Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

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Svenja03

@ Jessie ja so eine Aussage ist wirklich blöd. Ich hatte den Antrag persönlich abgegeben und da sagte die Dame auch und ihre Unterlagen? Ich habe ihr dann gesagt, dass ich ja nichts beantrage und somit geht es auch niemanden was an, was ich verdiene. Sie hat dann noch mit einer Kollegin gesprochen und sagte dann, stimmt, sie beantragen ja nichts.
Also reiche einfach nur deine Unterlagen ein

jessie1985

Ja, mein Mann wird es da auch persönlich hinbringen und dann geb ich nur meine ab....
Is ja unnötig und hat keinen zu interessieren.........
Und vor allem brauche die das ja nicht zur Berechnung des Geldes.....

eike

huhu...

hab da mal ne fage....ihr wißt doch so viel was das elterngeld angeht.

ich habe mir dummerweise das eltengeld auf 2 jahre auszahlen lassen. also bekomme ich 20 monate dieses elterngeld. nun hat sich meine pivate und daraus finanzielle situation arg veschlechtert...(trennung) das ich gern lieber gesten als im september wiede arbeiten möchte.
nun möcht ich aber auch nicht auf das elterngeld verzichten...gibts da möglichkeiten???


lg eike




Jamy mit Leonie

Hallo,

Du kannst nebenbei in der Elternzeit arbeiten. Habe ich auch gemacht (bei 2 Jahre Elternzeit) und ich musste es nicht melden, hätte also auch mehr arbeiten können. Mach Dich da mal schlau.

Viel Glück und alles liebe, Jamy :-*
Pünktchen im Herzen!!


eike

oh..das wäre supi. wenn ich in mein alten job gehe, arbeite ich auch nur knapp 19 stunden die woche...im monat 80. 30 stunden die woche dürft ich ja...oder wie war das???
und wie ist das mit den abzügen???




Jana781

@eike: du darfst in der elternzeit bis max. 30 wochenstunden arbeiten gehen, musst es aber melden.

mit den abzügen ist es so, dass 67% deines zusätzlichen nettoverdienstes vom elterngeld abgezogen werden.

als beispiel:

du bekommst 900 euro elterngeld. du arbeitest nebenbei und bekommst dort 300 euro netto.

dir würden also vom elterngeld 67% vom 300 euro abgezogen werden, also 200 euro.

du hättest dann also noch 700 euro elterngeld und 300 euro nettoverdienst, insgesamt also 1000 euro, was 100 euro mehr sind als 900 euro elterngeld.

es kann sein, dass es da noch sonderregelungen gibt, wenn du extrem wenig elterngeld bekommst, das weiß ich aber nicht.
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Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


Jana781

evtl. kannst du den elterngeldbezug ändern und dir den rest auf einmal auszahlen lassen. normalerweise kann man seine bezugsdaten einmal ändern, ob in der form, weiß ich allerdings nicht.

denn wenn du noch elternzeit hast, aber kein elterngeld mehr beziehst, dann darfst du auch 30 wochenstunden arbeiten, darfst aber verdienen, wieviel du magst/bekommst.

so ist es jetzt bei mir. elternzeit ja, elterngeld war nach einem jahr abgelaufen, arbeite 30 wochenstunden und verdiene voll. :)
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eike

ich bekomme 295 euro elterngeld ausgezahlt......noch 5 monate. irgenwie seh ich nicht ein darauf zu verzichten...hätt ich nur ein jahr genommen, hät ich ja nun auch die volle summe raus...ihr versteht. konnt ja damals keiner ahnen wie es sich so entwickelt.
REST auszahlen lassen....das wäre ja cool. das würde mir schon kräftig weiterhelfen.

also ich rechne damit das ich ca 800euro raushabe vom verdienst...jeder euo mehr, freu ich mich natürlich.



eike

huhu...nur für die es interesiert. hab mich mal schlau gemacht...da ich in den ersten 12lm keiner beschäftigung nachgegangen bin , hat mein jetziger verdienst keine auswirkung aufs elterngeld. cool 8)

und entweder kann ich es mir auszahlen lassen oder die zahlung läuft weiter wie bisher...hmmm...nun muss ich mich nur entscheiden :P



Jana781

das sind ja super neuigkeiten! :D
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Lony

Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen. Wenn man nicht so der klassische Fall ist, dann ist das mit der Mutterschafts- und Elterngeldberechung echt nicht so einfach. Ich habe schon gegoogelt und war bei einer Beratungsstelle.
Ich war bis Oktober letzten Jahres vollzeit beschäftigt. Seitdem habe ich einen Job in der Gleitzone und Einkommen aus selbständiger Arbeit. Mein Mutterschaftsgeld würde sich jetzt alleine aus dem Gleitzonenjob berechnen. Es wären also gerade mal 300 €. Sinnvoller wäre es also, wenn ich zwei Monate vor dem Geburtstermin ALG I beantragen würde, denn das Mutterschaftsgeld wird ja in der Höhe des ALG I ausgezahlt.
Jetzt habe ich aber die Sorge, dass ich dann auch nur Elterngeld in der Höhe des ALG I bekommen würde und mein Einkommen aus der selbstständigen Arbeit komplett unter den Tisch fällt. Das wäre natürlich total ätzend. Weiß jemand vielleicht wie das ist und mit welcher Variante ich besser fahre?
Meine Arbeitgeberin würde mich auf jeden Fall kündigen, wenn ich das möchte, aber ich weiß gar nicht ob das überhaupt mit dem Schwangerschaftskündigungsschutz geht. Ist dabei egal, wie groß die Firma ist?

Wie ist es eigentlich mit der Krankenkasse in der Zeit, in der man Elterngeld bekommt?

Stellaluna

Hallo, ich habe auch mal eine Frage bzgl des Elterngeldes.... Ich war bis zum 31.12.2009 in Arbeit, seit dem 01.01.2010-15.03.2010 bin ich arbeitslos, fange nächste Woche meinen neuen Job an...
Vor meiner Arbeitslosigkeit war ich 2,5 Jahre in meiner alten Firma tätig... Wenn ich jetzt Mitte/Ende November ET habe, ab wann gelten die Zeiten der Beschäftigung? Da man ja vor der Geburt 6 Wochen Mutterschutz hat, dann die Gehälter von September bis September oder bis Oktober?? Die 2,5 Monate ohne Gehalt, sprich ALG1 gelten ja dann nicht in der Zeit der Berechnung oder???
Vielen Dank und LG

mhofi

@Stellaluna: Während dem MuSchu hast du ja das gleiche Einkommen wie zuvor. Also fließen diese paar Wochen in die Berechnung mit ein.
Wie sich das mit dem ALG verhält, kann ich dir leider nicht sagen. Vermutlich werden sie nicht mit eingerechnet, aber vielleicht kann dir jemand anderes die Frage beantworten!?
 



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Mama sagt du kommst nach Papa, Papa sagt du kommst nach Mama. Aber eigentlich siehst du aus wie Oma. EBEN ABSOLUT SCHÖN!

mhofi

#363
@Lony: Puh, dein Fall scheint wirklich etwas verzwickt! Was wurde dir denn bei der beratungsstelle gesagt??
Ich versuch dir mal ein bißchen zu helfen mit dem was ich weiß, aber sorry wenn ich deine Fragen nicht so richtig beantworten kann.
Also erst mal bist du während der Elternzeit ganz normal weiterhin versichert. Bist du denn im Moment pflichtversichert, oder wie ist das mit der Selbständigkeit? Kenne mich da nicht so aus.

Zweitens, wieso sollte dein Einkommen aus Selbständiger Arbeit bei der Berechnung des EG unter den Tisch fallen? Für die Berechnung des EG wird doch dein Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen und nicht nur das der 2 Monate, in denen du arbeitslos warst!

Allerdings vermute ich, dass die 2 Monate, in denen du ALG bekommen hast, nicht in die Berechnung mit einfließen und somit würde dein Elterngeld etwas niedriger ausfallen, weil ja die 2 Monate fehlen. Aber das weiß ich leider nicht sicher.
Die Frage lautet also für dich, ob ALG in die Berechnung für's EG mit einfließt und wenn NICHT, wieviel das EG dann geringer ausfallen würde. Ich glaube das dürfte keinen allzu großen Unterschied machen. Kannst du ja ausrechnen, indem du einmal die 67% aus deinem jetzigen Einkommen rechnest und dann die 67% aus 10 Monaten selbst- Arbeit + 2 Monate ALG. Ich glaube nicht, dass die Differenz so entscheidend groß ist.

Wenn du diese Differenz weißt, stellt sich die Frage, ob es sich evtl. tatsächlich lohnt, für 2 Monate ALG in Anspruch zu nehmen. Denn vermutlich ist dann dein Mutterschaftsgeld um so viel höher, dass es den geringeren Betrag an EG locker aufwiegt.Was sich ja auch relativ einfach ausrechnen lässt.
Öhm, hab ich das jetzt zu kompliziert ausgedrückt? Ich hoffe, ich hab deine Situation so weit richtig verstanden und keinen Denkfehler drinne. ;)
Was meinst du?

AChso, was ich noch vergessen habe: Ob dich deine Chefin nun kündigen kann, ist eine ganz andere Frage. Normalerweise ja nicht. Aber vielleicht gibt es dazu auch ne besondere Regelung?? Da müsste man sich mal schlau machen... Ich schau mal eben, ob ich das MuSchuGesetz finde und ob da was drin steht...

Guck mal hier, vom Bundesministerium f. Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

"Mutterschutz
Arbeitnehmerinnen haben Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung. Voraussetzung für diesen Kündigungsschutz ist, dass dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war. Sie kann ihm aber auch noch innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.

Nur in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung stehen, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen. Er muss sich dann aber die Zulässigkeitserklärung für die Kündigung von der Aufsichtsbehörde einholen."
 



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Jana781

@stellaluna: der mutterschutz, also die 6 wochen vor ET, zählen NICHT mit als berechnungsgrundlage, auch wenn du da das gleiche einkommen hast wie vorher.

wenn du ende november ET hast, beginnt dein mutterschutz also ca. mitte oktober. es würden dann die monate oktober 2009 - september 2010 die grundlage bilden, also die monate VOR dem monat, in dem dein mutterschutz beginnt. deine arbeitslosigkeit wird meines wissens nach mit in die grundlagemonate eingerechnet, allerdings mit einkommen 0,00 € (sozialleistungen gelten nicht als einkommen). will heißen, das einkommen von oktober 2009 - september 2010 wird in einen topf geschmissen und dann durch 12 geteilt, das ergibt die grundlage für dein elterngeld. die zwei monate arbeitslosigkeit drücken also dein durchschnittseinkommen, sodass auch dein elterngeld geringer ausfällt.

@lony: da eine antwort zu geben, ist mir zu heikel, sie könnte falsch sein, da spielt soviel zusammen bei dir. :-\
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nessi

Hallo!

Habe ein paar wichtige Fragen zum Elterngeld!Hoffe mir kann jemand weiter helfen.  :)

1. Mein Brutto Gehalt ist 700 € macht netto 490 €, dann habe ich noch einen 400 € Job, in dem ich jeden Monat 400 € verdiene.

Wieviel Elterngeld bekomme ich, wenn ich zuhause bleibe? Werden 890 € (fester Job + Mini-Job) als Einkommen gezählt oder nur 490 € (mein fester Job)?

2. Kann mein Mann 2 Monate Elternzeit im 1. + 2. Lebensmonat nehmen?
Wie wird es dann bei ihm berechnet?
Werden bei ihm auch das Mutterschaftsgeld vom Elterngeld abgezogen?

lg nessi

mhofi

@nessi: Deine erste Frage kann ich dir nicht sicher beantworten. Ich meine aber, dass EG aus dem Einkommen beider Jobs berechnet wird.
Klaro kann dein Mann für die ersten beiden LM EG beantragen. Wieso meinst du, dass das nicht gehen sollte?
Errechnet sich ebenfalls aus seinem Einkommen der 12 Monate vor der Geburt. Dein Mann bekommt doch kein Mutterschaftsgeld, also kann es ihm auch nicht auf's EG angerechnet werden! :)
 



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hallihallo

Ich meine das geht nicht.... ???

ღ PeCaPe ღ

Ich kann nur zu 1. was sagen.
Es werden beide Jobs zusammen gerechnet und von der gesamten Summe das Elterngeld ausgerechnet.

Ich hab auch nen Hauptjob und einen 400-Euro-Job und hab mich schon erkundigt.

Entdecke deine Grenzen, aber vor allem deine Möglichkeiten, meine liebe, kleine Maus! 





mhofi

@hallihallo: WAS soll nicht gehen???
 



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Jana781

@nessi: mhofi hat recht. dein mann kann die ersten beiden LM eures kindes zu hause bleiben, sodass ihr beide dann beim baby seid. mutterschaftsgeld wird ihm nicht angerechnet, das bekommst du ja. er bekommt als elterngeld 67% seines durchschnittsnettoeinkommens der letzten 12 monate vor der geburt des kindes. er bekommt das elterngeld für 2 monate genau, du bekommst mutterschaftsgeld für noch 8 wochen nach der geburt - das deckt sich nicht 100%ig. dir fehlen dann also wenige tage von "ende 8. woche" bis "beginn 3. LM".
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Bahia

Zitat von: Jana781 am 07. Juni 2010, 08:06:59
du bekommst mutterschaftsgeld für noch 8 wochen nach der geburt - das deckt sich nicht 100%ig. dir fehlen dann also wenige tage von "ende 8. woche" bis "beginn 3. LM".

Wie jetzt, dazwischen gibt es gar nichts? Ich hätte jetzt irgendwie erwartet, dass es ab dem Tag Elterngeld gibt, ab dem es kein Mutterschaftsgeld mehr gibt, auch wenn das mitten im Monat ist?  ???

Jana781

aaaah, wartet mal, ich glaube, ich hatte gerade einen denkfehler... ::)

klar, ihr mann bekommt elterngeld für LM1 und LM2, sie bekommt elterngeld ab dem tag, an dem der mutterschutz endet (sollte das elterngeld höher sein als das mutterschaftsgeld, bekommt sie vom ersten tag an eine zuzahlung).

wenn aber beide die ersten 2 LM zu hause sind, ist (wenn man es nicht splittet) ab dem 1. geburtstag des kindes schluss mit elterngeld, weil die 14 monate schon verbraucht sind (12 sie LM 1 - 12, 2 er LM 1 und LM2).

sorry, war wohl noch zu früh für mich. ;)
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mhofi

Jap. *Jana in allem zustimm*  :)
Insgesamt gibt es 14 Monate für beide Partner zusammen. Z.B. 12 für die Frau und 2 für den Mann. Wann der Mann diese nimmt, is wurscht! Er kann sie nehmen, WÄHREND die Frau EG bezieht, ODER ANSCHLIESSEND, also hinten dran hängen. Das kommt ja auf's gleiche raus.
Und auf die Zahlungen für die Mutter hat es auch keinen Einfluss.
 



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nessi

Ganz durchblicken tu ich immer noch nicht  :-[

Ich hatte mir das eigentlich so gedacht, mein Mann nimmt LM 1 und 2 Elternzeit, bekommt also in der Zeit 67 % seines Einkommens (Durchschnitt) udn ich nehme LM 3-14. Geht das also nicht? Muss ich auch LM 1-12 nehmen?

Aber das mein Mann Lm 1 + 2 nehmen kann, habe ich glaub ich verstanden  ;)