst 70 Prozent des Einkommens/Umsatzes, das zur Ermittlung des Beitrages herangezogen wurde. Elterngeld wird genauso berechnet. Du wirst eine GuV einreichen müssen. Sollten die Umsätze so gering sein, gibt es leider nur die 300 €.

Wichtig: Der Gründungszuschuss der Agentur ist davon abhängig, dass du dich in Vollzeit deiner Selbstständigkeit widmest. Wenn du also Mutterschaftsgeld beantragst fällt der Gründungszuschuss weg - du bist ja nicht mehr in Vollzeit selbstständig.

LG
Anja



butterfly

ahhhh vielen lieben dank..... das hilft enorm weiter

und wie sieht es aus, wenn ich nach dem Mutterschutz wieder die Selbstständigkeit aufnehme? Im mUtterschutz selber bekomme ich ja keine Förderung und danach?
Ich weiß dass ich nur 30 Stunden arbeiten darf, aber das wäre ja keine Vollzeitbeschäftigung wie es der Grundungszuschuss vorschreibt  ???

grüße von Jasmin

pebbles

@LadySunshine: du kannst dich gern bei mir melden :)

Manche Krankenkassen zahlen Mutterschutzgeld. Da muss man aber eine Krankentagegeldversicherung abschliessen und darf dann auch wirklich nicht arbeiten. Was den Gründungszuschuss angeht, wurder der mir ohne Unterbrechung gezahlt und das Amt wußte von der SS. Ich musste nur bestätigen nach dem Mutterschutz weiter hauptberuflich, also mind. 15h in der Woche zu arbeiten. Habe mir das Schreiben gerade herausgesucht.
Das Mutterschutzgeld von der KK ist aber meist so gering, dass es sich als Selbstständiger mehr lohn einfach bus zur GEburt zu arbeiten (wenn man es schafft).
Mein letzter Arbeitstag war der 31.07. und am 02.08. kam Lucien ;D