Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

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jessie1985

Huhu ich hab mal wieder ne Frage :)
Und zwar is klar, dass ich Elterngeld beantragen werde, mein Mann nicht 1 oder 2 Monate zuhause bleiben wird....
Muss er dann bei dem Antrag trotzdem die ganzen Gehaltsabrechnungen dazumachen oder nicht??????

Mikkel

Jessie-ich habe heute auch bei Unsere Stelle angerufen und sie hat gesagt das auch er alle 12 Gehaltsabrechnungen dazu tun muß  ::).Jetzt schickt sie mir alles zu..bin ja gespannt was da alles drinsteht !!
LG Anja




jessie1985

Mikkel: Das is ja wenigstens mal ne ANtwort :)
Der Kerl den ich dran hatte sagte: Ähm, weiß ich nit!!!!
Klasse oder :)
Ich bekomme es jetzt auch mit der Post.....


Noch ne Frage: Kann man die ANträge schon vor der Geburt hinschicken und die Geburtsurkunden nachreichen??????

Mikkel

Jessie-nee sie hat gesagt alles wenn das Kind da ist  ::),mein Männe wollte ja jetzt auch den ersten Monat nehmen(man der kann sich auch nicht entscheiden) und er sagte auch jetzt na toll  ::) :P...
LG Anja




Ari

Hallo,

ich hätte da auch mal eine frage: mein et ist der 24.02.2010. nach jetzigem stand läuft mein arbeitsvertrag zum Januar 2011 aus. zu dem zeitpunkt möchte ich aber nicht "zu hause" sitzen, weil ich ziemlich sicher bin, dass er dann nicht verlängert wird. ich plane daher nur 6-7 monate elternzeit zu beantragen, um dann (schweren herzens) ab oktober wieder in den job einzusteigen.
nun könnte es aber sein, dass mein arbeitsverhältnis bereits ab märz 2010 in eine festanstellung umgewandelt wird. in diesem fall bräuchte ich mir dann keinen stress machen und müsste nicht so früh wieder in den job zurück. kann ich denn dann meine elternzeit bzw. das elterngeld immernoch, sagen wir auf 12 monate, verlängern? oder habe ich mich mit dem ersten antrag festgelegt und kann daran nichts mehr ändern?

hach, das ist so kompliziert zu beschreiben, ich hoffe das war einigermaßen verständlich und jemand kann mir helfen.

viele grüße
ari

jessie1985

Huhu,

also soweit mir das bekannt ist is verlängern immer möglich, verkürzen dagegen nicht......
aber ob man nur 6-7 Monate nehmen kann weiß ich nicht......
Nur verlängern muss eigentlich immer gehen....

Baghira

Hallo Zusammen,

ich hätte hier auch noch mal eine bzw. 2 kleine Fragen...

Ich bekomme als Gehalt ein kleines Fixum, aber dafür jeden Monat Provision. Ist also keine Einmal oder Sonderzahlung. Da hab ich mich schon erkundigt. Wie sieht das jetzt aber aus, da ich nicht verheiratet bin und ich somit als Alleinerziehend gelte, oder gelte ich nicht als Alleinerziehung, weil ich bei meinem Freund wohne?
Ich bekomme während des Mutterschutzes ganz normal mein Geld vom Arbeitgeber weiter und danach beantrage ich die Elternzeit. Dann wird das Mutterschutzgeld ganz angerechnet?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

LG Baghira
Nun komm schon endlich raus mein kleiner Schatz :-)
Ist auch schon schön warm draußen :-)


Jana781

@baghira: hm, ich hätte jetzt gesagt, dass die provision da nicht eingerechnet wird beim elterngeld.
als alleinerziehend wirst du aber mit sicherheit nicht gelten. schließlich wohnt ihr zusammen und alles ist gut, nur ihr seid eben nicht verheiratet. ich meine sogar, dass du so nicht mal in die steuerklasse 2 wechseln kannst.

@ari: ich drück dir die daumen, dass dein vertrag schon ab märz 2010 unbefristet verlängert wird und du das noch vor der geburt erfährst.

ansonsten ist es so, dass die elternzeitbekanntgabe an deinen AG schon verbindlich ist, wenn du hinterher verlängern willst, geht das nur mit zustimmung des AG.

ich hatte z.B. ein jahr "beantragt", hab dann nach 9 monaten ca. auf 3 jahre verlängert (gehe aber 30 stunden/woche arbeiten, ist halt nur formsache wegen kündigungsschutz usw.), das ging problemlos, weil mein AG zugestimmt hat. hab dann ein kurzes schreiben bekommen, dass sie meinem antrag, meine elternzeit auf 3 jahre zu verlängern, zustimmen.
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Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


Ari

vielen dank für eure antworten..  :) @jana: weißt du auch, ob ich im fall einer verlängerung dann noch elterngeld-anspruch für die verlängerten monate hätte?

Jana781

das weiß ich nicht hunderprozentig, aber ich glaube, einmal kann man den antrag ändern.

besser wäre es aber vielleicht erstmal für 12 monate elterngeld zu beantragen, falls du dann doch früher anfängst zu arbeiten, dann gibst du halt dort bescheid und sie streichen dir das elterngeld. hm, obwohl, eigentlich soll man ja die bestätigung des AGs über die dauer der elternzeit einreichen - musste ich damals aber nicht machen.
elterngeld kannst du ja aber eigentlich auch nur für die elternzeit beantragen und in der elternzeit dürftest du max. 30 stunden/woche arbeiten. du würdest aber, wenn du schon früher anfängst, voll gehen, oder? hach, kompliziert. :-X

ich glaube, ich würde mal in der elterngeldstelle anrufen und den fall schildern. die müssten (sollten ::)) dir ja sagen können, ob du den zeitraum für die EG-zahlung verlängern könntest im fall der fälle. :)
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Baghira

@jana781
Danke für die Antwort. Das ist Lohnsteuerklasse I bleibe ist klar. Ich dachte nur, dass ich als Alleinerziehend gelte, da ich nicht bei meinem Freund gemeldet sein werde, sondern bei meiner Mutter. Mit der Provision ist das so eine Auslegungssache. Wenn die jeden Monat gezahlt wird, gilt diese nicht mehr als Einmalzahlung. Ich find das mittlerweile alles total kompliziert.

Danke für Eure Antworten

LG Baghira
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Ist auch schon schön warm draußen :-)


Jana781

achso, ihr wohnt nicht offiziell zusammen. puuh, dann weiß ich nicht wirklich, wie es dann ist. ???
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Baghira

So, ich hab jetzt mal informativ bei der Elterngeldstelle angerufen.

Provisionen, wenn diese keine Einmalzahlungen sind, also mehrmals im Jahr gezahlt werden (mehr als 5 mal, warum gerade 5 weiß ich auch nicht), werden diese Provisionen mit ins Elterngeld einbezogen.

Da ich nicht offiziell mit meinem Freund zusammenlebe, darf ich als Alleinerziehende 14 Monate Elterngeld beantragen.

Vielleicht hilft das noch anderen weiter. Ansonsten kann man einfach anonym bei der Elterngeldstelle anrufen und bekommt Informationen direkt aus der richtigen Stelle.

LG Baghira
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jessie1985

Ich hab mal ne blöde Frage,
in dem Antrag steht Verpflichtung zur Steuervorauszahlung ja oder nein, wenn ja Lohnsteuer und Kirchensteuer bescheid dazulegen....
Muss ich da ja ankreuzen, wenn ich vom normalen Gehalt diese Steuern abgezogen bekomme????
Mich verwirrt diese Vorauszahlung..... Weil ich ja am Ende vom Monat mein Gehalt bekomme......

Nala

Jessie - ich würde sagen JA. Die mtl.Lohnsteuer, die Dein AG Dir abzieht stellt ja eine
           "Vorauszahlung" dar. Dann würde ich noch den letzten Einkommensteuer- und Kirchen-
           steuerbescheid dazulegen, fertig!

Ari

@jana: vielen dank nochmal. hab heute mit meinem ag gesprochen. ist zwar noch nichts entschieden wegen verlängerung aber mit teilzeit wäre er einverstanden und meinte eben auch, ich könnte durchaus ein jahr beantragen und dann ab oktober mit 20h wieder einsteigen. das wär ja immerhin schonmal was.  :) aber ich werd wohl mal trotzdem bei der eltergeldstelle anrufen und alle optionen abklopfen.

Jana781

@ari: das hört sich doch schonmal gut an. :D so kannst du erstmal ganz in ruhe für 12 monate elterngeld beantragen und solltest du vorher anfangen zu arbeiten bis max. 30 stunden/woche, dann wird dir das eben verrechnet. du musst es bei der elterngeldstelle dann angeben. im antrag musst du auch noch nichts angeben, weil du ja noch gar nicht weißt, wie und wann du anfangen würdest. das hatte ich nämlich damals bei der elterngeldstelle angefragt.

zu beachten ist halt nur, dass das einkommen, was du während des elterngeldbezuges bekommst, angerechnet wird. 2/3 vom nettoverdienst werden dir vom elterngeld abgezogen. würdest du also 600 euro netto verdienen, würdest du zwar diese 600 euro bekommen, aber eben 400 euro weniger elterngeld.

@jessie: ich würde die frage nach der steuervorauszahlung mit "nein" beantworten, denn ich meine, dass diese steuervorauszahlung nicht der monatlich einbehaltenen lohnsteuer vom brutto entspricht. steuervorauszahlungen werden durch einen sog. vorauszahlungsbescheid festgesetzt und DIESEN müsstest du dann mitschicken. vorauszahlungstermine sind soweit ich weiß nur jeweils der 10. märz/juni/september/dezember und hätten somit nichts mit der monatlich einbehaltenen steuer zu tun. diesen betrag erfährt die elterngeldstelle ja eh durch deine gehaltszettel/mitteilung vom arbeitgeber. :)
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Schneckerl


Hallo!

Hab auch mal eine Frage zum Elterngeld, steht hier bestimmt zwar schon irgendwo geschrieben, aber über 300 Seiten nachzulesen ist mir doch etwas zuviel... ;)

Ich möchte mir mein Elterngeld auf 2 Jahre ausbezahlen lassen, also ich möchte mir es splitten lassen, wie kann ich dass beantragen? Steht dass im Antrag mit drin oder muss man da wo anrufen und bescheid geben?

Danke schon mal!

Lg, Schneckerl




Jana781

#343
@schneckerl: da gibt es im antrag die möglichkeit dazu. :)

ich würde es allerdings folgendermaßen machen:
ich würde es mir nur für ein jahr auszahlen lassen und mir jeden monat die hälfte weglegen für das 2. jahr. das gibt dir die möglichkeit, im 2. jahr (man weiß ja nie, was sich ergibt) bis zu 30 wochenstunden zu arbeiten und dazuzuverdienen, ohne dass es dir aufs elterngeld angerechnet wird. und wenn du im ersten jahr die hälfte vom elterngeld auf ein sparkonto legst, bekommst du noch zinsen drauf. :)
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Schneckerl


@Jana
Ah okay, ist ja super wenn es im Antrag die Möglichkeit dazu gibt!
Ich werde mir es schon auf 2 Jahre auszahlen lassen, weil ich diese 2 Jahre ganz sicher zuhause bleib und das 3.Jahr wieder anfangen werde zu arbeiten, aber trotzdem danke für deinen Tipp.



Svenja03

@ Schneckerl ich würde es mir trotzdem über ein Jahr auszahlen lassen. Denn auf dem Sparkonto gibt es noch ein bischen was an Zinsen und verschenken muss man ja nichts
Ich hatte auch erst hin und her überlegt, wie wir das machen, mein Mann bleibt nämlich auch zwei Jahre zu Hause. Wir haben uns jetzt entschieden es über ein jahr auszahlen zu lassen

@ Jessie ich denke nicht, dass dein Mann die Gehaltsbelege mit einreichen muss, denn er beantragt ja kein Elterngeld. Ich habe z.B. auch kein Elterngeld beantragt und von mir wollten sie auch keine Gehaltsbelege sehen.

jessie1985

Svenja: Hab ja auf der Elterngeldstelle angerufen, und nachgefragt, der Kerl sagte:Das weiß ich doch nicht!!!!!!
Klasse oder :P

Jana781

@jessie: jetzt hab ich deine frage erstmal verstanden. ;D

also, wenn dein mann kein elterngeld beantragt, dann muss er auch nichts einreichen.

ich hatte damals mein EG für 12 monate beantragt und nur meine unterlagen eingereicht. später haben wir für meinen mann für LM 13 und 14 EG beantragt und da dann nur seine lohnzettel eingereicht. :)

@schneckerl: wenn ihr eisern genug seid, es dann auch auf dem sparkonto zu lassen, ist es auf jeden fall so die bessere möglichkeit. :)
ich hatte damals übrigens auch nicht geplant, früher anzufangen zu arbeiten, aber dann kam so ein tolles angebot, dass ich es nicht ablehnen konnte. falls dir sowas auch passiert, wärst du auf der sicheren seite. :)
wenn es euch aber sicherer ist, jeden monat nur das zu bekommen, was ihr ausgeben "dürft", dann ist die auszahlungsvariante über 2 jahre wohl die bessere wahl. :)
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jessie1985

Jana: Das hab ich mir auch gedacht, gut das der Kerl da auf dem Amt so kompetent ist und er über absolut gar nichts bescheid wusste :)
Hast du denn Mutterschutzgeld bekommen die ersten 2 Monate??????
Das wird ja dann aufs Elterngeld angerechnet oder bekommt man dann automatisch nix?????

Jana781

du beantragst ganz normal die ersten 12 monate und wenn du MuSchuG bekommst und dieses höher als das EG ist, dann bekommst du für die ersten 8 wochen kein EG (achtung, MuSchuG 8 wochen, elterngeld in monaten --> 8 wochen ist nicht gleich 2 monate). im 2. monat bekommt man dann also noch anteilig EG, weil 8 wochen kürzer sind als 2 monate.

ja, ich habe MuSchuG bekommen und daher erst ab der 9. woche EG.
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