Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

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Jana781

@leuchtball: wenn es eine sonder-/einmalzahlung ist, wird es NICHT angerechnet! ich habe diesen monat z.B. weihnachtsgeld bekommen, das wurde nicht angerechnet. nächsten monat rechne ich mit einer gewinnbeteiligung/sonderzahlung, das wird auch nicht angerechnet. :) also keine sorge!
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Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


Leuchtball

Yeah! Du hast mir damit meinen Tag gerettet   :-* Danke
lg Leuchtball




Jana781

[color =orange] LG Jana [/color]



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Genever

Mir ist gerade wieder ein Artikel zum Elterngeld in die Hände geflogen. Ich hatte ja schon soweit den Antrag ausgefüllt, muss später nur noch Geburtsdatum und so eintragen. Ich weiß allerdings nciht so recht, wie lange ich das machen soll.

Bei mir ist das so, dass ich bis 31.12.2008 noch als Arbeitnehmerin tätig war - offiziell. Seit 31.12.2008 existiert der Betrieb nicht mehr und ich bin durch einen Aufhebungsvertrag aus dem Vertrag raus. Seit 06.10.2008 hatte ich Beschäftigungsverbot. Ab 15.12.2008 bin ich in Mutterschutz.

Die ganzen Monate habe ich so um die 900 - 1000 € netto verdient (war unterschiedlich, denn ich hatte Stundenlohn).

Jetzt heisst es ja, man bekommt 67% von seinem Nettolohn. Nehme ich also an 67% von ca. 900 € - das wären dann ca. 600 €. Wenn ich das also auf 12 Monate mache, bekomme ich 12 x 600 € = 7.200 € für die Elternzeit.

Wenn ich jetzt aber 24 Monate möchte, heisst das ich bekomme pro Monat die Hälfte, also 300 €. Sehe ich das in soweit richtig?? ???

Die Krankenkasse hat mir jetzt für den Zeitraum 15.12.2008 - 31-12-2008 13€ Mutterschaftsgeld bewilligt. Ab 01.01.2009 soll ich dann Mutterschaftsgeld in Höhe meines Netto bekommen, weil ich keinen AG-Zuschuss dann mehr habe (das wird noch bei der Krankenkasse geprüft und nur wenn mein Chef den Betrieb richtig aufgelöst hat). Wie lange bekomme ich dann Mutterschaftsgeld? Ich habe was von 8 Wochen danach gehört. Heisst das ich bekomme bis zu 8 Wochen nach Entbindung von der KK Mutterschaftsgeld und dann erst Elterngeld??

Dieser ganze Kram macht mich irre >:( Helft mir!!!! :-\

shiri

kurze Frage:

ich bekomme Mutterschaftsgeld (8Wochen nach Geburt) und bekomme somit Elterngeld vom LM3 bis LM12
Was gebe ich im Antrag an?
LM1 bis LM12 oder LM3 bis LM12?

Danke!
Shiri

Jana781

ich würde wohl 1-12 schreiben (hab ich bestimmt auch gemacht). dass du MuSchuGeld bekommst, rechnen sie dann schon raus. aber wenn du LM3 bis 12 schreibst, stimmt es ja nicht, da die 8 wochen MuSchu nicht gleich den LM1 und 2 entsprechen. ;)
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shiri

@Jana
stimmt...8Wochen ist nicht gleich 2 Monate!!!

Danke!
Shiri

pebbles

Hallo,

könnt ihr mir sagen was ich an Elterngeld bekommen könnte????
Ich habe bis 04/08 ELterngeld für mein erstes Kind bezogen und war dann noch bis Ende 09/08 in ELternzeit.
Ich habe dann von 09/08-11/08 gearbeitet, für 12/08 ALG1 bezogen und bin nun seit 01/09 selbstständig.
Bekomme ich da jetzt "nur" den Mindestsatz von 300,- zzgl. Geschwisterbonus oder wird evtl. mein Netto-Gehalt von 2006/2007 mit einberechnet.

Ziemlich kompliziert, ich gebs ja zu.

VG Pebbles



nessi

Hallo!

Ich habe mal eine Frage zum Elterngeld. Ich habe bis zur Geburt von Max (21.06.2005) Vollzeit gearbeitet. Bin seit dem in Elternzeit. Am 18.06.2006 kam Emely zur Welt, also geht meine Elternzeit bis zum 17.06.2009. Wenn ich jetzt schwanger werden würde, würde ich dann den Mindestsatz bekommen oder 67 % von meinem altem Nettolohn? Vor Max war ich seit 3 Jahren angestellt und habe etwas ehr als 1200 € verdient.
Ich habe absolut keine Ahnung, wie ich das jetzt rechnen muss.

LG Vanessa

Nadine

Nessi, hi du möchtest wohl gerne noch ein 4. Kind haben???
Viel Glück für dein Vorhaben!

Zu deiner Frage, leider bekommst du nur den Mindestsatz von 300€ weil du ja für Max und Emely noch Erziehungsgeld bekommen hast! Zeiten des Erziehungsgeldbezuges werden leider nicht rausgerechnet sondern nur Zeiten des Elterngeldbezuges! Hab selber schon alle Hebel in Bewegung gesetzt um für solche Fälle wie uns eine Übergangsregelung zu schaffen aber leider hängt die Klage noch im Sozialgericht! Denke auch leider nicht das sie noch positiv entschieden wird, geht ja nun schon seit 2007!
Wenn du nun zwischen Emely und dem 4. Kind arbeiten gehen würdest, würdest du die 67% bekommen aber da müßtest du nun erst 4 Monate voll arbeiten gehen eh du schwanger werden solltest! Damit du halt auf die 12 Monate arbeiten vor der Geburt kommst. Denn die 2 Monate Mutterschutzzeit mußt du ja von der SS auch noch abziehen! Du müßtest also in der SS auch die 8 Monate arbeiten eh du in den Mutterschutz gehst!

Liebe Grüße Nadine







Nadine

@ Pebbles
Ich hab mich mal mit deinem Fall beschäftigt!
Also ich gehe mal davon aus das deine Sophie im April 07 geboren ist, denn du hast ja im April 08 das letzte Mal Elterngeld bezogen!
Dein Baby kommt nun im August 09, das heißt du gehst in Mutterschutz im Juni 09! Diese Zeiten werden schonmal von der 12 Monatsregelung ausgeschlossen! Das heißt du mußt Nachweise deiner Gelder erbringen ab Juni 08!
Du hast ja geschrieben das du bis September 08 in Elternzeit warst, das heißt du hast in den Monaten Juni, Juli und August 08 keine Zahlungen bekommen (es werden die 0€ zur Berechnung genommen)! Von September bis November 08 hast du ja dein Gehalt bezogen (hier mußt du mit den Zahlen rechnen was du eben bekommen hast)! Im Dezember 08 hast du ALG1 bezogen (diese Zahl wird auch mit zur Berechnung genommen)! Und nun bist du ja selbständig, das heißt alle Gelder die du nun verdienst werden ebenfalls in die Berechnung bis zum Juni 09 genommen! Du wirst also auf keinen Fall nur die 300€ bekommen, aber wieviel du nun wirklich bekommst wird dir ein Elterngeldrechner ausrechnen wenn du mit deinen Zahlen dann arbeitest!
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen!

Berechnungen aus den Jahren 2006 und 2007 werden nicht berücksichtigt, weil du dein Baby ja nicht innerhalb des Zeitraumes bekommen hast wo du Elterngeld für Sophie bekommen hast!
Nadine







Dulcie

Hallo ihr,

wisst ihr vielleicht, ob mein Mann in LM 1 Elternzeit nehmen kann, also während meines Mutterschutzes? Oder vielleicht auch LM2?

Danke und liebe Grüße

shiri

Ja, dein Mann hat die Möglichkeit ab LM1 Elternzeit zu nehmen :)

Dulcie

@shiri, danke, das klingt ja schon mal gut. Und er bekommt während dieses Monats ganz normal das Elterngeld ausbezahlt, auch wenn ich Mutterschaftsgeld bekomme?

Versuche mich gerade mal durch die Seiten im Netz zu wühlen...blicke da noch nicht wirklich durch  :-\

Jana781

@dulcie: ja, er bekommt elterngeld, du bekommst mutterschaftsgeld. ihr könntet bspw. in LM 5 oder 6 auch zusammen elterngeld bekommen. zusammen habt ihr halt 14 monate, wann ihr die nehmt, ob du erst 12 und er dann 2, oder zusammen 7, das ist egal. :)
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Dulcie

@Jana: vielen Dank, das sind ja echt gute Nachrichten  :D

pebbles

@NAdine: Danke! Habe deine Antwort heute erst gelesen. Vielen Dank!



Flätti

Hallo,

bin gerade beim Ausfüllen des Elterngeldantrag.

Bin bei Punkt 4 Festlegung des Bezugszeitraumes.

Da gibt es so ein Feld da steht "Elterngeld nur anmelden (Antragstellung erfolgt später)" muss ich da was ausfüllen oder was mach ich damit.

Wie muss das mein Mann machen wenn er im 3. und 13. Lebensmonat Elternzeit nimmt und dann da Elterngeld beziehen will?


Nadine

Ich habe zwar jetzt gerade meinen Antrag nicht zur Hand aber wenn du jetzt den Antrag für das Elterngeld fertig machst brauchst du da jetzt nicht nur anmelden sondern du machst den Antrag ja fertig! Also da müßtest du nichts eintragen! Mist das ich gerade nicht nachsehen kann!
Wenn dein Mann dann Elterngeld beziehen will muß er seine Seite eben auch schon ausfüllen! Da sind doch 2 Spalten eine für dich und eine für deinen Mann und die muß er eben komplett ausfüllen!
Ich versuche nachher mal meinen Antrag rauszukramen dann antworte ich nochmal!
Nadine







shiri

Zitat von: Flätti am 06. Februar 2009, 16:34:55
Hallo,

bin gerade beim Ausfüllen des Elterngeldantrag.

Bin bei Punkt 4 Festlegung des Bezugszeitraumes.

Da gibt es so ein Feld da steht "Elterngeld nur anmelden (Antragstellung erfolgt später)" muss ich da was ausfüllen oder was mach ich damit.

Wie muss das mein Mann machen wenn er im 3. und 13. Lebensmonat Elternzeit nimmt und dann da Elterngeld beziehen will?



Huhu Flätti,

du hast ja zwei Spalten, eine für dich und eine für deinen Mann....
und in der Spalte für deinen Mann musst du bei Zeitraum eben diese zwei angeben und somit festlegen.....
von 3.LM bis 3.LM und von 13.LM bis 13.LM

Punkt 4 ist für dich ja irrelevant, du willst doch direkt ab Geburt Elternzeit antreten, oder?
Da müsstest du dann in deiner Spalte eintragen von 1.LM bis 12.LM

Hoffe das ist verständlich  ???


Liebe Grüße
Shiri

Dannichen

Eine Frage: Da man ja in der ersten beiden Monaten Mutterschaftsgeld bekommt, kann man da das Elterngeld auch erst ab dem LM3 beantragen? Da hätte ich ja mehr von. Bin da noch nicht durchgestiegen.  ???
Liebe Grüße,
DANNI UND KIDS
                

shiri

Moin Dannichen,

Nein, die Mutterschaftsgeld-monate werden sozusagen angerechnet
Wenn du also Muttschaftsgeld bekommst, gehen dafür 8 Wochen Elterngeld flöten....

Im Antrag gibst du aber trotzdem Elterngeld ab 1.LM an....


LG
Shiri

Dannichen

Das ist ja blöd, dann bekommt man nur für 10 Monate Elterngeld??
Liebe Grüße,
DANNI UND KIDS
                

мєρнιѕтa

@Dannichen: Ja, entweder 12 Monate Elterngeld, oder 2 Monate Muterschafts- und 10 Monate Elterngeld.

Zum Bezugszeitraum habe ich auch eine Frage:

Wenn NUR ich Elternzeit nehme und mein Mann nicht, muss ich die 12 Monate dann am Stück nehmen? Meine Arbeit ist sehr "saisonbedingt" und da würde es sich evtl. lohnen für zwei Monate zwischenzeitlich arbeiten zu gehen (vorausgesetzt ich bekomme da sin der Zeit mit dem Kleinen geregelt ;)). Könnte man die beiden Monate dann hintendran hängen, wenn man in dieser Zeit aufs Elterngeld verzichtet?

Falls sich jemand mit Nebengewerbe auskennt, schaut doch bitte mal meine anderen Threat an!

Dankeschön!

Dannichen

Danke Mephista, dann weiß ich bescheid. Kenne mich leider nicht aus mit Nebengewerbe, sorry.
Liebe Grüße,
DANNI UND KIDS