Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

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Jomi

@jessie: hat zwar nix mit der Höhe des Elterngeldes mehr zu tun, aber es macht trotzdem Sinn die Steuerklassen zu wechseln, weil ihr dann einfach mehr monatlich rausbekommt. Aber ihr müsst dann halt evtl. mit einer Steuernachzahlung rechnen (die hängt dann auch von der Höhe deines Elterngeldes ab), also nicht alles Geld ausgeben  ;)
Mirja 6.11.09, Jonathan 8.12.11 und Jakob 17.01.2015, unsere größten Schätze <3<3<3

*12/2013, für immer in unserem Herzen

jessie1985

Dachte das Elterngeld sei Steuerfrei?????

Jomi

Ist es auch, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, d.h. es wird zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen. Und je nachdem wie hoch euer Einkommen bzw. Elterngeld ist, kann sich das auswirken.
Mirja 6.11.09, Jonathan 8.12.11 und Jakob 17.01.2015, unsere größten Schätze <3<3<3

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jessie1985

Ui, da dürfte bei uns nicht viel abgezogen werden, bei dem was mein Mann verdient :-\ :-\ :-\ :-\

Berlin

Zitat von: b_engel am 11. August 2009, 20:33:26
ahso ok
sehr gut,komm aus Ba_WÜ
Werd also Elterngeld für ein JAhr beantragen und anschließend 10Monate Erziehungsgeld :)

Hmm is zwar schon bissel her der Thread..aber du musst mal schauen,weil´s in jedem bundesland andere Richtlinien gibt für´s Landeserziehungsgeld.
In Sachsen z.b. bekommt man für 5 Monate jeweils 200€. Das war´s  :P in BaWü weiss ichs jetzt nicht,aber frag ma mr.google (aber ich glaub,mittlerweile hast du das schon gemacht,oder?+gg+)

gummibär

Doktoranden-Stipendium ist wohl nach wie vor kein Einkommen, das bei ELterngeld betrachtet wird, oder? (Gemein! Mein Freund bekommt sowas nämlich)
*18 September 2007

jaceny

@b_engel Komm ja auch aus Ba-Wü ich beantrage nun endlich (hat lang gedauert dieses HIn und Her gehacke und keiner kann dir helfen...) also ich nehm 1Jahr eben diese 9 Monate (Meiner war ja Frühchen deshalb 9 statt 10) Elterngeld, und dann des Landeserziehungsgeld. Nehme aber 3 Jahre Elternzeit!
Ich halbier mir selbst des Elterngeld monatlich und leg des bei Seite.
DA mir bisher -keiner- auf'm Amt beantworten konnte ob und des Landeserziehungsgeld zusteht oder nicht ... ich sag ja Beamte!
*Stolzer großer Bruder*


*Glücklicher kleine Bruder*

Sweety

Ich hab mal eine - vielleicht blöde - Frage.

Und zwar sehe ich bei den ganzen Regelungen zu Elterngeld etc. so gar nicht mehr durch, weil meine Arbeitssituation auch nicht grad die einfachste ist und ich nicht weiß, was nun bei mir zutrifft und was nicht.
Meine Frage ist nun: Wo kann ich mich außer beim RA noch nach "Live-Beratung umtun"? Ich liebäugele grade mit einem Termin bei Pro Familia. Können die bei sowas auch beratend tätig sein? Wissen die Bescheid über solche Problematiken?
Hat jemand hier Erfahrung mit denen? Oder wißt ihr hier eine andere hilfreiche Beratungsstelle, an die ich mich wenden kann?
Bin grad echt hilflos.

Danke schonmal.

jessie1985

Pro Familia oder Caritas müssten dir da wieterhelfen können!!!!

Sweety

Na bei sovielen Ausrufezeichen keimt doch gleich wieder Hoffnung in mir auf, den Paragraphendschungel mit deren Hilfe zu durchdringen.

Vielen Dank.

gummibär

Hab schon wieder ne Frage... *schäm*
Mein EG wird sich aus nem Festgehalt (ab April 09) und dann den Monaten davor durch meine Einkünfte aus selbständiger Arbeit zusammensetzen. Für Januar-März 2009 muss ich ne Einnahme-Überschuss-Aufstellung abgeben. Für 2008 hab ich ja den Steuerbescheid. (So meinte das die EG-Stelle).

Nur frag ich mich jetzt: Muss ich die zutreffenden Monate aus 2008 (Oktober/November/Dezember) auch nochmal durch ne GEwinn-VErlust-Aufstellung darlegen? Steuerbescheid gilt ja für die gesamte Zeit 2008... Und einfach nen 12tel zu nehmen, wär ja auch doof, ich habe ab April 2008 eigtl erst vernünftig verdient. Hmmm.

Bin verwirrt - dachte ich frag euch mal wieder. Will nicht schooon wieder bei der EG-Stelle anrufen  8)
*18 September 2007

Dodo1812

Hallöchen...

Ich hab auch mal ne Frage!

Als erstes: kommt jemand aus Hessen???

Als zweites und eigentlich die Hauptfrage: Unter 3 steht ja "Bezugszeiträume bestimmen" und dann "Lebensmonate des Kindes"...Blöde Frage, aber was trag ich da ein??? Ich will das Elterngeld für ein Jahr beantragen! Trag ich dann von 0-12 Monate ein???
Ich steh grad etwas aufn Schlauch?

Ich hoffe mir kann jemand helfen!

LG





Sonne ☼

Hallo!

@gummibär: Kann dir leider nicht weiterhelfen!

@Dodo: Genau, von 0 bis 12 Monaten musst du da eintragen.

Liebe Grüße!

jessie1985

Wenn ich nur die Mutterschutzgeld von der KK bekomme und nix mehr vom arbeitgeber, müsste ich dann nicht auch schon während des mutterschutzes das elterngeld bekommen????

Sonne ☼

@jessie: Wenn das Elterngeld höher als das Mutterschaftsgeld ist, bekommst du - jedenfalls soweit ich das verstehe - die Differenz dazu.

jessie1985

ich bekäme ja nur das muschugeld von der kk, das wären 13 euro am tag..... elterngeld wäre so um die500 Euro mehr.........
Das wäre ja scheiße wenn mir das flöten geht......

♪Michaela♪

Hallo!

Kann mir einer sagen, ob sich ein Wechsel der Steuerklasse während ich Elterngeld bekomme auswirkt auf die Höhe des Elterngeldes?
Zur Zeit habe ich Steuerklasse 3.


Jana781

@michaela: wenn du die steuerklasse wechselst, währen du elterngeld bekommst, wirkt sich das nicht aus. dein mann hat dann mehr netto, weil er ja dann in die 3 gehen würde und du würdest trotzdem das gleiche elterngeld weiterbekommen, weil dafür ja die 12 monate vor deinem muschu maßgeblich waren. da hattest du noch die 3, also bleibt dein elterngeld gleich.

ich hatte auch die 3 bis zum mutterschutz, hab das hohe elterngeld bekommen und ab meinem mutterschutz hat mein mann die 3 gehabt und mehr netto bekommen als vorher.
wir müssen zwar jetzt steuern nachzahlen, weil durch meine elternzeit viele werbungskosten wegfallen, das war uns aber vorher klar und so geplant. :)
[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


♪Michaela♪

Ahh, super Jana! Vielen Dank. Das hört sich ja schonmal gut an. Die Frage ist nun aber: ist das immer eine Steuerfalle?


Jana781

ich würde sagen, das kommt darauf an, wieviel ihr absetzen könnt.
bei uns fielen halt meine hohen km (arbeitsweg) weg und das hat sich schon bemerkbar gemacht. ich hatte vorher die 3 und damit kaum steuern bezahlt, dann hatte mein mann die 3 und kaum steuern bezahlt, das elterngeld war hoch. wird zwar nicht versteuert, aber unterliegt dem progressionsvorbehalt. von daher, würd ich schon sagen, dass die chancen auf eine nachzahlung recht gut stehen. :P
wir haben uns aber trotzdem dafür entschieden, weil wir monatlich einfach mehr haben wollten. die steuererklärung für 2008 gebe ich dann erst spääääääät in 2009 ab, bis dahin sparen wir uns die nachzahlung nebenbei zusammen, dann tut's nicht weh. ;)
[color =orange] LG Jana [/color]



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♪Michaela♪

Danke Jana, ich wollte doch eigentlich was anderes lesen ;D
Ne quatsch, Spaß beiseite, hab mir schon sowas gedacht.
Vielen Dank für Deine Antwort!!!


SteNe

Mal ne ganz blöde Frage:

Darf man wenn man Elterngeld bekommt sich was "Dazuverdienen"? Quasi eine Tätigkeit auf 400Euro Basis annehmen?? (Mit ca Lohn 200 Euro)

Ich kenne mich mit dem Elterngeldgesetz 0 aus, ich bin auch nicht schwanger, aber mich würde das mal interessieren, da meine Kollegin und ich da heute wild diskutiert haben...von wegen 2 Kind etc. und dann während der Elternzeit nebenbei was dazuzuverdienen etc.

Liebe Grüsse
Steffi

Nala

Steffi, darfst Du schon (max.30 Std./Wo.), allerdings wird das auf's Elterngeld angerechnet.

Jana781

@steffi: wie nala schon schreibt, darfst du max. 30 stunden pro woche arbeiten gehen, ABER dir werden dann 67% deines verdienstes vom elterngeld abgezogen, will heißen:

beispielrechnung:

elterngeld 1000 euro

verdienst 300 euro

abgezogen werden dir dann 200 euro vom elterngeld, also sind es dann nur noch 800 euro.

neues elterngeld + verdienst wären dann 1100 euro, also nur 100 euro mehr als wenn du ganz zu hause bleibst.
[color =orange] LG Jana [/color]



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Annette Karin

Ich hoffe, dass diese Frage nun nicht zum zweiten Mal gestellt wird... wollte aber nicht den gesamten Thread durchlesen auf die Schnelle...

Mein Freund möchte ab der Geburt unserer Tochter auch einen Monat Elternzeit nehmen. Ab wann kann er das Elterngeld beantragen? Geht das zeitgleich mit mir, wenn ich noch im Mutterschutz bin? Worauf muss er dabei noch achten? Da er auch den zweiten, uns zur Verfügung stehenden Monat Elterngeld in Anspruch nehmen möchte... muss er den Zeitraum ebenfalls mit dem ersten Antrag nennen oder geht das auch zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der ersten 14 Monate Lebenszeit unseres Kindes?

Danke schon mal für Eure Antworten!

LG Annette