Mutterschaftsgeld, Elterngeld ab Geburt... brach mal euren Rat

Begonnen von Mausi&Finn, 20. November 2009, 13:33:56

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Mausi&Finn

Hey Mädels!

Ich habe heute die Bescheinigung für die Krankenkasse bekommen fürs Mutterschutzsgeld... aber mein Problem ist da ich studiere und kaum einkommen habe, würde ich nur die einmalzahlung an Mutterschaftsgeld bekommen (was nicht gerade viel ist  :-\ ).... was ist wenn ich auf das geld verzichten will?? denn für uns wäre es sinnvoller gleich von Geburt ab Elterngeld zu bekommen... (das bekommt man ja sonnst erst nach dem MUSch, lohnt sich bei uns mehr)
Muss ich dann die bescheinigung trotzdem bei der Kasse abgeben??? oder wie habt ihr es gemacht??? (wenn es jemand gibt der auch kein MuSchGeld bekommen hat) die kasse selber hat mir da nähmlich nicht viel weiter geholfen und meinte nur das sie eine schwangerschaftsbescheinigung brauchen das ich überhaupt im mutterschutz bin, das hat aber alles meine ärztin mit der kasse gemacht...  :-\ :-\ :-\

freu mich wenn ihr mir da rat geben könnt...



Netty84

ich bin auch studentin und beim ersten habe ich gleich von geburt an elterngeld bekommen, also die 300€...war kein problem...ich glaub ich hab auch nichts extra irgendwo abgegeben.





nächster FA-Termin 20.01.

Sweety

Tja, ich fall gänzlich aus dem Raster, ich hab nämlich nichtmal Anrecht auf Musch-Geld  :(

Das ist das Dankeschön dafür, daß ich dem Staat nicht auf der Tasche liege und mir einen Rest sozialen Gewissens behalten habe  >:(

Tinchen_

Hallo Mausi,

soweit ich weiß beantragst du das Elterngeld dann ab 1. LM (also ab Geburt) und das MuSchGeld wird darauf angerechnet (Bescheinigung bekommst du von der KK und muss beim Antrag auch EG mit abgegeben werden). Wenn ich mich richtig erinnere, läuft der Antrag sowieso ab 1. LM und wird einfach mit dem MuSchGeld verrechnet. Wenn das dann geringer ist als das EG, bekommst du den Rest als EG ausgezahlt.

Frag em besten mal bei der zuständigen Elterngelstelle nach.

Wünsch dir noch ne schöne Restschwangerschaft  ;)

Tinchen_

@Sweety: wieso bekommst du keines? Nichtmal den pauschalen Betrag?

Sweety

Nichts. Durch jedes Netz kann man durchfallen und ich fall halt durch dieses. Weil kein Hartz IV bekomme, geht es nicht über diese Schiene. Weil ich zwar angestellt bin, es aber nicht beweisen kann (Vertrag nicht verlängert und keine Lohnbescheinigungen seit Monaten), geht es auch nicht über diese Schiene.
Das ist jetzt nur ganz grob schematisch.
Hab aber sowohl bei Pro Familia als auch einen guten Freund (Anwalt) gefragt und die haben mir beide das gleiche erzählt - nämlich mit vielen komplizierten Worten das, was ich oben grob zusammengefaßt habe  :(

Tinchen_

Zitat von: Sweety am 20. November 2009, 18:34:22
Weil ich zwar angestellt bin, es aber nicht beweisen kann (Vertrag nicht verlängert und keine Lohnbescheinigungen seit Monaten), geht es auch nicht über diese Schiene.

dann versuch es doch mal über deine KV, die müssten ja die Anmeldung haben, wenn du angestellt bist. Wenn nicht bleibt eine Anzeige des Arbeitgebers wg. illegaler Beschäftigung.  In diesem Fall müsste aber wieder das Bundes-Irgendwas-Amt einspringen.
Und wenn du wirklich so ein spezieller Fall bist, dann frag doch am besten einen Fachanwalt. Ich denke, da muss auch ProFamilia nicht unbedingt alles wissen.

Viel Glück!

Sweety

Nee, deshalb hab ich ja unabhängig davon einen befreundeten Anwalt gelöchert, der wiederum einen Kollegen befragt hat. Letzterer kannte sich genau damit aus, weil's sein Ressort ist.

Glaub's einfach (mir fiel's auch schwer): ich rutsche durch die Maschen durch. Für mich ist kein Amt zuständig. Bin ich ja nun schon gewöhnt... ich schaff das auch immer wieder ;)
Naja, sollen sie ihr Geld halt behalten.

Stephanie

HI

hats du schon den Antrag auf Elterngeld??

Da steht ob du Mutterscahftsgeld bezogen oder beziehen willst... Da kreuzt du nein an und dann nehm ich an da du ja nur ein kleines oder gar kein Einkommen hattest du nur die 300 Euro nimmst oder??

Das wars dann...

Hexenmama

Zitat von: Tinchen_ am 20. November 2009, 16:57:35
Hallo Mausi,

soweit ich weiß beantragst du das Elterngeld dann ab 1. LM (also ab Geburt) und das MuSchGeld wird darauf angerechnet (Bescheinigung bekommst du von der KK und muss beim Antrag auch EG mit abgegeben werden). Wenn ich mich richtig erinnere, läuft der Antrag sowieso ab 1. LM und wird einfach mit dem MuSchGeld verrechnet. Wenn das dann geringer ist als das EG, bekommst du den Rest als EG ausgezahlt.

Frag em besten mal bei der zuständigen Elterngelstelle nach.

Wünsch dir noch ne schöne Restschwangerschaft  ;)

SO würd ich's auch machen! :)

Mausi&Finn