Wann Elternzeit beantragen?

Begonnen von ninotschka, 26. August 2010, 10:09:54

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ninotschka

Ab wann muss man genau Elternzeit beantragen? Bei Wikipedia steht zwar 7 Wochen vorher, aber das klingt echt recht kurz für den Arbeitgeber, oder? Mein Mann will/soll ab der Geburt der Kleinen ein Jahr nehmen, weil er seine jetztige Arbeitsstelle hasst und er schon drauf und dran war zu kündigen, aber so hätte er dann ein Jahr Zeit in Ruhe ein Sahneschnittchen zu finden, anstatt beim AA jeden Sch**ei**-Job annehmen zu müssen. Unsere Angst ist nur, wenn er das jetzt aus Kollanz z.B.- 3-4 Monate vorher schon sagt, das der Arbeitgeber ihn vorher kündigt. Da wäre uns natürlich nicht mit geholfen.

werdMami

Huhu,

also wir Frauen müssen diese 7 Wochen vorher beantragen, man brauch ja dafür ne Bescheinigung vom Arzt und die wird vorher nicht ausgestellt.
Da dein zukünftiger geht, sollte er es schon den Betroeb sagen, da die nen Ersatz brauchen. Denke mal, wenn er es schriftlich einreicht, am Besten per Einschreiben, dann hat er was im Notfall zur Hand, weil man wegen sowas net gekündigt werden kann.
Ich würde vielleicht auch noch warten, bis die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden kann, also wenn er ne 3 Monatige hat, dann 11 Wochen vor Begin bescheid geben, wenn das solche Leute sind.

LG

]

Finya

Schau mal, hab Folgendes gefunden:

Die Stiftung Warentest warnt Väter eindringlich davor, den Antrag auf Elternzeit zu früh beim Chef abzugeben. Derzeit gibt es eine Lücke im Gesetz, die böswillige Arbeitgeber ausnutzen könnten, um engagierten Papas zu kündigen. Zwar gibt es einen Sonderkündigungsschutz während der Elternzeit, der mit dem Antrag auf Elternzeit beginnt, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Babypause.

Wird der Antrag z.B. 12 Wochen vorher eingereicht, ist der betreffende Vater vier Wochen lang nicht gegen eine Kündigung geschützt: Der Kündigungsschutz greift erst acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, sodass der Arbeitgeber bis dahin ganz normal kündigen kann.

Ab 2007 greift eine neue Regelung, denn der Gesetzgeber hat bereits auf die Lücke im Kündigungsschutz reagiert. Ab Januar verkürzt sich die Anmeldefrist, sodass Väter oder Mütter die Elternzeit erst sieben Wochen vorher anmelden müssen. Der Sonderkündigungsschutz (der ja nur für die Väter wichtig ist, weil Schwangere sowieso Kündigungsschutz durch das Mutterschutzgesetz genießen) setzt aber weiterhin acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit ein.

Also hat Dein Mann eine Woche Zeit, die Elternzeit anzumelden!

hallihallo

Wenn er dort sowieso nicht mehr tätig werden will nach der Elternzeit,dann ist es doch egal ob ihm gekündigt wird oder nicht,oder? Nur,das er dann natürlich wegen der Berechnung des EG bis zum ET arbeiten gehen sollte :)

ninotschka

Erstmal danke für eure vielen hilfreichen Antworten,

@Hallihallo
Ja du hast schon recht, aber wenn er vorher gekündigt wird, müssen wir zum AA. Da kriegen uns keine 10 Pferde hin. Ich habe in meinem Leben so schlimme Erfahrungen dort gemacht und wir wollen es so schaffen. Am besten wäre natürlich Übergangslos eine neue Stelle finden.

hallihallo

Wie lange hat er denn Kündigungsfrist?


ninotschka

4 Monate wäre die Frist, aber da vertrau ich der Arbeitstelle nicht, wenn die einen raus haben wollen, schaffen die das auch. >:(

Habe am 02.09 einen Termin bei der Mutter-Kind-Stiftung und werde mich d mal richtig informieren. Möchte mich hundertfach absichern, vevor wir so einen Schritt machen, der uns locker 400€ weniger einbringt 8)