Mal eine Frage zum Elterngeldantrag hab/MuSchu-Bescheinigung

Begonnen von florena84, 14. Januar 2011, 13:28:03

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florena84

huhu,vielleicht kann mir ja einer von euch helfen..

ich weiß,das man beim Elterngeldantrag die Bescheinigung über die Höhe den MuSchu-Geldes von der KK beilegen muss.Bezieht sich das auch die Bescheinigung von VOR ET oder auch die Becheinigung darüber wieviel man nach ET bekommt,also in den 8 MuSchu Wochen...

LG,und danke schonmal,Flori