elterngeld

Begonnen von Nini, 25. April 2011, 08:49:06

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Nini

hey!

ich habe mal ein paar fragen und vielleicht kann mir eine von euch ja helfen!?

unser kleiner ist nun fast 13 wochen alt und ich bin ein jahr in elternzeit. da es bei uns alles so super läuft, bin ich nun am überleben, wann wir ein zweites kind bekommen. wollten eigentlich, dass die zwei dann nicht soo weit auseinander sind. also es sollten nicht mehrere jahre dazwischen sein.

nun meine fragen:
- ich hatte in der schwangerschaft beschäftigungsverbot, da ich in der krippe arbeite. wenn ich nun in der elternzeit zum ende hin schwanger werde und dann eigentlich im feburar wieder arbeiten müsste, aber nicht darf, weil ich schwanger bin. kann mir der arbeitgeber da was, also mich raus schmeißen?
- wie ist das mit dem elterngeld fürs zweite, wenn ich nun ein jahr elterngeld bekommen habe, dann (wenns da so laufen würde, wie in der letzten schwangerschaft) in beschöäftigungsverbot bin mit normalen gehalt und dann wieder ein jahr elternzeit. wie wäre das mit dem geld!? könnten der arbeitgeber auch sagen "du bsit schwanger, mach mal zwei jahre elternzeit draus fürs erste"? dann müssten sie ja kein gehalt zahlen bzw. die krankenkasse wegen BV?

ich hoffe, das ist irgendwie verständlich ;) ?!

lg, nini



Sönnchen

Hallo Nini,

zu deiner ersten Frage: also natürlich kann dich dein Arbeitgeber wegen einer zweiten Schwangerschaft nicht kündigen. Du hast ja dann wieder Kündigungsschutz aufgrund der zweiten Schwangerschaft.

Deine zweite Frage verstehe ich nicht so ganz. Elterngeld hat ja nichts mit Lohnfortzahlung beim Beschäftigungsverbot zu tun. Also dein Arbeitgeber kann dir natürlich nicht vorschreiben, deine Elternzeit fürs erste Kind zu verlängern. Es wird ihm aber auch egal sein, da er von deiner Krankenkasse deine Lohnfortzahlung erstattet bekommt.

Das Elterngeld fürs zweite Kind müsste genauso hoch ausfallen wie fürs erste Kind. Aber da bin ich mir nicht ganz sicher.

Gruß Sönnchen

Hauke: 19.05.20011 - 3940 gr - 54 cm - KU 38