Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

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jessie1985

aber zur berechnung wird doch das bruttogehalt genommen glaub ich?????
Liegt das auch unter 1000?????

Sweetfire

Es wird das bereinigte Nettogehalt zu Grunde gelegt nach noch Stand......
Und für jede ich glaube es waren 20 € unter 1000 € wird 1 % mehr ausgezahlt.

Beispiel:

durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate 1050 €

Elterngeld pro Monat 664,78 sind 68,3 Prozent.

Denn von den 1050 € Durchschnittsnetto werden die sogenannten Werbungskosten in Höhe von 76,67 € abgezogen daher der Begriff bereinigtes Nettoeinkommen, da wir uns dann in den Ugenblick ja nicht "werben".... Und 1050 € abzüglich der 76,67 € sind 973,33 € und somit greift dort die Regel das "Prozentuall" aufgestockt wird.

Ich hoffe es war verständlich. Bin gespannt ab wann das neue Elterngeld zählen wird.... *bibber*
Aber da ich dort auch unter der Grenze liege wo nur 65 % ausgezahlt werden, wird sich bei mir nichts/kaum geändert.

LG Sweet

Sweetfire

@ florena also bei dir (830 € netto unbereinigt) dürften es so ca. 597,39 € monatlich sein und das entspricht einer Prozentrate von 79,3 %.... D. h. du hast 12,3 % mehr dank der unter 1000 € Klausel!  ;)

Jana781

@jessie: ja, kündigungsschutz. ;)

@florena: sweetfire hat es gut erklärt. :)
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Heike+Max+Lena

hey ihr!

hab da auch mal ne frage-hab zwar schon nachgelesen, aber wenn das jemand schon "erprobt" hat, wäre das super

wenn ich in elternzeit gehe und mein mann zeitgleich also die ersten 2 monate, bekomm ich dann muschu-geld und mein mann erz-geld?
und danach ich 300 euro (wegen ALG I ) erz-geld für 12 monate?!

danke für eure hilfe
lg heike



Sweetfire

Hallo Heike,

wenn dein Mann auch 2 Monate nehmen will wäre es sogar sinnvoll das er die ersten 2 Lebensmonate nimmt, denn dann bekommt er auf sein bereinigtes Nettoeinkommen 67 % und du dein Muttscherschutzgeld, nach Ende des Mutterschutzes bekommst du dann 67 % von dem bereingten Nettoeinkommen was du 12 Monate im Durchschnitt zuvor verdient hast. Wann dein Mann seine 2 Monate nimmt ist eigentlich egal da die ja nicht an dich gekoppelt sind. Hatte mal einen Vortrag von dem Verein "Väter e. V." mir angehört und die hatten auch irgendwas dazu gesagt wann er seinen Zeitraum nimmt, irgendwas mit ab den Tag der Geburt und nicht vorraussichtlicher ET. Aber da kannst du anrufen und dich beraten lassen.

verstehe jetzt nicht so ganz warum du schreibst das du Mutterschutzgeld bekommst und nur den Mindestbetrag für ALG I. Mutterschutzgeld wird so weit ich das jetzt weiß nur gezahlt wenn man ein bestehendes Arbeitsverhältnis hat und wenn man keines hat gibt es gleich Erziehungsgeld.

LG Sweet

Jana781

hallo heike,

wenn du und dein mann die ersten zwei monate zusammen zu hause seid, zählt das als 4 monate. d.h. danach bekommst du nur noch für 10 monate elterngeld.

ihr habt zusammen anspruch auf 14 monate, wenn ihr sie aber zeitglich nehmt, dann wären es für jeden max. 7 monate.

deine mutterschutzzeit nach der geburt zählt dann mit in die elternzeit rein. sollte dein mutterschaftsgeld geringer sein als dein elterngeld, wird aufgestockt. ist es höher, bekommst du kein elterngeld dazu, die zeit zählt trotzdem als verbraucht.

für insgesamt 14 monate ginge nur, wenn dein mann seine 2 monate elternzeit nimmt, wenn du gerade keine hast bzw. kein elterngeld/mutterschaftsgeld bekommst.

so bleibt es dabei, dass alles verbraucht ist bis zum 1. geburtstag des kindes.
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Heike+Max+Lena

DANKE  :-*

@sweet

laut meiner KK bekomme ich muschu-geld in höhe des ALG I wie normale arbeitstätige. nur halt das erz-geld nur 300 weil ALG I eine Versicherungsleistung ist und nicht als Arbeitsentgeld gerechnet wird. muschu-geld gibts nur nicht ab ALG II lt AMT
hoffe das ist auch noch so, wenns soweit ist! aber ich hab mir den namen aufgeschrieben von der tante meiner KK die mir das erzählt hat.

ach ja, die von der mutter-kind-stiftung hat das auch erzählt, die hat da irgendwelche gesetzbücher drüber gehabt.



gummibär

Ich hab mal (wieder) eine Frage zum EG ;)

Bekomme schon seit Ende letzten Jahres EG und überlege nun grade, ob ich meinen Job mal kündige. Wollte ich eigtl nach dem Eg-Bezug machen. Nun hab ich aber schon was sicheres neues in Aussicht (direkt im Anschluss an den EG-Zeitraum) und wär den alten JOb einfach gerne los. Das lief da alles ziemlich böse zum Ende und gibg sogar vors Gericht.

Jetzt weiß ich nicht, wie ich es am besten mache - denn mir steht noch eine (recht) Urlaubsabgeltung zu. Wird die in jedem Fall aufs EG angerechnet? Habe irgendwo gelesen, dass es evtl nicht so ist, wenn man in dem Jahr der Auszahlung keinen Lohn mehr erhalten hat (hab ich ja nicht, krieg ja EG) - weil dann bisher noch keine Sozialversicherungsbeiträge angefallen sind oder so.
Wenn ich erst nach dem EG-Bezug kündigen würde - dann wird die Auszahlung sicher tierisch krass versteuert, oder? Auf 2. Lohnsteuerkarte, wenn ich nicht irre.

Läuft es so oder so darauf raus, dass mir nix davon übrig bleibt - oder ist eine Variante empfehlenswert? Also kündigen während EG-Bezug oder danach dann mit neuem Job...

Veilleicht kennt sich ja ganz ganz zufällig jemand damit aus!
*18 September 2007

ღ PeCaPe ღ

Nun hätte ich auch kurz Fragen zum Elterngeld.

Mein Mann ist Ausländer und geht bis kurz vor Geburt zum Integrationskurs  (hat zusätzlich einen 400Euro-Job). Er hat also noch nie etwas in die "Staatskasse" eingezahlt.

Was wäre nun, wenn er trotzdem die ersten beiden Monate mit mir zusammen Elterngeld beantragen würde? Also ich bekomme es ja eh, bzw. in diesen Monaten MuSchu-Geld.
Bekommt er dann die 300,- Euro?
Gesetzt dem Falle: Er bekommt es, was wäre, wenn er den 400 Euro-Job dann noch weiter macht. Wird dann von den 300 Euro wieder was abgezogen oder nicht, weil es eh schon der Mindestbetrag ist?

Entdecke deine Grenzen, aber vor allem deine Möglichkeiten, meine liebe, kleine Maus! 





Elvi

Hallo, ich hab auch mal ne Frage zum EG.

und zwar habe ich jetzt alle sachen soweit zusammen, bis auf die bescheinigung über den kalendertgl. zuschuß während der Muschuzeit des AG. meine zuständige Personalerin stellt sich dumm und weiß von nix, die KK behauptet sie würden den AG benachrichtigen und dann MÜSSTE der AG mir was schicken. Und ich? ich hab keine Ahnung, ob ich jetzt noch warten soll oder nochmal die Personalerin nerven soll.....?

Wie war das bei euch so?

LG Dana und danke schon mal


jessie1985

Nerv sie ruhig, es geht um dein Geld.....
Ich hab damals sicherlich tagtäglich angerufen, weil die mir den Gehaltszettel fürs Muschugeld nicht geschrieben hat...... 31.10.09 bin ich in Muschu und sage und schreibe am 15.1.2010 bekam ich erst das Muschugeld!!!! Für VOR der Geburt.......

maus

hallo , ich hoffe mir kann hier jmd helfen.
um das elterngeld zu berechnen nimmt man ja das gehalt der letzten 12 monate vor der geburt und davon errechnet man den durchschnitt oder ? das heißt ich werde ende januar entbinden und rechne dann von ende januar 2010 bis zur entbindung. was  ist wenn ich januar und februar noch bafög und kindergeld (für mich )bezogen habe ? rechne ich das dann als normales gehalt, weil ich hab in den monaten ja nichts weiter bekommen außer das.... hm , hoff mir kann da jemand helfen wollt interesse halber mal meinen durchschnitt errechnen aber keine ahnung ob ich das einfach so dazu rechnen darf. das muschu geld muss ich dann auch mit einrechnen ? weiß  ja noch gar nicht was ich da bekomm ....
so viele fragezeichen...


vielen dank!

Jana781

@maus: du nimmst den durchschnitt der 12 monate vor beginn muschu, d.h. wenn im dezember dein muschu beginnt rechnest du dezember bis november als maßgebliche monate. ich würde sagen, dass du die monate, die du nur bafög und kindergeld bekommen hast, mit 0 euro einkommen rechnen musst (bin mir hier aber nicht so sicher).

von dem durchschnitt nimmst du den elterngeldprozentsatz und davon wird noch eine pauschale (waren damals 75 euro, weiß nicht, ob das immernoch so ist) abgezogen - das was dann übrig bleibt, ist dein elterngeld.
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LunasMama

Hab auch eine kleine Verständnisfrage. Bin selbstständig und habe daher jeden Monat unterschiedliche hohes Einkommen. Wenn das Kleine nun im Dezember kommt, ist dann der November der 12.Monat zur Elterngeldberechnung oder der Dezember? Steh grad irgendwie auf`m Schlauch  ::)

Jana781

wie es bei selbstständigen mit dem mutterschutz ist, weiß ich nicht.
im normalfall zählen die 12 monate VOR beginn muschu.

wenn es bei dir die 12 monate vor der geburt sind und dein kind kommt im dezember 2010, dann wären es dezember 2009 bis november 2010. dabei ist es egal, ob das kind am 1. dezember oder am 31. dezember kommt.

beim muschu wäre es genauso. beginnt er anfang november, würden november 2009 bis oktober 2010 zählen, egal ob der muschu am 1. november, am 15. november oder am 30. november beginnt.
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LunasMama


Nana2010

Hallo!

Ich habe auch mal eine Frage an euch (auch wenn es noch etwas dauert ;):
Nach der Geburt unseres Kükens wird mein Mann 1 Jahr Elternzeit nehmen und ich werde lediglich nach dem Mutterschutz noch einige Wochen Urlaub dranhängen.

Ist es richtig, dass er direkt nach der Geburt (während ich noch Mutterschutz habe) in Elternzeit gehen kann? Hat er dann volle 12 Monate oder nur 10?

Schon einmal Danke für eure Antworten! :)

Jana781

zusammen habt ihr 14 monate.
deine muschuzeit (8 wochen nach der geburt) zählt aber in die elterngeldzeit mit rein, weil dein muschugeld im normalfall höher ist als das elterngeld.
dein mann kann, wenn er ab dem tag der geburt in elternzeit geht 12 monate elternzeit mit elterngeld nehmen. so habt ihr zusammen 14 monate in einem eigentlichen zeitraum von 12 monaten.
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maus

hallo

weiß da vllt noch jemand genauer bescheid , ob ich bafög als einkommen für die elternezeit mit einberechnen darf ? jetzt hab ich einmal nein und einmal ja gehört aber beide waren sich nicht sicher.im internet hab ich nichts gefunden. wisst ihr vllt bei welchem amt man da nachfragen könnte ? weil wenn ich im dezember in muschu gehe und von dezember 2009 bis november 2010 den durchnitt meines gehaltes erechnen muss dann fallen insgesamt 3 monate bafög ( elterunabhängig) mit rein und das wäre ja wirklich mehr als ärgerlich wenn ich 3 monate mit 0 euro berechnen muss.

vielen dank !

Jana781

#420
hallo maus,

auf elterngeld.net steht nichts davon, dass bafög mit als einkommen zählt.

die zuständigen elterngeldstellen deines bundeslandes findest du hier:
Elterngeldstellen

Die müssten es dir genau sagen können.

Wenn durch die 3 Monate mit 0 Einkommen, dein Einkommen unter 1000 EUR netto im Durchschnitt sinkt, kannst du den Geringverdienerbonus nutzen, der den Prozentsatz, den du bekommst erhöht.

soweit ich es jetzt finden konnte, ist als einkommen für die berechnung des elterngeldes nur maßgeblich:

einkommen aus nichtselbstständiger arbeit und
einkommen aus land- und forstwirtschaft, gewerbe und selbstständiger arbeit nach dem elterngeldgesetz


ich bleibe also dabei und würdes sagen, dass bafög definitiv nicht dazu zählt.
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CherrySLF

#421
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nisanyagmuru

Hallo liebe Forumbenutzer und Eltern,

da ich zur Zeit (33+5 SSW)  auch versuche den Antrag für Elterngeld auszufüllen habe ich die Ehre mit vielen Fragen zu kämpfen, werde hier aber nur einen wichtigen Stellen um übersichtlich zu bleiben.

Ich habe die letzten 12 Monate vor der Geburt studiert und Anfang Juli mein Studium abgeschlossen, bin seit dem Zuhause und mein ernährt die Familie als Einzelverdiener.Er arbeitet seit 3,5 Jahren im selben Unternehmen. Ich bin die jenige die Elterngeld beziehen möchte, in meinem Fall also 300 Euro. Soweit alles klar. Wir wissen aber nicht wie die nahliegende Zukunft aussehen wird quasi ich möchte kurz nach der Geburt arbeiten wenn ich was gutes finde. Ob ich was finde weiss ich nicht. Aber aufgrund meiner beruflichen Qualifikation gehen wir davon aus das ich mehr als mein Mann verdienen werde. In dem Fall wenn ich einen Job finden würde obwohl ich Elterngeld für LM 1-LM12 beantragt habe, kann dann für die Restzeit mein Mann einspringen und Elterngeld beziehen, obwohl wir den Antrag am Anfang nur für mich gestellt haben. Was sagt dazu das Gesetzt? Oder muss man schon von vorne herein parallel ein Antrag für den Vater auch stellen, da man sonst später sein Recht verliert? Aber in unserem Fall ist ja alles offen und hellsehen können wir nicht. Voraussichtlich werde ich 12 Monate Zuhause bleiben, aber was ist wen ich im LM6 mein Traumjob finde? Kann dann mein Mann einspringen und Zuhause bleiben? Wie wird es bürokratisch geklärt?

Danke im Voraus.

Liebe Grüsse

Nisan

beℓℓɑ1979

Habe mal eine Frage zum Eltergeld. Habe nämlich vor ein paar Tagen die Berechnung geschickt bekommen! 
Zu meinem Fall:
Habe von 2001 bis 08/2007 vollzeit gearbeitet. Mein Sohn Benjamin wurde 09/2007 geboren, habe dann Elterngeld auf zwei Jahre splitten lassen. Das bekam ich dann bis 08/2009 gezahlt. Von 09/2009 bis 10/2010 war ich arbeitslos gemeldet und bekam ALG I. Ab 11/2009 habe ich dann wieder in Teilzeit gearbeitet. 07/2010 kam meine Tochter zur Welt. Ich musste also die letzten 12 Monate angeben, was ich da verdient habe. Mal ich auch alles eingereicht. Wenn man im Bemessungszeitraum Elterngeld erhalten hat, ist es doch so, dass man die Monate dann vor dem Elterngeld angeben muss, oder?
Die Elterngeldstelle sagt jetzt aber, dass die Monate nicht berücksichtigt werden, da die immer nur das Elterngeld für ein Jahr angerechtnet wird, auch wenn ich es habe splitten lassen, so dass der Bemessungszeitraum, in dem ich Elterngeld bezogen habe (also das zweite Jahr), so gewertet wird, als ob ich gar nichts gemacht habe. Dadurch komme ich nur auf den Mindestsatz und find das ehrlich gesagt ziemlich unfair.
Vielleicht kennt sie ja Jemand hiermit aus?

Wäre sehr dankbar...

LG Bella

Jana781

hi bella,

hab dir grad drüben bei EO geantwortet. ich denke, dass sie recht haben.
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