Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

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TRine83

Mal angenommen der Mann möchte/kann seine 2 Monate nicht voll nehmen, sondern nur einen kleinen Teil, wäre das auch möglich? Also nur LM 1 oder sogar nur den halben LM 1 oder so?





mhofi

Weiß nicht. Aber er kann auf jeden Fall während dem Bezug von EG in Teilzeit arbeiten. Wäre das vielleicht schon eine Lösung?
 



DU BIST DICK, hast eine Glatze und keine Zähne im Mund.
Mama sagt du kommst nach Papa, Papa sagt du kommst nach Mama. Aber eigentlich siehst du aus wie Oma. EBEN ABSOLUT SCHÖN!

Silverstar

hallöchen,

kann mir vielleicht jemand sagen ob man die steuerliche identifikationsnummer angeben muss? gleich auf der 1. seite... und wenn ja wo bekomm ich die her? finanzamt?

und es heißt dass der arbeitgeber eine bescheinigung über zuschuss zum Mutterschaftsgeld abgeben muss.. aber das ist doch gedeckt mit dem ausfüllen des formulars für den arbeitgeber nehme ich an oder?

dankeeeeeeeeeeeee

Wir lieben dich!! <3<3<3



mhofi

Also wir haben vom Finanzamt mal so nen Wisch zugeschickt bekommen, wo unsere steuerl. ID-NR. drauf stehen. Ansonsten würde ich mal beim Finanzamt anrufen und fragen, das kann ja kein Problem sein, dass man die dir kurz sagt!?
Ne also ich habe vom A'geber extra noch so einen Wisch bekommen. Allerdings so viel ich weiß haben die mir den erst nach der Geburt zukommen lassen.
Bin dir also keine wirkliche Hilfe, sorry.
 



DU BIST DICK, hast eine Glatze und keine Zähne im Mund.
Mama sagt du kommst nach Papa, Papa sagt du kommst nach Mama. Aber eigentlich siehst du aus wie Oma. EBEN ABSOLUT SCHÖN!

GuessWho

/Steuerliche ID: da müsst ihr Post vom Finanzamt bekommen haben, kann schon 1-2 Jahre her sein. Auch für Kinder werden diese IDs vergeben, wir haben jeder eine und Nora auch. Diese Nr. ist wichtig, darunter wird alles steuerliche über euch gespeichert!

@silver: du bekommst ja weiterhin Gehaltsabrechnungen, da steht der Zuschuss zum MuSchuGeld drauf. Diese Abrechnungen musst du dann mit zum Antrag legen.

@trine: nein, Elterngeld muss mindestens für 2 Monate bezogen werden. Es dürfen aber 30h/Woche gearbeitet werden.

@nessi: da deine ersten beiden Monate unter das MuSchuGeld fallen (falls du vor der Geburt gearbeitet hast) gelten diese Monate dadurch automatisch als Elterngeld-Monate, obwohl du gar kein EG bekommen hast sondern MuSchuGeld... Du hast also schon 2 Monate "verbraucht". Deshalb bleiben dir dann noch 10 Monate übrig. Du kannst also max. bis zum 12. Lebensmonat deines Kindes EG bekommen. Nimmt dein Mann LM 1-2 EG. dann bekommt ihr max. bis zum 12. Monat Geld. Würde dein Mann LM 13+14 nehmen, dann hättet ihr insg. bis zum 14. Lebensmonat EG. War das einigermaßen verständlich?  ???

Septembermama 2005 & Julimama 2010

dani

Hallo!


Hab mal ne Frage,also ich habe vor der SS nen unbefristeten 400€ Job gehabt,stehe von Anfang der SS im BV,meine Frage ich würde ja den Mindestsatz von 300€ bekommen,dürfte ich den 400€ Job weiter hin machen wenn der kleine da iss,oder krieg ich dann den 400€ Job voll angerechnet(Pro Tag sind das von Montag bis Freitag 1.8 Std komme da im MOnat auf 320€).

Danke für die Hilfe.LG Dani

hallihallo

Hmm....also ich hab da auch noch mal ne Frage:

Also: wenn mein Freund die ersten zwei Monate Elternzeit nimmt (wo ich Mutterschaftsgeld beziehe) und danach nehme ich noch 3 Monate Ez und fang dann wieder an zu arbeiten (mein alter Teilzeitjob). Würden wir dann nicht für weitere 8 Monate den Mindestsatz von 300 Euro bekommen (also im Prinzip Erziehungsgeld)?

@dani: das müsste dir doch eigentlich der Elterngeldrechner anzeigen,oder?

GuessWho

@hallihallo: wenn du nach den 3 Monaten wieder arbeitest wird dein Gehalt aufs EG angerechnet. Das stimmt. Aber ob du dann "nur" noch die 300€ bekommst liegt daran wie viel du verdienst. Du kannst dir das hier: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ ausrechnen lassen.

@dani: würde ich auch mal in den Rechner eingeben, weiß nicht was genau angerechnet wird und was nicht.

LG
Marion
Septembermama 2005 & Julimama 2010

hallihallo

So,ich hab heute morgen mal mit der Elterngeldstelle telefoniert. Also insgesamt kriegt man ja sowieso nur rein rechnerisch 10 Monate Elterngeld + die zwei Vätermonate.In meinem Falle würde das dann heissen,das Mf LM 1+2 nimmt,ich dann 1 bis 5 und dann würde es noch für die restl. 7 Mon. die 300 Euro Mindestsatz,weil ich dann wieder meine bisherigen vollen 20 Std. die Woche arbeite.

Sonina

nicht ganz halli hallo.. :D

du bekommst die ersten beiden MOnate wenn du vorher gearbeitet hast (sohört sich das ja auch an ;)) Mutterschaftsgeld. Das wird dem Elterngeld angerechnet und beläuft sich auf dein volles Gehalt. Ab dem dritten Lebensmonat bekommst du dann für insgesamt noch mal 10 Monate Elterngeld + 2 Monate der Vater (wenn er will und wann er will ;)).


hallihallo

Sach ich doch ;) Also es gibt im eigentlichen "Sinne" "nur" max. 12 Monate Eg und keine 14 Mon. Es sei denn,man bezieht kein Mutterschutzgeld :)

Sonina

Ja :D Richtig..   hab das anders aufgefasst von dir... 
volle 12 bzw (14 wenn der Papa auch zwei nimmt)  Monate insgesamt bekommt man nur als Hausfrau oder HartzIV Empfänger ;)


F-Alarm!!!

guten morgen,

ich hänge gerade fest vor dem elterngeldrechner!
was für mich klar ist, ich war 12 monate vor der geburt nicht berufstätig.
habe aber bis 5 monate vor der geburt elterngeld bezogen... ich vertehe nicht ob und wie ich das da eingeben kann, muss!!!!

weiss jemand wie ich handeln muss?

viele grüße und danke!!
Groß-F Juni 2005  ET+11  4040g 52cm  KU 36cm
Klein-F Februar 2009  ET+4  3410g 49cm KU 36cm



hallihallo

Dann müsstest du doch nur die 300 Euro Mindestbeitrag bekommen,oder nicht? Wie soll sich das sonst errechnen??

Brombeere

Ich wohne in D und bin im EU-Ausland selbständig. Habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Ich zahle Sozialabgaben und Steuern im Ausland, Kindergeld gibt es aber zB aus D (ggf mit Zuschlag aus Arbeitsland). Für Elterngeld habe ich bislang keine Informationen gefunden... ich bekomme im Ausland die ersten 8/12 Wochen Mutterschutzgeld (je nachdem ob Stillen klappt), ansonsten keine vergleichbaren Leistungen.


Franka *10/2010

F-Alarm!!!

hm, ja...

ich frage mich halt ob das elterngeld, welches ich ja in dern 12 monaten vor der geburt bezogen habe als einkommen zählt?

ich denke eigentlich nicht...weil ja nicht aus erwerbstätigkeit.

ich weiss halt nicht wie ich das im antrag dokumentieren soll.
ob einfach " nicht erwerbstätig" reicht.
Groß-F Juni 2005  ET+11  4040g 52cm  KU 36cm
Klein-F Februar 2009  ET+4  3410g 49cm KU 36cm



Antje

Wenn der Bezug von Elterngel rum ist bekommst du nur den Mindestsatz von 300 Euro plus einen Geschwisterbonus von 75 Euro da dein Kleinster noch keine 3 Jahre alt ist. Wäre das Kind in dem Zeitraum gekommen wo du Elterngeld bezogen hast würdest du die gleiche Höhe bekommen wie vorher... ich hoffe ich konnte dir helfen ;)


F-Alarm!!!

Groß-F Juni 2005  ET+11  4040g 52cm  KU 36cm
Klein-F Februar 2009  ET+4  3410g 49cm KU 36cm



Florena

Huhu!
Hab ne Frage:

Also, meine Tochter ist am 30.03.10 geboren und ich habe Elterngeld beantragt für 12 Monate. So nun hab ich auch beim AG nur fürn jahr Elternzeit beantragt. Möchte aber doch liebeer zwei oder auch drei...je nachdem...zu hasu bleiben. Was muss ich machen? Also AG informieren ist kalr, aber auch die Elterngeldstelle? Ne oder? Oder die Krankenkasse? Weil ich weiß nicht, wie ich denn dann versichert bin usw.
Kann man das überhaupt verlängern?

Versteht ihr was ich meine?

Danke schon mal für Antworten


Aurelia wird große Schwester!

Antje

Dir stehen 3 Jahre Elternzeit zu... willst du mehr nehmen musst du spätestens 7 Wochen vor Ablauf des ersten Jahres deinen AG darüber informieren ob du verlängern möchtest und wenn ja wie lange... sonst musst du niemanden informieren soweit ich weiß... meine Elternzeit läuft auch im Oktober aus und ich werde nochmal ein Jahr verlängern...


Jana781

eine verlängerung geht nur mit zustimmung des arbeitgebers.

weiter musst du niemanden informieren, weil du dann ja auch kein EG mehr bekommst.

du darst dann auch bis 30 wochenstunden arbeiten gehen, wird auch nicht angerechnet, weil du ja eh kein EG mehr erhältst.

ich habe auch verlängert von einem jahr auf drei jahre, arbeite aber 30 stunden pro woche.
[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


Florena

Super! Vielen lieben Dank für die Antworten!

Habe nun schon das nächste Problem! Und bin geschockt... :o habe heute bei der Elterngeldstelle angerufen, weils so lange schon dauert mit der Zahlung (habe noch nichts bekommen) und sie sagte, dass der bescheid die woche noch rausgeht. Und dann fragte ich sie, wieviel ich den bekommen würde und sie sagte mir ich bekäme 965 € Nachzahlung und ab dem 01.08. die normale Zahlung von 516,22 €! Aber das erscheint mir sooo wenig  :( :-\ ich habs mal selber ausgerechnet und kam auf einen durchaus höheren Betrag  :-\ Also gut, verdient hab ich ja nicht viel (habe Netto immer so um die 830,00 € bekommen. Aber da bekomme ich noch die höhere Prozentzahl also nicht die 67 % oder? Und ich versteh die nachzahlung auch nicht...weil mein Kind ist ja am 30.03. geboren und ich dachte ab da bekomm ich die Nachzahlung?!

Kann mir da jemand weiterhelfen?


Aurelia wird große Schwester!

jessie1985

hast du mutterschutzgeld bekommen für die zeit nach der geburt????
Für diese 8 Wochen bekommst du dann kein Elterngeld........
und die 67 Prozent sind soweit ich weiß erst dann ungültig, wenn deine elterngeldsumme unter den midestsatz von 300 euro fallen würde........

jessie1985

@Jana: Was hat das denn eigentlich für nen Sinn, wenn du die ELternzeit verlängerst, aber trotzdem 30 h arbeitest??? Das soll jetzt kein ANgriff, nicht böse oder sonst irgendwie sein, ich frage mich nur ob du da noch irgendwelche vorteile von hast.......

Florena

Hallo! Danke für die Antwort. Ja hab Muschugeld bekommen...ok das erklärt das eine, aber ich dachte, dass ich sofern mein Gehalt nicht über 1000 € ist, ich eine höhere Prozentzahl habe?!



Aurelia wird große Schwester!