Elternzeit und Teilzeit

Begonnen von KaBa, 20. Oktober 2009, 18:38:09

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KaBa

Hallo Mädels,

da mein Arbeitgeber von mir möglichst bald wissen will, wie und wann ich in Elternzeit gehe, brauche ich mal einen Rat.

Ich möchte nachdem Elterngeld ausgelaufen ist (12 o. 14 Monate, je nachdem ob Männe auch in Elternzeit geht) wieder arbeiten gehen, am liebsten Teilzeit.

Das Problem ist, ich muss meine Elternzeit für 2 Jahre verbindlich festlegen. Wenn ich hier nicht aufpasse, kann nur mit Zustimmung des AG noch geändert werden.

So wie ich es sehe, habe ich 2 Möglichkeiten:

1.   Teilzeit in der Elternzeit (z.B. Antrag auf Elternzeit für 2 Jahre, nach 1 Jahr  Teilzeit nach Elternzeitgesetz, Voraussetzungen sind erfüllt)

2.   Elternzeit für 1 Jahr beantragen, Antrag auf Teilzeit nach Teilzeitgesetz ansonsten Rückkehr Vollzeit

Zu 1.

Vorteil: spez. Kündigungsschutz während Elternzeit

Nachteil: AG kann Teilzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (z.B. Kurzarbeit, Stelle wird nachbesetzt...) Ist einer Kollegin passiert.
Arbeitnehmer muss Elternzeit wie beantragt für 2 Jahre nehmen und kann nicht verkürzen, da Arbeitgeber die Zustimmung verweigert.

Ergebnis:    Wenn AG Teilzeit ablehnt, 2 Jahre Elternzeit für AN, kein Verdienst
      Wenn AG Teilzeit zustimmt, perfekt

Zu 2.

Vorteil: AG muss AN wieder beschäftigen (Verdienst gesichert) aber nur zu vorherigen Konditionen (Vollzeit)

Nachteil: kein spezieller Kündigungsschutz, Antrag auf Teilzeit muss nicht genehmigt werden

Ergebnis:   Wenn AG Teilzeit ablehnt, Vollzeitstelle
      Wenn AG Teilzeit zustimmt, perfekt

Ich würde sehr gerne 2 Jahre Elternzeit beantragen und dann Antrag auf Teilzeit stellen. Aber ich möchte sicher nach 1 Jahr zurück und Teilzeit arbeiten.
Macht es Sinn, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Absichtserklärung unterzeichnen, dass der AN nach 1 Jahr in Teilzeit zurückkommt?

Oder soll ich nur 1 Jahr nehmen und auf das 2. Elternzeitjahr verzichten. Dafür ist mir die Rückkehr sicher.  :-\

Ich hoffe, ich konnte mein Problem deutlich machen und freue mich auf eure Antworten.

Liebe Grüße,
KaBa
06.05.08 * 8.SSW, 21.10.08 * 9.SSW


BigFamily84

Ich würde da mal bei der zuständigen Elterngeldstelle anrufen, ich weiss das man zum elterngeld auch was dazuverdienen darf...

Ayleen Joyce 22.06.2007
Lea Joleen 10.12.2009
Luna Marie 15.09.2012

tinka24

ich versteh was du meinst. die frage ist ja nun, wie groß ist die wahrscheinlichkeit, dass dein Arbeitgeber die Teilzeit ablehnt (wenn du sie in der Elternzeit nehmen willst). Das darf er nur aus dringenden betrieblichen Gründen, wie du ja schon schreibst. Allerdings darf man auch frühzeitig aus der Elternzeit zurückkommen, außer der Betrieb legt dringende betriebliche Gründe vor (jemand wurde für dich eingestell zum beispiel)
Ich werde das erste Jahr Elternzeit Elterngeld beziehen und im zweiten Jahr 30 Stunden arbeiten. Die Teilzeit ist mir ziemlich sicher, da ich im KH arbeite.
Vorteilhaft ist halt wirklich zum einen der kündigungsschutz und zum anderen das Recht auf Teilzeitarbeit.
Wenn du nur ein jahr Elternzeit nimmst und dein Arbeitgeber dich danach in Teilzeit arbeiten lässt, ist es aber sehr wahrscheinlich das du nie wieder auf deine 100% kommst.

Wenn es deiner Kollegin schon so ergangen ist, dann würde ich erstmal ein Jahr elternzeit beantragen. Dann siehst du ja wie die wirtschaftliche Lage deines Betriebes ist (vielleicht keine Kurzarbeit mehr). Du kannst dann ja deine Elternzeit immer noch verlängern (insgesamt stehen dir ja 3 jahre zu). Dies musst du nur fristgerecht 7 Wochen vor beginn tun! Ich würde an deiner Stelle erstmal ein Jahr beantragen und abwarten wie sich alles entwickelt.

Lieschen123

ganau sowas geistert mir auch durch den kopf.

Mir war nicht klar, wo der Vorteil zwischen Elternzeit 2 Jahre inkl. 30 Std arbeiten und Elternzeit 1 Jahr und danach Teilzeit arbeiten liegt.

DANKE jetzt weiß ich es!

Ich möchte 2 J. Elternzeit, davon 1 Jahr Elterngeld und dann 12Std/Woche wieder kommen. Seitens der PA ist das in Ordnung, wenn BR und Abteilung da mitspielen. Drückt mir die Daumen, dass meine Chefin damit leben kann, dass Gespräch steht nämlich noch aus!

KaBa

Erstmal vielen Dank für eure Antworten. Zu einer Entscheidung bin ich noch nicht gekommen, aber ich habe ja noch Zeit  ;D

@Tinkerbell. Ich hab immer etwas von mindestens 15 Stunden für Teilzeit gelesen, weiß nicht ob das mit 12 Stunden hin haut. Viel Erfolg für dein Gespräch.

06.05.08 * 8.SSW, 21.10.08 * 9.SSW


Lieschen123

was??? :o :o :o wo denn???
Ist ja auch nicht Teilzeit, sondern Stundenweise... Ich hab bisher immer nur von "bis zu 30Std/Woche" gelesen.

Schiebe das Gespräch immer noch vor mir her... :-\

tinka24

#6
tinkerbell: kaba hat recht. die teilzeit muss zwischen 15 und 30 stunden liegen laut § 15 Absatz 7 Ziffer 3 BEEG

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=200&paid=15

Lieschen123

na dann geh ich eben 2 x 9 und 1 x 8 Std  ;) ;D