Frage zu Elterngeld auf 2 Jahre splitten

Begonnen von Bomelo, 22. Mai 2013, 12:15:37

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Bomelo

Hallo.

Bei meinem Sohn blieb ich nur ein Jahr daheim. Inzwischen sieht es finanziell besser aus, so dass ich diesmal gerne zwei Jahre zu Hause bleiben würde.

Man kann das Elterngeld doch auch auf zwei Jahre splitten, oder? Also wenn ich für ein Jahr beispielsweise 1400 EUR bekäme, dann bekomme ich bei zwei Jahren 700 EUR. Oder hab ich da nen Denkfehler?

Hat das irgendwelche steuerlichen Auswirkungen? Mein Mann wird während der Elternzeit in die 3 wechseln (bisher haben wir 4 / 4 ).

Danke schon mal.

LG
Bomelo
der beste große Bruder der Welt!!! :-*


2620 Gramm, 47 cm, 100% Wunder

Knoedelchen

Guten Morgen,

ne du hast da schon ganz Recht wenn du auf zwei Jahre gehst hast du jeden Monat die Hälfte von dem was du eigentlich sonst für ein Jahr mtl kriegen würdest.

Deine zweite Frage (hab ich im Internet gefunden weil es mich selbst interessiert hat)  ;)
Ich kopier mal

Das Elterngeld ist zwar steuerfrei und sozialabgabenfrei. Allerdings unterliegt es bei der Berechnung des Steuersatzes für Einkommensteuer dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Elterngeld wird zu dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und auf der so erhöhten Einkommensbasis wird der Steuersatz für die Einkommensteuer ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet. Damit wird das Elterngeld zur Ermittlung der Höhe des Steuersatzes auf die übrigen Einkünfte mit einbezogen.

Beispiel: Ein Elternpaar erhält im ersten Jahr 10.000 Euro Elterngeld und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro. Das Elterngeld unterliegt zwar selbst nicht der Einkommensteuer und ist daher steuerfrei. Das Einkommen in Höhe von 30.000 Euro wird aber mit dem Steuersatz besteuert, der bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro gelten würde. Im Ergebnis führt dies zu einem höheren Steuersatz auf den Betrag von 30.000 Euro.

Weil das Elterngeld steuerlich als Lohnersatz und nicht als Sozialleistung angesehen wird, greift der Progressionsvorbehalt. Es gibt politische Bestrebungen, dass der Sockelbetrag von 300 Euro hiervon ausgenommen werden soll. Dies würde bedeuten, dass nur der Teil des Elterngeldes dem steuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegt, der den Sockelbetrag von 300 Euro überschreitet. Ob und wann es zu einer solchen Gesetzesänderung kommen sollte, bleibt abzuwarten.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm#ixzz2UBvi5ohJ






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PetitDiable1978

Unser Steuerberater hat uns auch geraten, jeden Monat Geld zurück zu legen.
Denn leider gehört einem das Elterngeld nicht richtig..  :-[
Überlege das gleiche.. würde auch gerne 2 Jahre daheim bleiben, beim ersten war es nur ein Jahr.

Ich glaube (bin mir aber unsicher) dass man es nicht 24 Monate kriegt.
Das Elterngeld an sich gibt es ja für 10 Monate, die erste 2 sind ja normales Gehalt.
Jetzt habe ich einen Schwangerschaftsknoten im Hirn & habe den Faden verloren..

Na aber irgendwas erzählte mir meine Kollegin...

Bomelo

Danke für eure Antworten.

Wegen dem Versteuern: jeder hat uns gesagt, dass wir Steuern nachzahlen müssten. Wir hatten daher auch jeden Monat was zurückgelegt und blieben damals extra in 4/4.  Tja .... wir bekamen sogar noch nen Batzen Geld zurück. War ich selbst erstaunt, zumal ich verhältnismäßig viel Elterngeld bekam.

Aber nun wird mein Mann in die 3 wechseln, also wird das dann wohl wieder anders aussehen  :-\  . Soviel zum Thema "Elterngeld ist steuerfrei"
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Martina

Wir haben auch trotz Elterngeld Steuern wieder bekommen, wenn auch nicht viel. Aber da ich damit gerechnet hatte, dass wir Geld bezahlen müssen, war es natürlich super.  :)

Bei mir klappt das leider nicht mit dem 2 Jahre zu Hause bleiben. Wobei wir das noch mal durchrechnen müssten. Aber mehr als 700,- € Elterngeld werde ich nicht bekommen, eher etwas weniger. Ich habe nach Leni Stunden reduziert.  :-[



Sonnenkind

hallo,

wollte kurz was zu den 24 Monaten schreiben. Man bekommt das dann tatsächlich nur für 20 Monate, da zwei Monate in der Regel ja Mutterschaftsgeld sind. Also 10 Monate Elterngeld mal 2.

Ich habe ebenfalls gesplittet, hatte durch die Frühgeburt verlängerten Mutterschutz!
Mein Sohn wurde im Dezember geboren. Elterngeld bekomme ich nur bis Juli 2014. die restlichen Monate muss ich selbst überbrücken. Man geht davon aus, dass man sich die Hälfte des mutterschaftsgeldes dann eben auch zurücklegt.


Ich hoffe, das war verständlich!

Lg

Rexi73

Hallo zusammen,

Jetzt hab ich extra noch mal meinen Bescheid rausgekramt. Ich hab Anspruch auf 12 Lebensmonate Elterngeld. Der letzte beginnt am 19.10.13. ich bekomm das Geld halbiert ausbezahlt also die letzte Auszahlung am 19.10.14.
Für den 1. Lebensmonat bekomm ich nix, wegen dem Mutterschaftsgeld. Beim 2. LM bekomm ich noch einen Teil. Da auch der halbiert ausbezahlt wird, bekomm ich im 13. LM auch den halbierten Betrag vom 2. LM. Da muss ich mal ein bisschen sparen.

Zum steuerlichen Teil kann ich noch nix sagen, hab aber auch schon das gehört, dass das dann zu solch hohen Nachzahlungen kommen kann. Und wir legen dafür auch schon was zurück. Vielleicht ist es nicht so schlimm, wenn man es halbiert ausbezahlt bekommt. Dann ist es ja entsprechend weniger.

Liebe Grüsse
Rexi

*12/09 *12/10 *10//11