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steuerklasse

Begonnen von feuerwehrengel, 07. Oktober 2010, 09:18:00

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feuerwehrengel

wer kennt sich mit steuerklassenänderung aus???

ich bekomme im januar mein erstes kind, bin nicht verheiratet und hatte bisher immer die steuerklasse 1.

kann mir jemand sagen in welche steuerklasse man dann mit kind wechseln kann und welche vorteile das hat? und kann mein freund dann auch wechseln?

kenne mich in sowas irgendwie gar nicht aus ::)




und *** ganz tief in unserem Herzen

ღ PeCaPe ღ

Soweit ich weiß, bleibt Ihr beide in der 1, weil Ihr nicht verheiratet seid. Ihr könnt aber noch das Kind mitdraufnehmen. Also entweder Du oder Dein Mann oder jeder ein halbes Kind.

Ändern würde sich die Klasse nur bei Hochzeit in 3 u 5 oder 4 u 4, bzw wenn Du Alleinerziehend wärst in 2.

Entdecke deine Grenzen, aber vor allem deine Möglichkeiten, meine liebe, kleine Maus! 





♥ღ αη∂ι77 ღ♥

Das kann ich so nur unterschreiben, hab auch Steuerklasse 1, obwohl ich Kinder hab,  da ich mit meinem Freund zusammenlebe. Würde ich allein leben, hätte ich Klasse 2  ;)
Nicht müde werden, sondern dem Wunder leise,
wie einem Vogel, die Hand hinhalten!

Hilde Domin

feuerwehrengel

ah ich dachte man kann die ändern... :-[

wie ist denn das mit dem kind raufnehmen? wie ist es dann am günstigesten? sich das kind zu teilen auf die steuerklasse oder wenn einer das kind alleine raufnimmt?




und *** ganz tief in unserem Herzen

Zauber

Huhu Feuerwehrengel,

ich schließe mich den anderen an. Du bleibst weiterhin Steuerklasse 1. Es ist egal, wer das Kind aufnimmt, ihr könnt auch 0,5 und 0,5 aufschreiben lassen. Hat heut zu tage keine Vor-oder Nachteile....
03/16, 10 ssw⭐️ Deep in my heart....


♥ღ αη∂ι77 ღ♥

Guten morgen,

in der Regel ist es so, daß jeweils du und dein Freund ein halbes Kind drauf habt, außer, du überschreibst deinem Freund deinen Haushaltsfreibetrag, dann bekommt er das ganze Kind drauf.

Allerdings macht ein Kind keinen großen Unterschied zu vorher ....

kannst ja mal bei nem Gehaltsrechner online nachschauen  ;)

Nicht müde werden, sondern dem Wunder leise,
wie einem Vogel, die Hand hinhalten!

Hilde Domin

Jomi

Hallo,

Das meiste steht zwar schon da, ist aber nicht ganz genau  ;)

1. Die Steuerklasse ändert sich nur wenn du entweder heiratest (4/4 oder 3/5) oder alleinerziehend bist (2), d.h. wenn außer dir kein Erwachsener mit dem Kind zusammen wohnt.

2. Da ihr nicht verheiratet seid, wäre die einzige Möglichkeit, den Freibetrag zu übertragen, wenn du deiner Unterhaltspflicht nicht zu mind. 75% nachkommst.  da du das Kind aber betreuen wirst (denke ich mal  ;) ), ist das nicht möglich, also Betreuung=Unterhalt

3. Der Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte wirkt sich im Prinzip eh kaum aus, da er bei der Lohnsteuer nur Bedeutung für die Kirchensteuer bzw. den solidaritätszuschlag hat. einkommensteuerlich ist der Kinderfreibetrag zunächst durch das Kindergeld erfüllt.

Ich hoffe, das war jetzt verständlich und nicht zu sehr fachchinesisch
Mirja 6.11.09, Jonathan 8.12.11 und Jakob 17.01.2015, unsere größten Schätze <3<3<3

*12/2013, für immer in unserem Herzen

feuerwehrengel

dankeschön für all eure antworten...ich denke ich sehe jetzt ein bißchen besser durch :)




und *** ganz tief in unserem Herzen

Tini^_^

*vorbei gehuscht, rein geschaut, wichtige Infos für mich entdeckt, Notizblock raugeholt, notiert und schnell wieder raus geschlichen* DANKE