Fragen zu Beschäftigungsverbot

Begonnen von inri, 26. Juni 2011, 12:06:24

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inri

Hallo zusammen,

habe vor kurzem erfahren, dass ich ein Beschäftigungsverbot bekomme, wenn ich wieder schwanger bin. Im nächsten Zyklus dürfen wir wieder Versuchen und soll dann auch Clomifen nehmen, wegen Progesteronschwäche.

Nun bin ich ja vor kurzem erst zu meinem Freund gezogen und habe hier noch keine Arbeit. Ob ich Geld vom Arbeitsamt bekomme weiß ich auch noch nicht.

Wie sieht das den nun aus, wenn ich bis dahin keine Arbeit habe?
Oder wie ist es, wenn ich zwar Arbeit habe, aber nur befristet auf, einige Monate?

Vielleicht könnt ihr mir das ja beantworten. Will ja auch an "später" denken und nicht hauptsache schwanger. Geld brauch man halt auch.

Hoffe ihr könnt mir da weiter helfen, wäre echt toll.

LG Ingrid
An unsere 3 :
Ihr seit unser ein und alles, wir lieben euch und ihr werdet immer in unseren Herzen sein.
In liebe Mama und Papa



Geboren am 4.4.2012 um 23:03 Uhr mit 50cm, 2490g und KU von 32cm.

18.4.2730g
20.4. 2770g
25.4. 2860g
8.5. 3260g
16.5. 3610g
23.5. 3950g
25.7. 5930g

sarahm172

huhu

am besten ist es du gehst erst mal aufs arbeitsamt. ich weiß ja nicht ob du noch anspruch auf alg 1 hast oder ob du alg 2 beantragen musst. bei alg 2 wird das geld deines freundes mit angerechnet, da ihr eine bedarfsgemeinschaft seid





bella_block

hallo inri,

meine schwägerin bekam als sie schwanger wurde algII. die vom jobcentre meinten dann, dass sie ins beschäftigungsverbot gehen soll, dann fällt sie nicht mehr in die vermittlung und bekommt obendrein noch algI.

ich wünsch euch viel glück! das klappt schon!

gruß bella