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Elternzeit beantragen

Begonnen von annamina, 11. Mai 2010, 22:49:01

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annamina

Hallo ihr lieben,

ich habe mal eine farge an euch "fachfrauen" bezüglich der elternzeit.

ich habe schon gelesen, dass man diese beim arbeitgeber beantragen muss.

bei mir ist es jetzt so:

ich möchte 2 jahre zu hause bleiben, lasse mir also das elterngeld auf 2 jahre auszahlen. da ich alleinerziehend bin, habe ich zwei monate länger anspuch. kann ich dann beim arbeitgeber einfach 26 monate elternzeit beantragen? oder gehen da nur die 24 monate. und ab wann läuft denn die elternzeit?
wenn ich z.b. am 15.06.2010 entbinde, läuft dann die elternzeit bis 14.08.2012?

ich hoffe ihr konntet mein anliegen verstehen. ich drücke mich manchmal etwas unverständlich aus.....

bin gespannt auf eure antworten.

viele grüße
annamina



Sanne73

Vorweg: Elternzeit und Elterngeld hängen nur bedingt miteinander zusammen.

Elterngeld wird nicht beim Arbeitgeber beantragt. Ist auch unabhängig davon, wie lange man tatsächlich Elternzeit nimmt.
Wenn Dir 14 Monate Elterngeld zustehen (dies ist der Bezugszeitraum), Du Dir aber monatlich nur die Hälfte auszahlen lassen willst, verdoppelt sich also der Zahlungszeitraum - das wären dann eigentlich 28 Monate. Wobei man glaub ich wählen kann, auf wieviele Monate man sich das Elterngeld auszahlen lassen will, entsprechend würde der Gesamtbetrag dann aufgeteilt.
Das Elterngeld wird anfangs mit dem Mutterschutzgeld verrechnet. MuSchuGeld wird bis 8 Wochen nach der Geburt gezahlt (teilweise Krankenkasse, teilweise Arbeitgeber) und entspricht Deinem letzten (durchschnittlichen) Nettogehalt. Da das MuSchuGeld i.d.R. höher ist als das Elterngeld, beginnt die tatsächliche Zahlung des Elterngeldes dann erst am Tag nach Ende des MuSchu. Trotzdem sind dann schon fast 2 Monate Elterngeld "verbraucht", weil eben das Elterngeld ab dem Tag der Geburt für 12 bzw. 14 Monate zusteht.

Elternzeit wird beim Arbeitgeber beantragt (und der Arbeitgeber muss zustimmen). Dir stehen 3 Jahre zu, und es ist ratsam, anfangs zunächst 2 Jahre zu beantragen und in den Antrag reinzuschreiben, dass man sich das 3. Jahr zunächst aufhebt und es ggf. im Anschluss an das 2. Jahr oder zu einem späteren Zeitpunkt nehmen möchte. Das 3. Elternzeitjahr kann aufgehoben werden - allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitgebers (er muss nicht zustimmen) - und muss dann spätestens bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.
Elternzeit beginnt am Tag der Geburt und endet am Tag vor dem entsprechenden Geburtstag des Kindes. Bei 2 Jahren also z.B. Beginn 15.06.2010 - Ende 14.06.2012.
Während der Elternzeit darf man bis zu 30 Std./Woche arbeiten. Während des Elterngeldbezugszeitraums (bei Dir also die ersten 14 Monate) muss Verdienst angegeben werden und das Elterngeld wird entsprechend gekürzt. Nach dem Bezugszeitraum - auch wenn ein anderer Auszahlungszeitraum gewählt wurde! - muss Verdienst nicht mehr angegeben werden. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. D.h. würdest Du Dich also in knapp 2 Jahren entscheiden, das 3. Jahr Elternzeit unmittelbar anzuhängen, so dürftest Du max. 30 Std./Woche in dieser Zeit arbeiten, stehst aber unter Kündigungsschutz.

So, das waren erstmal einige Informationen, die Dir hoffentlich weiterhelfen :)

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annamina

hallo sanne,

vielen dank für deine ausführliche antwort!!

ich kann also immer nur ein ode zwei jahre beim arbeitgeber benatragen? alos nicht z. B. 28 oder 20 Monate?
das wäre jetzt wichtig für mich, damit ich weiß, auf wie viele moante ich mir das Elterngeld auszahlen lasse.

wann muss ich das denn dem Arbeitgeber melden? habe jetzt schon einen Brief bekommen, in dem mein Arbeitgeber mch auffordert ihm mittzuteilen, wie ich die elternzeit plane. aber das kann ich ja noch nicht genau sagen.

viele grüße
annamina



Sanne73

Ich denke, Du kannst auch irgendwas dazwischen beantragen. Die meisten nehmen halt volle Jahre.

Es ist aber so: wenn Du erstmal nur 2 Jahre beantragst und das 3. Jahr dann direkt im Anschluss nehmen möchtest, dann MUSS der Arbeitgeber Dir das so genehmigen. Wenn Du von vornherein z.B. 3 Jahre nimmst, nach 2 Jahren aber schon wiederkommen möchtest, dann kann der Arbeitgeber Dir das verweigern. Er stellt ja vermutlich eine SS-Vertretung für Dich ein, die könnte er dann nicht einfach so rausschmeißen, nur weil Du vorher wiederkommen möchtest.
Den tatsächlichen Antrag musst Du 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes abgeben - also eine Woche nach der Geburt des Kindes.

Es ist aber völlig legitim von Deinem AG, dass er jetzt schon Deine ungefähren Planungen wissen möchte. Ich lese heraus, dass Du in jedem Fall 2 Jahre zuhause bleiben möchtest, insofern würde ich es dem Arbeitgeber so mitteilen. "... Ich plane, voraussichtlich 2 Jahre Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz zu nehmen. Den genauen Zeitraum teile ich Ihnen nach der Geburt meines Kindes (spätestens 7 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes) mit. ..." Dann weiß Dein Arbeitgeber, dass Du erstmal nicht zurückkommen wirst und er hat genug Zeit, um nach einer entsprechenden Vertretung für Dich zu suchen.

LG
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annamina

ok. vielen dank. so werde ich das dann auch machen.

gibt es denn irgendeine "stelle", bei der man sich deswegen erkundigen kann? macht das vielleicht auch dir elterngeldstelle?



Sanne73

Mmh, die Elterngeldstelle kann Dir vielleicht auch Auskunft geben, bin mir da aber nicht so sicher. Ich würde mal auf der Seite des Familienministeriums suchen, ob Du da was findest. Ich weiß auf jeden Fall, dass die ein Heftchen herausgegeben haben, wo sehr viele Informationen drin stehen.
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