Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

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Traeumel

Halloo Maedels :)

Das Thema Elterngeld ist ja "noch" ein Buch mit 7 Siegeln. Es gibt zwar Informationen im Netz, aber es ist doch sehr Muehsam.

Da hier immer wieder das Thema erneut auftaucht, gibt es nun einen Thread dazu.

Ich moechte Euch bitte, hier kein Smaltalk zu halten, damit er wirklich uebersichtlich bleibt und wenn man eine Frage sucht, nicht das ganze Nebenbei durchlesen muss.

Hier koennt ihr ale Fragen stellen und der, der sie benatworten kann, macht das.

Wenn ihr gute Links habt, dann koennt ihr mir sie per KN schicken und ich fuege sie hier ein :)

1. http://www.elterngeld.net/

2. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf

Zitat von: ju_lia link=1176386335/0#7 date=1176456974Hallo Traumwelt,

ich habe noch einen guten Link für alle Selbstständigen, vielleicht nimmst Du ihn mit auf. Sehr zu empfehlen ist der Ratgeben von Rüdiger Lühr.

http://www.mediafon.de/ratgeber_detailtext.php3?id=4597acd01a095&si=461f4add7d745&lang=1

VG ju_lia

Cindy+Mia+Lena

kann man das Elterngeld auch vom2. LM bis zum 14. LM beantragen?



schnucki1011

@cindy: Nein das geht nicht! Die Zeit des Elterngeldes läuft mit dem Geburtsdatum. Die 8 Wochen Mutterschutz werden dir also von den 12 Monaten Elterngeld abgezogen. D.h. eigentlich bekommt das arbeitende Volk nur 10 Monate Leistung!

LG
Julia
Hannes 13.07.2008
Marie 11.05.2011

...wann klappt es mit Nr. 3


https://www.mynfp.de/display/view/ytbyznssxytu/

Jana781

@cindy: wenn in deinem MuSchu aber dein mann elterngeld beziehen würde, also LM 1 und LM 2, dann kannst du elterngeld für LM 3 bis LM 14 bekommen.
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Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


Cindy+Mia+Lena

hui, gleich 2 Antworten - DANKE

wäre ja auch zu schön gewesen  ::)



Jana781

es würde sonst bestimmt jeder so machen. ;)

so wie ich es oben geschrieben hab, wollten wir es erst machen, sodass wir die ersten beiden monate zusammen zu hause sind. stephan möchte jetzt aber doch lieber LM13 und LM14 nehmen, weil er mit der kleinen dann schon viel mehr anfangen kann. am anfang schläft sie ja sicher noch viel und ich bin ja bestimmt erstmal noch ein paar tage im KH - das wollte er dann nicht. so nimmt er am anfang nur urlaub, wenn ich aus dem KH komme. :)
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Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


Lilly-Madeleine

Mein Mann und ich planen das auch so ähnlich.
Ich bekomme nach der Geburt erstmal die 8 Wochen Mutterschaftsgeld und mein Mann bleibt LM1 und LM2 zu hause und bezieht Elterngeld. Und ich bekomme dann von LM3 bis LM12 Elterngeld - seh ich das jetzt richtig, oder bin ich galsch informiert ?!?!

Pedi

Zitat von: schnucki1011 am 21. Februar 2008, 11:05:36
@cindy: Nein das geht nicht! Die Zeit des Elterngeldes läuft mit dem Geburtsdatum. Die 8 Wochen Mutterschutz werden dir also von den 12 Monaten Elterngeld abgezogen. D.h. eigentlich bekommt das arbeitende Volk nur 10 Monate Leistung!

LG
Julia


Aber wenn der Partner ebenfalls noch zwei Monate Elternzeit nehmen möchte, dann verlängert sich das ja wieder auf 12 Monate oder?
 




*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

Jana781

@lilly-madeleine: wenn dein partner LM1 und LM2 elterngeld bezieht, dann darfst du LM3 bis LM14 elterngeld beziehen. wenn beide partner zu hause bleiben (einer davon mind. 2 monate), dann sind es insgesamt 14 monate.

@pedi: richtig!
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Pedi

 




*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

Lilly-Madeleine

@Jana78: Ich habe unter www.elterngeld.net aber unter den Bezugsmöglichkeiten folgendes gefunden:

Wenn eine Antragstellerin in einem Lebensmonat eine auf das Elterngeld anzurechnende Mutterschaftsleistung bezieht, dann gelten diese Lebensmonate beim Elterngeld automatisch als beantragte Monate.

Beispiel:
Herr und Frau Rose haben sich über das Elterngeld Gedanken gemacht. Beide arbeiten vor der Geburt Vollzeit. Frau Rose bezieht Mutterschaftsgeld. Sie wollen möglichst viel Elterngeld vom Staat erhalten und haben sich daher überlegt, dass Herr Rose das Elterngeld in den ersten zwei Monaten beantragt und Frau Rose vom dritten bis zum 14. Lebensmonat.

Leider ist eine solche Aufteilung nicht möglich. Wenn Frau Rose einen Antrag auf das Elterngeld stellt, dann gelten die Lebensmonate des Mutterschaftsgeldes automatisch auch als Lebensmonate des Elterngeldes. Somit können beide Eltern zwei der Monatsbeträge nicht frei aufteilen. Ihnen verbleiben somit 12 Lebensmonate zur freien Verteilung.


Also dann würde es wohl doch nur gehen, dass ich die ersten 8 Wochen Mutterschaftsgeld und mein mein Mann Elterngeld beziehen und ich dann die LM3 und LM12......


xsunny1979



Also, mein Mann würde auch gerne mit mir zusammen die ersten beiden LM zuhause bleiben, d.h. er will Elternzeit beantragen. Aber er hat Angst, daß er nach der Elternzeit gekündigt wird. Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus und ab wann muß er die Elternzeit beantragen beim Arbeitgeber. Wir sind da total unwissend und freuen uns über jede Hilfe

lg Simone



Jana781

@lilly-madeleine: hm, ich meine, ich hätte mal gelesen, dass das so geht, weil du ja MuSchu-geld bekommst und dein mann eben elterngeld. so wie es da aber steht, geht es eben nicht, dass er elterngeld bezieht in den 2 monaten (LM1 und LM2), in denen du gleichzeitig MuSchu-geld bekommst, weil die 2 monate MuSchu-geld automatisch als elterngeld-monate zählen und sozusagen nicht beide elternteile gleichzeitig elterngeld beziehen können. jetzt versteh ich es auch nicht mehr bzw. weiß auch nicht mehr, was nun richtig ist... :-[
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Hase79

Hmm, das ist ja alles so verwirrent ......

Frage aber trotzdem nochmal auch wenn es sich hier häuft  ;) Mein Sohn wurde am 02.01. geboren, aufgrund der Frühgeburt, bekomme ich 12 Wochen Mutterschaftsgeld. Das läuft bis 07.05.

Ich dachte nun, dass ich ab Mai dann elterngeld beantrage und es ab da, dann für 12 Monate läuft. Das ist also nun nicht richtig?

Bekomme ich dann nur von Mai bis Januar das Eltergeld?

LG
hase
1. ICSI Mai 07
Blasensprung bei 27+5
5 Wochen später kommt Noah-Gabriel zur Welt!
*Noah-Gabriel*02.01.08*44cm*2055g*

1. Kryo November 08
Diagnose 36+4 linksseitige LKGS
*Mara-Sophie*05.07.09*53cm*4000g*

Familienplanung abgeschlossen ;-) nur noch Ratgeber :-)
Gerne Ansprechpartner bei Diagnose Lippen-Kiefer-Gaumenspalte

Jana781

hallo hase!

ja, du bekommst nur bis zum 1. geburtstag das elterngeld, es sei denn du teilst es auf 2 jahre auf. bleibt dann mann auch noch 2 monate zu hause, kann er für diese 2 monate zusätzlich elterngeld beantragen, also für insgesamt die ersten 14 LM.
dein mutterschaftsgeld ist ja höher als das elterngeld, von daher zählt es als elterngeld-zeitraum. :-\

ich würde es jetzt auch relativ schnell beantragen, dass du es dann pünktlich ab ende MuSchu bekommst.
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Mel+5

Wir haben uns jetzt auch mal erkundigt.
Da ich ja nicht arbeiten gehe wird es jetzt so sein dass ich von 1-12 das Elterngeld bekomme und mein Mann zusätzlich von 1-2.
So hat die Frau uns das zumindest erklärt...
Wir haben jetzt beim Arbeitsgeber einen Formlosen Antrag auf die 2 Monate ab Geburt gestellt.
Wie geht das denn jetzt weiter ich meine woher bekommt man den Antrag für das Elterngeld?
Halt dich fest wir freuen uns auf dich!
Make a pregnancy ticker
21.7.11 HT Positiv ;O)

Manchmal gibt es Dinge für die wir keine Erklärung finden (EUG rechts)
1.12.2008 kleiner Stern für immer in meinem Herzen!

Jana781

@mel: google doch mal danach. für unser bundesland konnte man den sich direkt runterladen, ich glaube sogar mit ausfüllhilfe. :)
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froni

kann der mann denn auch z.b. im LM 5 und 6 sich elternzeit nehemen? oder geht das nur am anfang bzw. ende? und wie macht ihr das mit den lohnsteurklassen? wir haben nun beide IV. hätte ich nun auch III nehmen können? mein mann verdient aber ca. 800 € mehr als ich, das wäre sicherlich schwanchsinn oder?

Goodie

Hallo Froni,

das Elterngeld berechnet sich nach deinem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Dabei wird gerechnet ohne die Mutterschutzfrist.
Du musst das mal durchkalkulieren. Eine Änderung nur fürs Elterngeld wird unterschiedlich kommentiert. Im schlimmsten Fall wird die Berechnung auf Grundlage 4/4 durchgeführt. 

Ich hab doch einiges mehr als mein Mann und wir sind jetzt in 3/5. Bei uns lohnt es sich und die Ämter sollten das eigentlich schlucken. Im ersten Jahr haben wir Gesamtnetto weniger, im Jahr nach der Entbindung holen wir das aber locker wieder rein.

Musste wirklich durchrechnen. Im Inet gibts ja jede Menge brutto-netto Rechner.

Jana781

hallo froni!
ja, ihr könnt euch die 14 monate untereinander aufteilen wie ihr möchtet.

wegen den steuerklassen musst du wie goodie schon geschrieben hat, rechnen. wir haben beide fast das gleiche in IV/IV. da mein mann aber steuerfreie schichtzuschläge bekommt, haben wir ihn in die V genommen und mich in die III fürs elterngeld. passt sogar so, dass es das jahr vor der geburt ohne MuSchufristen abdeckt.
wenn dir aber nachgewiesen wird, das du nur fürs elterngeld die günstigere steuerklasse genommen hast, wird es trotzdem auf IV/IV kalkuliert.
bei uns ist es auch so wie bei goodie, dass wir in dem jahr vor der geburt zwar insgesamt weniger netto haben, dadurch dass mein mann die V hatte, aber das holen wir auch wieder raus. :) wir werden jetzt ab MuSchu wechseln, sodass ich die V nehme und er die III - dann ist unser netto schön hoch und wir merken kaum einen unterschied, weil bei mir auch noch hohe fahrkosten wegfallen, die mein arbeitsweg mit sich brachte.

durch die schichtzuschläge müssten wir unsere III/V konstellation auch glaubhaft darlegen können.

steuern nachzahlen müssten wir nicht in beiden jahren, weil sich unser mäuschen für die jahresmitte angekündigt hat, sodass das alles schön gleichmäßig verteilt ist. :)
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Phoenix84

Hallo ihr Lieben :-)

ich habe mal eine Frage, die nicht explizit das Elterngeld, sonder eher das Mustterschaftsgeld betrifft

also ich bin ja noch Student und arbeite auf Werksstudentbasis 80 Stunden im Monat und bekomme ca 650€. Ich bezahle keine Lohnsteuer, keine Kirchensteuer, nur Rentenversicherung. steht mir in dem Fall nur das einmalige Mutterschaftgeld von 210€ zu oder doch das volle Ersatzgehalt? Ich bin ein bißchen verwirrt, da ich ja offiziell keinen Minijob hab... Kann mir da jemand helfen?

Ach ja, und dann noch ein Frage: Wird das Elterngeld als Einkommen gerechnet, wenn es um die Krankenversicherung geht? ich hätte die Möglichkeit nächstes Jahr noch mal Familienversichert zu sein (bei meinen Eltern), aber das geht ja nur bis zu einem Einkommen bis 350 bzw 400 €, und mein Elerngeld liegt darüber...

Fragen über Fragen  s-nachdenken

Nadine1981

Hallo,
habe mal eine Frage zum Elterngeld.

Wie sieht das aus wenn ich einen 400€ job annehme wird der dann aufs Elterngeld angerechnet?

Wenn man normal arbeiten geht darf man ja 400€ dazu verdienen.....

Würde mich freuen wenn mir einer weiterhelfen könnte....

Lg
Nadine

Jana781

@phoenix: zu deinen fragen kann ich leider gar nix sagen. :-[

@nadine: ich glaube, was du in elternzeit dazu verdienst, wird alles angerechnet - aber da gibt es hier bestimmt noch mädels, die das genauer wissen. :)
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Britta1975

Hallo zusammen!

Unser Sohn wird am 24.3. 1 Jahr alt - ich habe also die ganze Elterngeld-Geschichte von Anfang an verfolgt und nun auch schon so gut wie alles "durchgemacht" ;-)

Ich habe leider die Erfahrung gemacht, dass ich als Betroffene im letzten Jahr wesentlich besser in der Thematik steckte, als die Sachbearbeiter bei unserer Elterngeldstelle... Mein Mann wollte LM 1+2 zu Hause bleiben, da sagten die mir doch, dass das nicht ginge, weil ich zu der Zeit im Mutterschutz sei - erst nachdem ich denen §§ etc genannt hatte, haben sie eingelenkt! Mein Tipp: Nie ins Boxhorn jagen und nicht mit irgendwelchen Negativaussagen abspeisen lassen, immer anhand des Gesetzes nachprüfen! (Aber vielleicht sind sie ja nun besser informiert...)

Hier ein paar generelle Infos:

Ich habe den Elterngeldantrag bereits vor der Geburt (bis auf Namen und Geburtsdatum) vorbereitet gehabt . Kopiert lieber die letzten 14 (!) Gehaltsabrechnungen, die wurden bei uns noch nachgefordert. Unser Antrag hat auch wirklich lange gedauert, die erste Zahlung ließ dann fast 3 Monate auf sich warten...

Insgesamt bekommt man 12 Monate (max. bis zum 1. Geburtstag des Kindes) Elterngeld - allerdings zählen die ersten beiden LM nicht, da die Mutter da ja noch MuSch-Geld bekommt, welches auf die 12 Monate angerechnet wird, also bekommt man effektiv 10 Monate E-Geld. Wenn der Mann auch 2 Monate E-Zeit nimmt (ist egal ob im LM 1+2, 7+8, 10+11 (...), werden die 2 Monate auch angerechnet, so ergeben sich 14 Monate, die sich aber auf das 1. Lebensjahr verteilen.

Wichtig ist m.E. auch, dass das Elterngeld im Nachhinein versteuert wird (progessiv), d.h. verdient man in dem Jahr (i.d.R. der Mann) z.B. 30.000 brutto ergibt sich lt. Steuertabelle z.B. eine Lohnsteuer von 5.000 - das Elterngeld wird dem Einkommen hinzugerechnet, d.h. wenn mann z.B. 12.000 E-Geld bekommen hat, ergibt sich die Lohnsteuer dann aus dem Einkommen von 42.000 und man muss die Steuer für 42.000 bezahlen (z.B. 6.000) - ergo: Man muss dann 1.000 EUR nachzahlen... Das sollte man auf jeden Fall einplanen!!!

Ich habe mir das E-Geld für 1 Jahr auszahlen lassen und zwar aus folgendem Grund: Wenn ich während des E-Geld-Bezuges etwas hinzuverdiene (z.B. 400 EUR) dann wird das Geld abgezogen - wenn ich also das E-Geld für 24 Monate beziehe (also monatlich nur die Hälfte ausgezahlt bekomme) würde ich erst nach 2 Jahren etwas hinzuverdienen können, so aber schon theoretisch nach einem Jahr. Wir haben die Hälte bei Seite gelegt, so dass wir das 2. Jahr überbrücken können...

Ich hoffe, einige Fragen kläre zu können - wenn Ihr weitere Fragen habt, werde ich sie gern - so weit mir möglich - beantworten.

Liebe Grüße,
Britta


Kathi

Ich habe auch eine Frage. Die wird aber denke ich nicht so leicht zu beantworten sein  :-\ Aber ich versuchs einfach mal.
Also mein Manuel ist in der 38. SSW gestorben, ich danach bin ich auch wie "normale" Mütter in den Mutterschutz gekommen, aber nehme danach natürlich kein Elterngeld in Anspruch  :-[ naja jedenfalls gehe ich dann im April wieder arbeiten, möchte aber schnell wieder schwanger werden. Bekomme ich dann für das Kind Elterngeld, auch wenn ich dann zwischen den 2 Geburten vielleicht kein ganzes Jahr arbeiten war? Wird das dann zurück gerechnet?
Ich habe schon so gesucht, aber meine Antwort leider noch nicht gefunden :(