Neue Regelungen bei Auszug

Begonnen von Florena, 20. Januar 2010, 09:59:37

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Florena

Hallo!

Ist hier vielleicht jemand, der sich gut auskennt und mir helfen kann?

Es geht um die Mietwohnung meiner Mutter und wir fragen uns, ob sie die Wohnung renoviert hinterlassen muss...es gab doch jetzt so neue Regelungen dazu...oder?
Also die Vermieterin hat sie angeschrieben und darauf bestanden, das die Wohnung in erneuerten Zustand übergeben werden soll.

Hat da jemand Plan von?

Danke schon mal  :-*


Aurelia wird große Schwester!

Jamy mit Leonie

Hallo Süße, hat Deine Mama mal im Mietvertrag geschaut, was da drin steht? Irwie haben sich da die Gesetze jetzt doch auch geändert, oder?

LG und viel Glück :-*
Pünktchen im Herzen!!


Saphira

Meines Wissens nach müssen Renovierungsarbeiten jetzt nur noch vorgenommen werden, wenn entsprechendes im Mietvertrag vereinbart ist, da es eigentlich Aufgabe des Vermieters ist.

tinka24

Also bei meinen Großeltern war das so, dass im Vertrag "Besenrein" stand und der Vermieter war aber der Meinung nach neusten Gesetzen müsste die Wohnung renoviert übergeben werden.
Aber sie haben das irgendwie von einem Anwalt bestätigt bekommen, dass das gilt was im Mietvertrag steht und da hat der Vermieter klein beigegeben.
Das war allerdings nen alter DDR-Vertrag  :-\

Was steht denn im Vertrag deiner Oma?

Sweetkofski

die neue Regelung besagt, dass es nicht erlaubt ist, dass der Mieter auf starre Fristen festgelegt ist, sprich diese früher recht übliche Klausel, dass nach 5 jahren die Wohnräume, nach x Jahren das Bad usw. renoviert werden muss.

Steht so eine Passage im Mietvertrag, dann ist deine Oma komplett aus der Verantwortung raus und es muss gar nichts beim Auszug außer besenrein gemacht werden.

Steht allerdings da drin, dass nach Bedarf renoviert werden muss (ohne feste Zeitangaben) und dass die Wohnung in renovierten Zustand bzw. wie bei Übergabe (falls sie bei Übergabe renoviert war) hinterlassen werden muss,
dann muss renoviert werden.

Steht nichts zu diesem Punkt im Vertrag muss auch nicht renoviert werden.

Mein Papa ist Hausverwalter, das weiß ich daher sehr genau.  :)


Leider ein 2tes * 11/2010 -    7/8 SSW ... so klein und doch schon so geliebt!
Und in Gedanken bei dem heißgeliebten Opa meiner Maus  *12.2010* .... so plötzlich und unerwartet


lucky81

Zitat von: Sweetkofski am 21. Januar 2010, 01:54:02
die neue Regelung besagt, dass es nicht erlaubt ist, dass der Mieter auf starre Fristen festgelegt ist, sprich diese früher recht übliche Klausel, dass nach 5 jahren die Wohnräume, nach x Jahren das Bad usw. renoviert werden muss.

Steht so eine Passage im Mietvertrag, dann ist deine Oma komplett aus der Verantwortung raus und es muss gar nichts beim Auszug außer besenrein gemacht werden.

Steht allerdings da drin, dass nach Bedarf renoviert werden muss (ohne feste Zeitangaben) und dass die Wohnung in renovierten Zustand bzw. wie bei Übergabe (falls sie bei Übergabe renoviert war) hinterlassen werden muss,
dann muss renoviert werden.

Steht nichts zu diesem Punkt im Vertrag muss auch nicht renoviert werden.

Mein Papa ist Hausverwalter, das weiß ich daher sehr genau.  :)

unterschreib ^^


ein neuer Engel bewohnt den Himmel
mein Sternchen Angel 11.02.2011 (SW 8+0)


Florena

Oh super Mädels, danke für die Antworten  :-*

Der Vertrag ist schon ziemlich alt, vom Jahre 1988 und da stehen folgende - meiner Meinung nach relevante - Passagen:

§ 6 Instandhaltung der Mietsache, Schönheitsreparaturen, Bagatellschäden

1. ....
2. ....
3. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreperaturen, z.B. das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Heizkörper ....bla bla bla...in den Mieträumen in angemessenen Zeitabschnitten fachgerecht durch einen Meisterbetrieb auszuführen. (Angemessene Zeitabschnitte sind bei Küchen und Bäder 2 Jahre, bei Wohn- und Schlafräumen sowie Flur 4 Jahre). ........

§ 8 Beendigung des Mietverhältnisses

Rückgabezustand
a) die Mieträume sind in renoviertem zustand zurückzugeben, wenn die letzte umfassende routinemäßige fachgerechte Renovierung länger als ein Jahr zurückliegt oder die Whg renovierungsbedürftig ist. Die Arbeiten sind sach- und fachgerecht nach den regeln der VOB ausgeführt vorzunehmen.


Was haltet ihr davon? Bin mir da jetzt nicht so sicher, weil da ja zeitangaben sind, aber so ungenau ne?
Danke für die Hilfe!

P.S. ist übrigens die Whg von meiner Mutter nicht von meiner Oma  ;D


Aurelia wird große Schwester!

Saphira

Die Passagen, in denen steht, dass es nur durch einen Meisterbetrieb gemacht werden darf, sind schon mal nicht mehr gültig. Das darf man auch selber machen bzw. Freunde, Bekannte machen lassen.

Die "angemessenen Zeitabschnitte" sind eben das, was sweet bezüglich der starren Fristen gesagt hat - das gilt auch nicht mehr.

Wenn die Wände also in einem ordentlichen Zustand sind, dann muss auch nicht renoviert werden.

KleineMama

Huhu

also wir hatten das "Problem" gerade und wir waren mit unserem Mietvertrag beim Mieterschutz...es kommt trotz neuem Gesetz sehr genau darauf an was genau im Mietvertrag steht. Wie das bei euch nun ist weiß ich leider nicht.Nur das es nur durch einen Meisterbetrieb gemacht werden darf ist nichtig...allerdings nur dann wenn man es selber wirklich "fachmännisch" machen kann...wenns nachher nicht ordentlich ist können sie einem da schnell nen Strick draus drehen. :-\
Ich würd den Mietvertrag nen Anwalt oder nen Mieterschutzbund vorlegen-die wissen es am genausten.
Eins...zwei...drei ... wir lieben euch! <3