Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

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bina

*10/1998 ET+8 Tage
*09/2002 ET+9 Tage
*01/2008 ET+14 Tage
*03/2009 ET+5 Tage

kesarosa

wäre also sinniger, wenn ich 1.+2.LM EZ nehme und Männe ab dem 3.LM? Was füge ich dann dem Antrag bei? Nur die Bescheinigung zum MuSchGeld?
Wie verhält es sich eigentlich, wenn man das EG als doppelte Laufzeit wählt und der Anspruch etwa 450€ betragen würde - erhält man dann 22Monate lang 225€ oder den Sockelbetrag?

bina

irgendwie ist hier tote hose  :P :P :P
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♪Michaela♪

Hallo Ihr Lieben!

Hab da mal ein paar Fragen:

Ich habe ausgerechnet, daß ich ca. 1100 Euro Elterngeld beziehen werde. Wenn ich zusätzlich arbeiten würde, würde es ja angerechnet werden. Wirklich lohnen würde sich das Arbeiten dann ja nicht. Wie sieht es denn aus, wenn ich das Elterngeld auf 24 Monate strecken würde? Wie läuft es dann mit dem Lohn? Wenn ich z.B. ca. 900 Euro verdienen würde, wieviel bleibt mir dann?

Wißt ihr schon was über das neue Elterngeld, das zur Zeit diskutiert wird?


sandi76

Huhu,
bei mir sieht es so aus.Ich habe einen befristeten Vertrag bis 31.7. Gehe am 4.8 in MuSchu.In den 3 Tagen dazwischen beziehe ich ALG 1.
Wie wird denn dann mein MuSchu Geld berechnet?Sicher doch nach dem Geld was ich vom Amt bekommen habe, oder?
Und wird dieses Mutterschutzgeld beim Elterngeld angerechnet?

Und wie wäre es wenn ich sagen wir mal 550€ Elterngeld bekommen würde aber nur 250 MuSchu Geld, ich aber sage ich möchte mein Elterngeld auf 2 Jahre aufteilen.Bekomm ich denn dann von der Elterngeldstelle das restgeld.Sprich 25€.

Oh man das ist für mich ein Buch mit 7 Siegeln.Verstehe es einfach nicht.



•·.·´Easy6`·.·•

Ich brauch mal Hilfe  :P

Stehe irgendwie auf dem Schlauch mit diesen komischen Lebensmonaten...

Ich möchte 2 Jahre Elterngeld beziehen. Sprich den halben Monatsbetrag. Das wäre dann aber doch bis zum 24.Lebensmonat...??

Im Antrag steht folgendes....

Elterngeld beantragen (mind. 2 Monate, max. bis zur Vollendeung des 14.LM)
Dann kann die einzelnen LM ankreuzen....





Svenja03

@ Easy auf meinem Antrag kann man ankreuzen, ob man es in 12 zu 100% oder in 24 Monaten zu 50% ausgezahlt haben möchte. Mein Mann geht ja auch für 24 Monate in Elternzeit, wir wollten die Auszahlung auch aufteilen. Nachdem ich hier nun aber gelesen habe, dass, wenn man es in 12 Monaten zu 100% ausgezahlt bekommt und im 2.Jahr dann ein wenig nebenbei arbeitet, wird dieses Geld nicht angerechnet. Von daher lassen wir es jetzt in 12 Monaten auszahlen. Man weiss ja nie, was nächstes Jahr ist, vielleicht mag er nebenbei ein bischen was machen, wenn nicht, auch ok. Aber ich finde es echt fies, dass wenn man es splittet doch irgendwie benachteiligt ist.

•·.·´Easy6`·.·•

ja auf meinem Antrag kann man das auch zusätzlich ankreuzen ob man verlängern will und dafür den halben Beitrag möchte. Aber das ist eine ganz andere Frage in einem anderen Punkt...





samti

huhu!

habe mich jetzt durch die elterngeldrichtlinien gewühlt und bin aber nicht sicher, ob ichs richtig verstanden habe:
wenn mein mann elternzeit nehmen will, muss er mindestens 2 monate nehmen? oder geht auch ich 12 er einen monat?

lgsamti



pebbles

Also meinen Mann hatte damals aur nur einen Monat genommen, ging ohne Probleme.



Nadine

@ bina
Ich komm zwar sicher schon zu spät, aber wenn du nur den Mindestbetrag bekommst, mußt du keinerlei Bescheinigungen beifügen besonders wenn du nach der Geburt auch nicht arbeiten gehst! Also auch keine Verdienstbescheinigung aus deiner ehemaligen Beschäftigung! Sobald du aber mehr als die 300€ haben möchtest, mußt du die Verdienstbescheinigung ausfüllen lassen!

@ Kesarosa
Wenn du kein EG beziehst mußt du auch nichts einreichen und auch keine Angaben machen!
1. und 2. LM des Kindes bist du noch in Mutterschutz! Du reichst dann deinen Beleg der KK bei der Elterngeldstelle ein! Wegen dem gesplitteten Beitrag von den 450€ verhält es sich so das dein Mann dann für 20 Monate (nicht für 22 Monate, wegen dem Mutterschaftsgeld) die 225€ bekommt, also nicht die 300€! Denn wenn dir nur 300€ zustehen und du die aufsplittest bekommst du auch nur 150€ und keine 300€  ;) !

@ Michaela
Von neuem EG habe ich noch gar nichts gehört!
Also wenn du das Geld aufsplitten läßt würde ich an deiner Stelle im ersten Jahr also bis LM 12 nicht arbeiten gehen! Ab LM 13 kannst du dann dazu verdienen wie du lustig bist, denn dein EG wird nur auf die 12 Monate nach der Geburt berechnet! Also wenn du im ersten Jahr nichts dazu verdienst bleibt es bei deinen 1100€, splittest du die auf bekommst du für 20 Monate (wegen Mutterschaftsgeld) 550€! Und die 550€ bleiben es auch ab LM 13 wenn du dir Geld dazu verdienst, weil dann dein Einkommen nicht mit berücksichtigt wird! Mir wurde auf dem Amt gesagt es werden bei Einkommenberücksichtigungen nur die 12 Monate nach der Geburt des Kindes gezählt um dein Elterngeld auszurechnen! Und wenn du das eben splittest ist das deine Sache und hat dann aber auch keinen Nachteil wenn du ab LM 13 wieder arbeiten gehst! Ich hoffe du hast verstanden was ich damit sagen wollte, drück mich manchmal komisch aus!

@ Sandi
Also soweit ich das jetzt gelesen habe bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes! Aber da habe ich keinerlei Erfahrungen und kann dir somit nicht zu 100% etwas dazu sagen!
Das Mutterschutzgeld wird dem EG angerechnet, du bekommst also nur 10 Monate lang EG!
Sollten dir 550€ EG zustehen und du willst die auf die 2 Jahre aufsplitten bekommst du in den ersten 2 LM deines Kindes dein Mutterschaftsgeld gezahlt und ab LM 3 bis zum LM 20 deines Kindes dann 225€! Danach wars das!

@ Easy
Also an der Stelle wo das mit den Lebensmonaten steht schreibst du einfach die 12 Monate rein und nichts anderes! Dann kommt ja an einer anderen Stelle noch das mit dem halben Betrag und doppelte Laufzeit da machst du dann auch ein Kreuz oder was auch immer die da von dir wollen! Und das wars dann!
Das mit den Lebensmonaten hat nur was zu sagen wenn dein Freund/Mann ebenfalls Elterngeld beantragt!

@ Svenja
Man bekommt genauso viel Geld ausgezahlt wenn man splittet, wie wenn man sich das ganze auf die 12 Monate auszahlen läßt! Du hast eben nur die Chance ab LM 13 dir was dazu zu verdienen ohne das es angerechnet wird, was man dir wenn du im LM 1-12 arbeiten gehen würdest ja abziehen würde! Hast somit also eigentlich sogar ein Plus gemacht wenn du es aufsplitten läßt und erst ab LM 13 was dazu verdienst! Man ist also nicht benachteiligt!

@ Samti
1 Monat geht auch! Aber soweit ich weiß bekommt ihr dann insgesamt auch nur 13 Monate Geld und eben keine 14 Monate! Also du kannst nicht sagen ich nehm jetzt den einen Monat von meinem Mann noch mit zu mir!

Ich hoffe ich konnte helfen!
Nadine







♪Michaela♪

Dankeschön Nadine  :-* :-* :-* :-* nun bin ich etwas schlauer!!!


GuessWho

Hallo,

hab auch immer noch Probleme, alles zumThema Elterngeld zu verstehen:

mein Mann möchte für LM1+2 Elternzeit nehmen. Da ich in den ersten beiden Monaten Mutterschaftsgeld  bekomme, bekommen wir da dann ja nur für meinen Mann das Elterngeld. Aber es sind gleichzeitig 4 Monate Elternzeit aufgebraucht, richtig? Wenn ich dann ab LM 3 Elterngeld beziehe bekommen wir aber insg. bis zum LM12 Elterngeld, oder?? Wären ja dann insg. 14 Monate, richtig??????
Septembermama 2005 & Julimama 2010

Jana781

[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


gummibär

MAche mir grad mal wieder Gedanken über das EG.
Wer berechnet mir das eigtl? Bei mir ist das alles etwas kompliziert... Ich bin seit 1.4. angestellt, davor war ich Freiberuflerin. VOn 2008 hab ich dann ja sicher auch den Steuerbescheid schon - aber die ersten drei Monate dieses JAhres hab ich nur meine Rechnungen.

Wird eigtl bis zum ET gerechnet? Im Muschu hat man ja den VErdienst der letzten 3 Monate - also zählt das als EG-Grundlage oder rechnen die praktisch ab Beginn Mutterschutz rückblickend 12 Monate? (Ich hab 2008 nicht sooo doll verdient, also schon ok, aber dieses Jahr deutlich mehr ;) )
*18 September 2007

Didi81

@ gummibär: Wenn Du das komplette Jahr 2008 selbständig bzw. freiberuflich warst und bis zur Geburt durchgängig, dann berechnen die als Veranlagungszeitraum nur das komplette Jahr 2008. Wenn Du aber nicht durchgängig freiberuflich warst, dann werden die letzten 12 Monate vor der Geburt genommen.

Soweit ich das jetzt bei Dir verstanden habe, bist Du seit 1.4. angestellt also nicht mehr freiberuflich, dann nehmen die die letzten 12 Monate vor der Geburt (sprich es wird bis zum ET gerechnet). Du musst dann Deinen Steuerbescheid vorlegen und eine Buchführung für die ersten drei Monate diesen Jahres.






gummibär

Ui, da hab ich ja richtig Glück gehabt! Wenn die nur 2008 genommen hätten, wäre das EG ein paar Hundert Euro weniger, würde ich mal schätzen.

Ja, ich bin seit April angestellt. Und Buchführung der ersten 3 Monate heißt Gewinnaufstellung, denk ich mal? Ist bei Freiberuflern ja alles etwas einfacher. Achja - ich hab auch noch was nebenher frei verdient, neben der Anstellung. Das pack ich da sicher mit rein, oder?

Cool, das klingt ja alles gar nicht so kompliziert :)
*18 September 2007

Didi81

Einfache Gewinn- und Verlustrechnung reicht.

ABER: wenn Du nebenher noch freiberuflich gearbeitet hast, DANN hast Du ununterbrochen die Beschäftigung gehabt und dann gilt der Zeitraum 2008 und NICHT die letzten 12 Monate. Ich hatte verstanden, dass Du freiberuflich seit April nix mehr gemacht hast.





gummibär

naja, ich hab noch eine Sache beendet und erst im Juni die Abschlussrechnung gestellt. Jetzt ist da nix mehr.

Oh scheiße... gilt jetzt 2008?
Ich mache nix mehr, war nur anfangs noch.

Meine Hauptbeschäftigung ist seit April die FEstanstellung, bis Mai hatte ich das eine Ding noch und im Juni hab ich die Rechnung erst gestellt.

:-[
*18 September 2007

gummibär

#269
noch ein Nachtrag, falls es relevant ist: DIe Nebenätigkeit steht auch in meinem Arbeitsvertrag und zwar bis Sommer/HErbst 2009. Sie ist hat dann aber früher aufgehört. Bringt es was, wenn die mir das bestätigen oder wenn ich jetzt noch irgendwie beim FInanzamt einreiche, dass ich nicht mehr selbständig tätig bin seit 06/09?!

Ich ärger mich grad total, denn das waren gerade einmal 600 Euro, die ich da noch verdient hab. Ansonsten ist seit Ende März nix mehr gelaufen...  :'(

(Mein ET ist erst im November)
*18 September 2007

lucky81

huhu ihr lieben, wahrscheinlich wurde meine frage hier bestimmt schon mal diskutiert / beantwortet, aber was direkt konkretes hab ich nun nicht gefunden...........und hoffe ihr beantwortet mir meine frage dennoch..............

situation:

vorraussichtlicher ET 15.9.09
am 7.8.09 heiraten wir und wollten dann natürlich auch die LST wechseln, ich in 5, er in 3

die letzten 12 monate hab ich alg 1 und praktikumsgehalt bezogen (6 monate alg 1 670 € raußbekommen, praktikumsgehalt 6 Monate brutto 820 €, netto 630 €)

am 4.8. beginnt mutterschutz, und werde auch mutterschaftsgeld beantragen


nun hat mir jemand erzählt, die letztes jahr elterngeld erhalten haben, das sie nun aufgrund steuererklärung einiges an steuern nachzahlen müssen, aufgrund dessen  dass das elterngeld als einkommen angerechnet wird.

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wird dies dann bei uns auch der fall sein??  also ist es immer so, dass elterngeld sozusagen nachversteuert wird?? und mit wieviel muss man denn da rechnen bei meinem verdienst in den letzten 12 monate - werde wohl lt. onlinerechner ca. 500 € für 1 jahr monatlich erhalten

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wäre echt lieb wenn ihr mir die frage beantworten könnt

s-springen

lg nicole


ein neuer Engel bewohnt den Himmel
mein Sternchen Angel 11.02.2011 (SW 8+0)


jaceny

*Stolzer großer Bruder*


*Glücklicher kleine Bruder*

lucky81

danke jaceny...............   :D


ein neuer Engel bewohnt den Himmel
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Didi81

@ gummibär: Wenn Dein ET erst im November ist, dann ist es ja gut, denn dann hast Du ja nicht bis zum Zeitpunkt der Geburt durchgängig beide Beschäftigungen gehabt. Lass Dir das aber bestätigen, dass Du nur bis Mai/Juni die Nebenbeschäftigung gemacht hast, wenn in Deinem AV bis Sept. steht.

@ Lucky: Genau ausrechnen kann Dir das wohl keiner, außer das FA. Lass Dir doch sonst mal einen Termin bei Eurer Elterngeldstelle geben zur Beratung.





gummibär

Danke Didi :)
ICh habe auch schon mit der Elterngeldstelle gesprochen - da ich letztes Jahr ohnehin nicht durchgängig gearbeitet habe (hab erst ab März freiberuflich gearbeitet), kann das letzte Kalenderjahr sowieso nicht zugrunde gelegt werden *erleichtertbin*
Sie meinte, das passt schon alles und wird auch nicht so kompliziert.
*18 September 2007