Vater in Elternzeit ab Geburt

Begonnen von Svenja03, 28. April 2009, 12:23:12

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Svenja03

Hallo,

mein Mann wird ab Geburt in Elternzeit gehen. Habt ihr Erfahrung wie er das beim Arbeitgeber beantragen kann?
Ich habe mich im Internet versucht zu informieren, doch leider nicht die passenden Informationen gefunden. Ich weiss nur, dass man 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit dieses dem AG mitteilen muss und 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit greift dann auch für den Vater der Kündigungsschutz. Wann gelten also diese 7 und 8  Wochen vorher, wenn man doch überhaupt nicht weiss, wann das Kind kommt? Geht man da immer vom ET aus? Kann er dann auch schon in Elternzeit gehen, wenn das Kind z.B. drei Wochen früher kommt?

Danke für Eure Hilfe
Lg Svenja

Moonlight0078

Du beschreibst das genau das bestehende Problem. Bloß ich bin der Meinung, dass man 6 Wochen vor Antritt der Elternzeit das dem AG mitteilen muss. Bei dir ist das kein Problem weil du ja erst noch 8 Wochen in Mutterschutz gehst. Bei Männern ist das nicht der Fall. Daher gehen die meisten Männer erst nach der Elternzeit der Mutter in Elternzeit. Aber er soll einfach mal mit seinem AG reden. Bei uns im MT haben wir auch gerade das Thema und da ist es so, dass vom ET ausgegangen wird. Dein Mann soll einfach mal nachfragen, wie sein AG damit umgeht. Auf den Kündigungsschutz würde ich da aber nicht so bauen. Schließlich ist die Elternzeit ja auch irgendwann zu ende und dann kann sein AG ihn kündigen wenn er ihn los werden will.
Unsere Prinzen sind die Größten!!!





Svenja03

Danke Moon.
Ich werde nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen und mein Mann bleibt zwei Jahre zu Hause.
Ich werde ihm dann heute Abend mal sagen, dass er mit seinem AG drüber sprechen soll. Denn wir würden schon gerne die 8 Wochen zusammen zu Hause bleiben. Und du hast natürlich Recht, wenn der AG ihn nach der Elternzeit kündigen will, dann macht er es eh.

marlen

Man geht bei Beantragung der EZ vom errecheneten ET aus. Wenn das Kind früher kommt, dann greift auch die EZ früher, genauso, wenn es später kommt.


Ich habe einen Schatz gefunden und er trägt euren Namen...

pebbles

Also als Mutter muss du spätestens 14 Tage nach der Geburt die Elternzeit schriftlich (formlos) beim AG einreichen. Das wird wohl auch für den Vater gelten. Nur sollter er als Vater das vorher schonmal angesprochen haben, nicht dass sein Chef vom Stuhl kippt.



marlen

Ach und es gibt von der Kasse mit Eintreten des Muschu son vorgedrucktes Schreiben wo man die EZ eintragen kann und dem AG vorlegen kann.


Ich habe einen Schatz gefunden und er trägt euren Namen...

kesarosa

Zitat von: pebbles am 28. April 2009, 15:11:31
Also als Mutter muss du spätestens 14 Tage nach der Geburt die Elternzeit schriftlich (formlos) beim AG einreichen. Das wird wohl auch für den Vater gelten. Nur sollter er als Vater das vorher schonmal angesprochen haben, nicht dass sein Chef vom Stuhl kippt.

Gibt es dazu einen Paragraph im Elterngeldgesetz?
Ich lese nämlich auch überall nur "muss spätestens 7 Wochen vor Antritt eingereicht werden"

Miraxena

hallo,

mein mann hat damals bei vin auch ab geburt 2 monate ez genommen.

der mann muss es mind. 7 wochen schriftlich vor dem entbindungstermin beim AG einreichen und ab da an gilt auch kündigungsschutz. dein mann kann auch schon in diesem schreiben dem AG mitteilen, wie lange er in ez bleiben möchte... nach der entbindung muss er das ganze nochmal mit den genaueren daten angeben - so haben wir das gemacht und es war alles i.o.

und darauf achten, dass dein mann beim versorgungsamt die lebensmonate angibt! wir haben damals den fehler gemacht und haben die normalen monate angegeben.... d.h. vin ist am 24.08 geboren und mein mann hat ab dem 01.09 ez genommen (weil er auf der arbeit noch einige sachen erledigen musste  :P) .... somit wurde der restliche monat august vom EG abgezogen und uns fehlte eine woche geld vom EG

lg  :)
Ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag!

Jana781

Zitat von: kesarosa am 29. April 2009, 21:46:21
Zitat von: pebbles am 28. April 2009, 15:11:31
Also als Mutter muss du spätestens 14 Tage nach der Geburt die Elternzeit schriftlich (formlos) beim AG einreichen. Das wird wohl auch für den Vater gelten. Nur sollter er als Vater das vorher schonmal angesprochen haben, nicht dass sein Chef vom Stuhl kippt.

Gibt es dazu einen Paragraph im Elterngeldgesetz?
Ich lese nämlich auch überall nur "muss spätestens 7 Wochen vor Antritt eingereicht werden"


ich meine, dass es innerhalb einer woche nach geburt gemacht werden muss von der mutter. das hängt aber eben damit zusammen, dass man dann eh erstmal in mutterschutz ist, also hält man somit die 7 wochen wieder ein. ;)



zur eigentlichen frage bzgl. der elternzeit ab geburt für den papa: es wird vom ET ausgegangen, wenn er aber schreibt "ab geburt" sollte für jeden klar sein, dass der ET eben nur ein ET ist. also kind kommt früher, papa geht früher in elternzeit - kind kommt später, papa geht später in elternzeit. :)
[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!