Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

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Sandra78

Schade, hat keiner mehr Antworten?

Lysira

Sandra: Für das Mutterschaftsgeld bekommst du eine Bescheinigung von der KK und die schickst du mit. Das zählt nicht zu den Einkünften aus Nichtselbstständiger Arbeit. Und für nach der Geburt wird das automatisch mitberechnet. Musst lediglich ankreuzen dass du Mutterschaftsgeld erhälst, mehr nicht.

Mhofi: Nein, das geht nicht. Die 2 Monate werden immer abgezogen, egal welchen Lebensmonat du angibst. Deshalb hat man ja genau genommen nur 10 Monate Elterngeld (wenn der Partner seine Monate nicht nimmt) weil 2 davon immer mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet werden.
Außer du hattest nur die Einmalzahlung von 210€ (bei 400€ Job) Dann bekommst du vom 1. LM an das Elterngeld.

Mama2008

Wie lange hat man nach der GEburt Zeit den Elterngeldantrag abzugeben? 3 Monate? Ist das richtig?


Stolz und glücklich unseren großen Sohn an der Hand

3 Wunschkinder sind leider nicht bei uns
Juli2007
Oktober2014
Februar 2015

HazelEyes

*mitdemkopfaufdentischhämmer*

Jetzt hab ich vor über einer Woche den Elterngeldantrag online gestellt. War auch alles ganz einfach.

Nun versuch ich seid dem diese Bescheinigung vom AG über den Resturlaub/Wochenstunden und den Zeitraum und Höhe des Arbeitgeberzuschusses des Mutterschaftsgeldes zu bekommen....

Ich hab jetzt 3 mal da angerufen.

Erst stand der nur der Resturlaub und die Überstunden drin und nun stehen Resturlaub und die Überstunden und nur bis wann wie viel Mutterschaftsgeld gezahlt wird.... grrrrrrrrrrrrrrrrrrrr

Habs ihr jedes Mal vorgekaut.

Gruß

Miraxena

Ich hab mal eine Frage und zwar:

eine bekannte ist seid dem 01.08 wieder arbeiten, die kleine ist nu 15 monate alt, jetzt ist sie ss geworden und denkt sie bekommt beim 2.ten kind kein elterngeld mehr, weil sie 12 monate nicht voll arbeiten wird....

nu hab ich mich was schlau gemacht und beim bmfsfj steht drin:

"Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, grundsätzlich nicht mitgezählt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. "

heißt das jetzt, dass die zeit wo sie arbeiten geht zusammen mit dem geld vor dem ersten kind zusammengerechnet wird und sie dann normal die 67% bekommt?

ist ja meist immer schwierig zu verstehen, bzw. dann erzählt das amt auch wieder was anderes .....

ist das dann so oder bekommt sie dann doch nix

lg
Ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag!

Miraxena

hat sich erledigt, hab angerufen  :)
Ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag!

Gianna

ich bin selbstständig und mein elterngeld wird ja anhand der letzten 12 monate berechnet, da ich mich erst dieses jahr selbstständig gemacht hab und von logischerweise 2007 keinen steuerbescheid hab...

kann man aber auch nen antrag stellen (oder so) das trotdzem alles von 2007 genommen wird? ich fid es eigentlich ziemlich frech weil man im ersten jahrt ja nun kaum einnahmen hat und die letzten monate muss ich nun auch kürzer treten...weiß da jemadn bescheid?

werd morgen eh mal bei soner beratungstselle anrufen udn nen termin machen, aber kann ja sein das jemand sowas zufällig weiß...



petra-72

Zu Hülfe BITTE! ;)

Alsoooo,ich hab mehrmals versucht mich im Net schlau zu machen,aber ich blicks einfach nicht.

Folgendes:
Mein Mann und ich arbeiten beide voll,beide Steuerkasse 4.beide Netto jeweils 1500 Euro,ohne Kindergeld.
Jetzt ist das 2.Kind da,und ich überlege Elternzeit mit Teilzeitarbeit zu nehmen.Laut Personalabteilung würde ich für eine 3 Tage Woche Netto 1031,47 Euro bekommen.Dazu dann Kindergeld,was mein Arbeitgeber zahlt(und nicht das Arbeitsamt).Sanja ist am 12.09.08 geboren,Lenja am 29.9.06.Somit bekäme ich ja,bis Lenja dann nä.Jahr 3 Jahre wird 77% Elterngeld statt 67%.

Jetzt meine Frage(n):Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe,besteht der Anspruch aufs Elterngeld auf die Differenz zwischen dem Netto mit der 3 Tage Woche zum Netto was ich sonst mit der 5 Tage Woche gehabt habe.Ist das richtig?????Also 77% auf die 400-500 Euro Differenz?????
Meine Personalabteilung hat leider Null Plan vom Elterngeld und meinten,ich solle mich damit beim Versorgungsamt melden,aber das ist immer alles so umständlich.Vllt.kann mir hier jemand helfen???
Oder hab ich alles total verpeilt??
Mein Muschu geht bis zum 31.12.08,dann bekäme ich das Elterngeld ab dem 1.1.09??Und bis wann muß ich die Elternzeit beantragen?Habe was von 7 Wochenfrist gelesen?!!Und kann ich auch 2,3,4,5,oder 6...Monate Elternzeit nehmen?Ohne meinen Mann?Ich weiß,das ich die Dauer verbindlich vorher angeben muß.Und ist es vllt.schon zu spät das Elterngeld zu beantragen und eh schon alles gelaufen???

Oh Mann,tausend Fragen.Ich hoffe sehr auf eure Hilfe!Und bitte für mich im einfachen verständlichen Deutsch-ich bin zu doof fürs Amtsdeutsch ::)

LG
Petra


Ina+Finn

Wie verhält sich das denn mit Elterngeld,wenn man weder gearbeitet hat,noch MuschuGeld bekommt ???

Mein Mann kann die 2 Monate nicht nehmen,weil wir mit 67% vom Gehalt ja niemals über die Runden kämen,es reicht ja jetzt gerade mal so eben :-\
Finn geb.12.04.2006 8:46 Uhr

Lennja geb.18.01.2009 13:57



ItsieBitsy

@Ina: Du bekommst dann den Mindestsatz von 300 Euro (und für Finn den Geschwisterzuschlag) an Elterngeld und das volle 12 Monate lang.  ;)
Würdest Du Mutterschutzgeld bekommen, dann würdest Du ja nur 10 Monate Elterngeld bekommen. So kenne ich es zumindest. Aber stehen Dir nicht auch die einmalig 210 Euro von der Bundesversicherungsanstalt zu (dann bekommst du trotzdem 12 Monate Elterngeld).

Ich hab ja nun den 400 Euro-Job und werde daher bei der Bundesversicherungsanstalt bei Zeiten die 210 Euro beantragen und dann bekomme ich 12 Monate Mindestsatz Elterngeld plus Geschwisterzuschlag für Yana.

Liebe Grüsse
Nina
-" Warte nicht auf das große Wunder, sonst verpasst Du viele Kleine!"-




Ina+Finn

Nina
Hab das bei Finn damals schon nicht bekommen ???
Und Geschwisterbonus gibts ja auch nur bis Finn 3 Jahre alt ist,was ja im April der Fall sein wird :P

Ab wann bekommt man die 210€ eigentlich und wo bekomme ich den Antrag her?
Finn geb.12.04.2006 8:46 Uhr

Lennja geb.18.01.2009 13:57



Sarkana

Hallo,

ich hab ja schon gehört, dass man das EG splitten kann, also dann 24 Monate die Hälfte bekommt. Stimmt es auch, dass wenn beide Partner gleichzeitig EZ nehmen, auch beide gleichzeitig EG bekommen?
Also wenn z.B. mein Mann und ich gleichzeitig zwei Monate in EZ sind, bekommen wir dann das doppelte EG (klar, dass sich die Gesamtzeit dann verkürzt).




myja78

Sarkana - ihr bekommt dann beide Elterngeld (gleichzeitig), dass muß aber nicht das doppelte sein, sondern das hängt vom jeweiligen Nettoeinkommen ab ;) - wenn ihr beide gleich verdient, dann wärs das doppelte ;)

Sarkana

Da wir nur den Grundbetrag bekommen, wäre es ja dann das doppelte. Danke schön! :D



Haselmaus

Ich habe auch mal ein paar Fragen an die Experten :)
Unser Kind soll im Dezember zur Welt kommen. Ich bin Hausfrau bzw. offiziell sogar im Erziehungsurlaub mit Antonia (habe allerdings vorher nicht gearbeitet, sondern studiert). Wenn ich den  Antrag für Elterngeld ausfülle, gebe ich dann die Lebensmonate 1-12 an, oder? Denn Mutterschaftsgeld bekomme ich ja logischerweise keines. Mein Mann möchte evtl. irgendwann im ersten LJ auch Elternzeit nehmen. Im Antrag muss er dann unter Punkt 3 schon definitiv die Lebensmonate angeben? Habe ich das richtig verstanden? Den eigentlichen Antrag kann er aber dann bis 7 Wochen vorher stellen? Was aber, wenn wir jetzt noch nicht genau wissen, ob und wann er Elternzeit nimmt? Geht dann der Anspruch verloren?

LG und Dankeschön, Hasel :)



Haselmaus

noch eine Frage ;)
Von welchen 210 Euro von der Bundesversicherungsanstalt sprecht ihr? Und bekommt man den Geschwisterbonus automatisch?



Nadine

Wegen den Monaten für deinen Mann kann ich dir nichts sagen da kenn ich mich nicht aus! Auch mit den 210€ kenn ich mich nicht aus! Ich habe immer gedacht das das sozusagen eine einmalige Zahlung ist die das Mutterschaftsgeld für die nichtarbeitenden Mütter sein soll!
Aber diesen Geschwisterbonus bekommst du automatisch wenn du im Antrag deine Tochter mit ihren Geburtsdaten einträgst!
Liebe Grüße Nadine







Starkid

Geschwisterbonus gibt es nur bis zum 3. Geburtstag des ersten Kindes. Hab ich das richtig verstanden???

Sarkana

Ich habe dazu das hier gefunden:

Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren mit im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Geburtenabstand zu dem Kind, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, kann dann also sogar größer als drei Jahre sein.



Haselmaus

Nadine, danke :)

Starkid, zumindest wenn man nur zwei Kinder hat. Irgendwas gibt es noch, wenn man drei Kinder unter 6(?) hat.



Starkid

Aso. Danke euch Zwei. Naja, immerhin schon mal etwas. Wenn Nummer zwei relativ pünktlich kommt, sind es dann immerhin doch 7 Monate.

rainbow310380

hi mädels,
habe auch mal eine frage. ist es möglich, dass mein mann in den 8 wochen nach der geburt wo ich ja noch im mutterschutz bin die zwei monate erziehungszeit nimmt? fänd es nämlich total schön, wenn wir die ersten 2 monate zusammen zu hause wären  ::)

shiri

Rainbow,

ja ist möglich....wichtig!!! spätestens 7 Wochen vor vorauss. ET Antrag abgeben!!!

Viel Spass
Shiri

Leuchtball

Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich beziehe Elterngeld und habe jetzt erfahren, dass ich im Dezember noch mal eine Prämie von meinem AG ausgezahlt bekomme. Wird diese Prämie mit dem Elterngeld verrechnet? sprich, dass ich den Betrag weniger bekomme? Ich mein, dann könnt mein AG das ja auch verbrennen.......

lg Leuchtball




Nadine

Ich glaube schon das das angerechnet wird, aber ich weiß es nicht zu 100%!
Ich hoffe es meldet sich noch jemand der es genau weiß!
Nadine