Antrag auf Elternzeit - Formulierung

Begonnen von Enid, 15. Oktober 2009, 15:26:08

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Enid

Hallo zusammen,

damit ich mir nicht nach der Geburt noch den Kopf darüber zerbrechen muss, befasse ich mich gerade mit dem Elternzeitantrag - ich glaube, ich brauche da eure Hilfe.

Ich möchte 2 Jahre Elternzeit beantragen, weiß aber noch nicht, ob ich nicht im zweiten Jahr Teilzeit arbeiten möchte und kann, deshalb soll der Antrag nur für die Elternzeit sein. Mein Vorhaben, das zu gegebener Zeit mit meinem AG zu besprechen, soll aber trotzdem im Antrag stehen.

Ich habe das mal so formuliert:

"Sehr geehrte xxx,

hiermit zeige ich Ihnen fristgemäß nach § 16 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) an, dass ich ab dem Tag der Geburt meines Kindes, dem xx.10.2009, für zunächst 2 Jahre Elternzeit nehmen möchte.

Für das zweite Jahr der Elternzeit würde ich mich gern zu gegebener Zeit (oder fristgerecht??) mit Ihnen in Verbindung setzen um die Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung zu besprechen.

Bitte bestätigen Sie kurz die Annahme des Antrags auf 2 Jahre Elternzeit.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen"

Ich möchte gern, dass der Teilzeitantrag separat ist, damit ich auf jeden Fall eine eindeutige Bestätigung für die Elternzeit bekomme. Deshalb bitte ich auch ausdrücklich um eine Bestätigung (nur) für die Elternzeit.

Was meint ihr? Kann man das so schreiben?
Die Pflicht, mich bei meinem AG für die Teilzeitbeschäftigung zu melden, sehe ich natürlich bei mir, und dass das spätestens 7 Wochen vorher geklärt und beantragt sein muss, weiß ich. Sollte ich das auch noch reinschreiben?

LG
Enid

*Baldkugelrund*

#1
Huhu Enid,

ist schon ok so.

Nur so als kleine Anmerkung, die ich mir als gelernte Kauffrau für Bürokomm. nicht verkneifen kann... :-X :D: "hiermit" schreibt man nicht mehr...das ist überholt...weil Du tust es und fertig. Es gibt das tolle Wort "voraussichtlich"...damit legst Du Dich nicht fest. Also, Du wirst "voraussichtlich 2 Jahre" Elternzeit nehmen. Und Du möchtest sie nicht nehmen, sondern Du wirst sie nehmen. Du willst ja in Deinem Schreiben Selbstsicherheit ausdrücken, was Du ja mit dem Verweis auf das dazugehörige Gesetz schon tust. Und ich würde hier gleich um die Bestätigung der Elternzeit über den von Dir genannten Zeitraum bitten. (Ich bitte sie, ....)

Für den 2. Absatz:

Nach Ablauf des 1. Jahres werde ich mich mit Ihnen fristgemäß in Verbindung setzen, um mit Ihnen die Möglichkeiten einer eventuellen Teilzeitbeschäftigung während des 2. Jahres meiner Elternzeit zu erörtern.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

;)




BigFamily84

Mit den tipps von Baldkugelrund wirds super werden... kann ich als Bürokauffrau nix hinzufügen *g*
Ayleen Joyce 22.06.2007
Lea Joleen 10.12.2009
Luna Marie 15.09.2012

Enid

Hi,

danke für die schnellen Antworten.

baldkugelrund, ich finde Deine Verbesserungsvorschläge gut, (interessant, wenn man bedenkt, dass ich den größten Teil aus einem "Anwaltsforum" geklaut habe) danke!!
(Muss ja zu meiner Schande gestehen, dass ich eigentlich nicht doof bin, was Briefeschreiben angeht, aber ich scheine schon Gehirnzellen gelassen zu haben...)   :o

Ich formuliere also um:

"Sehr geehrte xxx,

mit diesem Schreiben zeige ich Ihnen fristgemäß nach § 16 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) an, dass ich ab dem Tag der Geburt meines Kindes, dem xx.10.2009, für zunächst 2 Jahre Elternzeit nehmen werde.

Nach Ablauf des 1. Jahres werde ich mich fristgemäß mit Ihnen in Verbindung setzen, um mit Ihnen die Möglichkeiten einer eventuellen Teilzeitbeschäftigung während des 2. Jahres meiner Elternzeit zu erörtern.

Bitte bestätigen Sie kurz die Annahme des Antrags auf 2 Jahre Elternzeit.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen"

Das "voraussichtlich" lasse ich weg, weil die zwei Jahre so ziemlich das Einzige sind, worüber ich mir tatsächlich im Klaren bin und was ich auf jeden Fall bestätigt haben möchte.  ;)

Findet noch jemand Fehler oder hat Bedenken oder Verbesserungsvorschläge?

LG
Enid

*Baldkugelrund*

Jupp, ist abgenommen so...

Ich will nicht schonwieder nerven, aber es bleibt nur noch zu klären, ob die Elternzeit rein rechtlich schon mit dem Tage der Geburt oder nicht doch mit Ablauf des Mutterschutzes beginnt.... :-X ;) ...



Enid

Soweit ich weiß beginnt die Elternzeit mit Ablauf des Mutterschutzes. Meine Chefin hatte ihre Elternzeit mit der dementsprechenden Frist (binnen einer Woche nach Geburt) eingereicht und alles war i.O.
Mein AG hat mir sogar ein vom Konzern erstelltes Merkblatt gegeben, auf dem die Beantragung der Elternzeit in dem Abschnitt "nach der Geburt" steht - danach werde ich auch gehen und mein Männe bitten, das Schreiben am Tag nach der Geburt mit Geburtsdatum zu vervollständigen, auszudrucken, mir ins KH zur Unterschrift zu bringen und dann persönlich bei meinem AG gegen Empfangsbestätigung vorbeizubringen.
Ich hoffe, damit geht dann alles klar und ich bin auf der sicheren Seite.  ;)

LG
Enid

*Baldkugelrund*

So sehe ich das auch. Lieber zu früh als zu spät. So kannst Du Deine Kennenlernzeit am Besten genießen, wenn Du alles vom Hals hast. ;)



Enid

Hallo nochmal,

gerade ist mir zu dem Thema noch ein Gedanke gekommen - was ist eigentlich, wenn ich über den ET gehe? Wie ich ja schon schrieb, ist ja die Frist 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, da sich diese bei mir an die Mutterschutzfrist anschließt also eine Woche nach der Geburt.
Ist es dann richtig so, dass sich die Mutterschutzfrist bei einem späteren Geburtstermin verlängert, so dass ich dann immer noch ab Geburt eine Woche Zeit habe? Ich meine, anders wär's doch echt komisch, oder?

LG
Enid

tinka24

#8
Der zweite teil vom mutterschutz beginnt immer ab dem geburtstermin und geht 8 wochen. Das verschiebt sich dann wenn dein kind später kommt. Dein kind kann ja auch früher kommen, deswegen hast du trotzdem ab ET 8 Wochen mutterschutz!
Und Elternzeit muss man immer spätestens 7 Wochen vor Antritt beantragen, also in deinem Fall eine Woche nach der geburt.

Nochmal ne Vorlage für so einen Antrag auf Elternzeit:
http://www.test.de/themen/kinder-familie/infodok/-Elternzeit/1276519/1276519/