Beschäftigungsverbot?!

Begonnen von Clärchen, 30. April 2010, 09:22:57

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Clärchen

Ja, das weiss ich. Aber ob ich jetzt im Dezember gehe wegen SS oder gehe wegen ausgelaufenen Vertrag, wo is da der Unterschied? Gehen muss ich eh wenn kein Wunder geschieht.
ÜZ 19 hat Glück gebracht! :)

11.01.2012-10:47Uhr-3630g-52cm-36,5KU

30.04 SST pos. bei ES+11

http://www.wunschkinder.net/forum/zanzeige.php?0,userid=89861,nummer=4


ÜZ 3 hat Glück gebracht :)

30.08.2013-16:32Uhr-3390g-50cm-34,5KU

14.12. SST pos. bei ES+11

http://www.wunschkinder.net/forum/zanzeige.php?0,userid=89861,nummer=11

Pico

ok das stimmt!aber wenn du nicht SS bist dann ist die chance höher das er dich behält.Weil irgndwas an mitarbeiter braucht er ja auch!

Ich würde sagen tu das was dein Herz will,für alles andere findet sich eine Lösung.

Clärchen

So in etwa denke ich auch...und selbst wenn es dazu käme, das ich keinen Job mehr hätte *mal vom schlimmsten ausgeh* dann hat mein Mann ja immer noch n Job...kämen schon über die Runden. :)
ÜZ 19 hat Glück gebracht! :)

11.01.2012-10:47Uhr-3630g-52cm-36,5KU

30.04 SST pos. bei ES+11

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ÜZ 3 hat Glück gebracht :)

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Pico

Klar ist es schade das du denn Job so magst und du nicht weis was wird,aber gut ist das du weist das du bei deinem Mann anfangen könntest zu arbeiten.
und Kinder sind einfach was tolles.

annamina

na das mit der befristung ist blöd. die läuft ja auf jeden fall aus, auch wenn du schwanger wirst.
ich schließe mich der meinung an, geh nach deinem herzen. und wenn es jetzt der richtige zeitpunkt ist, dann wird eine kleine seele zu dir finden.

@pico
wegen der zuschläge muss ich dir leider widersprechen. sie stehen einem bei der berechnung zu!! daher wird ja auch der durchschnittsverdienst errechnet. ich arbeite als lohnbuchhalterin und musste mich daher mit dem thema auseinandersetzen. du schreibst,dass du diese im bv nicht gezahlt bekommst! da bekommst du zu wenig geld!! würde ich an deiner stelle mal nachfragen beim ag. dukannst dich auch bei deiner krankenkasse erkundigen, die wissen das auch. die berechnung des lohnes im bv ist im mutterschutzgesetz geregelt. ich habe mal den gesetzestext angehängt:

§ 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten
(1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.
(2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. Zu berücksichtigen sind dauerhafte Verdienstkürzungen, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten und nicht auf einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot beruhen.
(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes im Sinne der Absätze 1 und 2 zu erlassen.