Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

sternchen

@Sterneoase: Achso ist das! Vielen Dank für die Info. langsam lichtet sich der Wald :)

Gini

@Hasnpower: Du fragst immer nach Kinderbetreuungsgeld. Woher hast du denn den Begriff? Erklär mal kurz, was das deiner Meinung nach sein soll.
Elterngeld ist Elterngeld und den Namen Kinderbetreuungsgeld hab ich noch nie gehört.
Jedenfalls nicht im Zusammenhang mit Elterngeld.

Das EG ist der Ersatz für das frühere Erziehungsgeld. Wenn du das vieleicht meinst?!

Liebe Grüße
Regina

sterneoase

Zitat von: Gini am 16. April 2008, 21:25:40
@Hasnpower: Du fragst immer nach Kinderbetreuungsgeld. Woher hast du denn den Begriff? Erklär mal kurz, was das deiner Meinung nach sein soll.
Elterngeld ist Elterngeld und den Namen Kinderbetreuungsgeld hab ich noch nie gehört.
Jedenfalls nicht im Zusammenhang mit Elterngeld.

Das EG ist der Ersatz für das frühere Erziehungsgeld. Wenn du das vieleicht meinst?!

Liebe Grüße
Regina
Kenn diesen Begriff auch nicht ???



Jana781

so, nun hab ich auch mal eine frage - vielleicht werden es auch ein paar mehr. ;)

also, ich möchte LM 1-12 elterngeld beziehen und mein mann LM 13-14. das können wir nicht in einem antrag machen, oder? ich meine gelesen zu haben, dass jeder einen stellen muss. muss er seinen dann auch gleich nach der geburt stellen? also am besten zusammen mit meinem?

für seine elternzeit zählt dann aber sein lohn oder bekommt er das gleiche EG wie ich? ??? wenn sein lohn zählt, was ich denke, welcher zeitraum denn? die 12 monate vor der geburt oder die 12 monate vor meinem MuSchu (wie es ja bei meinem antrag ist)?

was muss beim antrag alles dabei sein? genügen die gehaltsmitteilungen/lohnzettel von den jeweils entsprechenden 12 monaten? der arbeitgeber muss nicht zwangsläufig was ausfüllen, wenn man die lohnzettel einreicht, oder?

teilzeit in elternzeit steht nicht zur debatte. ;)

zum mutterschaftsgeld:
der FÄ stellt 7 wochen vor ET (älter darf die bescheinigung nicht sein) eine bescheinigung aus über den ET. diese muss bei der KK eingereicht werden, die dann die 13 euro je kalendertag zahlen. die setzen sich dann mit dem arbeitgeber in verbindung, damit er den ausgleich zahlt bis zum netto der letzen 3 kalendermonate vor MuSchu. meine KK sagte mir, dass die zahlung des arbeitgebers dauern kann, weil die meisten arbeitgeber abwarten, bis die letzte mitteilung der KK über dauer und höhe des mutterschaftsgeldes da ist (also so ca. 8 wochen nach geburt :o). ist das wirklich so? ich meine, das wäre schon ganz schön hart, wenn man 14 wochen auf den ausgleich warten müsste, das sind schließlich große teile vom gehalt für über 3 monate. :o wisst ihr da bescheid?
ich glaube aber zum glück, selbst wenn es so üblich wäre, könnte ich da gut mit meinem AG reden, dass sie es trotzdem monatlich zahlen und dann die genaue summe am ende "aufstocken".

kinderbetreuungsgeld sagt mir auch nix. ???
[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


Katinka

Hallo, ich hab da auch mal ne kleine Frage...

Mein Freund möchte seine EZ in die LM 13+14 legen, damit ich wieder leichter in meinen Beruf einsteigen kann.
Muß er das jetzt schon vor der Geburt beim AG anmelden oder reicht es, 7 Wochen, bevor er in Elternzeit geht?

Lieben Dank, Katinka

Hasnpower82

Karenzgeld = Kinderbetreuungsgeld..

Gini

Karenzgeld (oder Karenzurlaubsgeld) war die Form eines Elterngeldes, die in Österreich von den 1960er bis Ende der 1990er Jahre bestand.

Das hat mit dem heutigen deutschen Elterngeld gar nichts zu tun!

LG Gini

Hasnpower82

ich bin ja von Österreich...und bei uns sagen die meisten noch immer Karenzgeld...obwohl es jetzt Kinderbetreuungsgeld heisst...

Gini

Ach so! Hasnpower, warum sagst du das nicht gleich!
Sorry, aber mit Österreich kenn ich mich nun wirklich nicht aus...

@Katinka: Gesetzlich gesehen reicht es, wenn dein Mann die Elternzeit 6 Wochen vor ihrem Antritt anmeldet. Allerdings wäre es, wenn er mit seinem Chef gut klarkommt vieleicht nicht schlecht, wenn er vorher schonmal bescheid sagt. Kommt halt auch auf den Betrieb an. Möglicherweise muss eine Vertretung eingearbeitet werden oder so. Bei kleinen Betrieben ist es nicht immer leicht, sowas zu organisieren.
Ablehnen darf sein Betrieb das eh nicht. Und kündigen oder so schonmal gar nicht.
Wenn er allerdings irgendwelche Zweifel hat reicht sechs Wochen vorher völlig aus.

Hättet ihr denn eine Möglichkeit, euer Kind danach irgendwo unterzubringen oder würdest du nur für die zwei Monate wieder voll arbeiten gehen? (Hier bei mir gibt es keine Betreuungsplätze für Einjährige und ne Tagesmutter kann kein Mensch bezahlen! Da bleibt am Ende nichts mehr übrig...)

@Jana: Ihr könnt das EG schon in einem Formular beantragen. Das Formular ist zweigeteilt. Links Elternteil 1 und rechts Elternteil 2. Das Elterngeld wird für jeden Elternteil separat berechnet. Dein Mann bekommt das EG von seinem Lohn berechnet, du von deinem.
Wenn du die 12 Gehaltsabrechnungen vor dem MuSchu/bzw dein Mann vor Geburt des Kindes (der hat ja keinen MuSchu) einreichst muss dein AG nichts mehr ausfüllen. Warum auch?! Dann ist ja alles da, was zur Berechnung gebraucht wird.
Hab ich alle deine Fragen erwischt?

@Mutterschaftsgeld: Der Ag darf eigentlich mit seiner Zahlung nicht so lange warten, bis der letzte Bescheid von der KK da ist.  Wenn der AG ne Geburtsurkunde hat und die Bescheinigung über voraussichtlichen ET kann man das auch selbst ausrechnen...
Der AG muss den Zuschuss zu MuSch-Geld, wie Gehalt auch, zum Monatsende zahlen. Kann ja nicht sein, dass du als Mutter drei Monate auf dein Geld warten musst. Damit kämen die vor dem Arbeitsgericht nie durch!

LG Gini


Jana781

@gini: danke für deine ausführliche antwort! :-*
wegen dem MuSchugeld kam es mir auch komisch vor, aber das war das, was die dame von der krankenkasse gesagt hat. mein AG ist aber auch sehr human in allen dingen, von daher rechne ich da nicht mit problemen. :)

öhm, ich hab mir das formular fürs elterngeld ausgedruckt, da ist nix zweigeteilt. ist das in sachsen-anhalt vielleicht anders aufgeteilt? ich glaub sogar, da stand was dabei, dass jeder einen extra antrag stellen muss, nur eben nicht so klar und deutlich. :P
[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


Gini

Hm. Ich hatte gestern den aus Niedersachsen (glaub ich) schnell angesehen und der sah genauso aus wie meiner damals.
Möglich, dass die das Formular geändert haben und ich gestern auch einen alten download erwischt habe...
Werde das mal prüfen.

LG Gini

Gini

Jo!
Der Sachsen-Anhalt-Antrag sieht anders aus.
Dann muss dein Mann den gleichen Antrag nochmal ausfüllen.
Ich würde aber beide zusammen abgeben damit es bei der Genehmigung für deinen Mann keine Probleme gibt.

Liebe Grüße
Regina

Jana781

@gini: danke für deine mühen! :-* gut, dann bin ich doch nicht blöd, hab schon an mir gezweifelt. ;) ja, zusammen einreichen werden wir ihn auf alle fälle.
muss man denn dem AG schon vor einreichen des elterngeld-antrages bescheid geben, dass und wann man elternzeit nimmt? die wollten glaub ich da 'ne bestätigung haben, dass man es dem AG mitgeteilt hat.
[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


paula001

Hab jetzt auch eine Frage bezüglich unserer Situation, auf die ich bisher ganz unterschiedliche Meinungen bzw. Antworten von Laien, wie auch "Zuständigen" gehört habe. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen!

Meine Situation:

Aktuell bin ich bis Oktober noch im (veralteten) Erziehungsurlaub mit meiner Tochter (geb. 04.10.2006) und beziehe auch noch bis Oktober das 24-monatige Erziehungsgeld von 300€.
Mein ET ist für den 03.09.08 festgelegt.

Meine Fragen nun hierzu:
Da ich ja in den zur Berechnung herangezogenen 12 Monaten vor Geburt meines Kindes im vorr. September, noch im "Erziehungsurlaub" war bzw. bin, hab ich auch keinerlei Erwerbstätigkeit ausgeübt und somit kein Einkommen erziehlt. Steht mir dann "nur" dieser Mindestsatz zu oder werden die 12 Monaten vor Geburt meiner Großen Tochter also von 2055/2006 zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen?

Die gleiche Frage stellt sich mir bezüglich des Mutterschaftsgeldes!?!
Zwar meinte die Beraterin bei meiner KK sie würden dann aufgrund der Angaben vom Mutterschaftsbezug bei meiner großen Tochter ausgehen, da ich ja noch im Erziehungsurlaub bin mit ihr, aber sicher bin ich mir da trotzdem nicht

Nun war ich die Monate vor Geburt meiner Großen Tochter aufgrund von Umzug in anderes Bundesland Arbeitslos gemeldet und habe ALG1 bezogen. Falls die Monate vor der Geburt meiner großen tochter herangezogen werden würden. Zählt dann ALG1 als Einkommen, oder wird vom Mindestsatz ausgegangen?


Hoffe mir kann jemand helfen!

LG Paula

Gini

@Jana: Kann sein, dass die für die Genehmigung des Elterngeldes für deinen Mann eine Genehmigung des AG haben wollen. Der kann die Elternzeit zwar nicht ablehnen, aber man weiss ja nie...
Allerdings, wenn dein Mann seinem AG das erst 6 Wochen vorher mitteilen will ist das sein gutes Recht und man kann dann sicher die Genehmigung noch nachreichen.

@Paula: Du bekommst definitiv nur den Sockelbetrag (+ Geschwisterbonus).
Für die EG Berechnung gelten die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Das heisst, in deinem Fall 09/07 - 08/08. Da du in den Monaten kein Einkommen hattest: Sockelbetrag.
Im besten Fall werden dir 2 Monate vor der Geburt der "Großen" angerechnet.
Man würde dann von einem fiktiven Elterngeldbezug von 12 Monaten nach der Geburt deiner großen Tochter ausgehen. Das wäre bis 10/07 der Fall. Bei Überschneidung von 2 Monaten würde der Zeitraum durch die Monate vor Geburt des ersten Kindes ersetzt.
Allerdings gilt ALG1 als Einkommen von 0! Damit wäre dir also auch nicht geholfen...


LG
Gini

paula001

Danke Gini für die schnelle Antwort! Hatte das schon fast vermutet!

Und wie verhält sich das dann mit dem Mutterschaftsgeld?

Gini

#66
Hallo Paula,
Beim Mutterschaftsgeld kenne ich mich leider nicht so aus. Wenn du in Elternzeit bist besteht dein Arbeitsverhältnis ja fort, das heisst, du hast auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
In deinem Fall ist das etwas schwieriger. Wenn du ALG 1 bezogen hast müsstst du meiner Meinung nach entsprechend auch Anspruch haben.
Es könnte aber sein, wenn du zB inzwischen über deinen Mann Familienversichert bist, dass es aus irgendwelchen Gründen kein MuSchG gibt.
Dafür bekommst du dann aber ab dem 1.LM des Babys Elterngeld.
Aber das weiss ich beim besten Willen nicht aus dem Kopf. Sowas kann dir wahrscheinlich nur der Sachbearbeiter bei der KK sagen...
Da kann ich nicht wirklich weiterhelfen. Tut mir leid!

Liebe Grüße
Regina

paula001

Danke trotzdem für deine Antwort. Familienversichert in ich nicht, da mein mann soldat ist und freie heilfürsorge hat. Aber das werden die von der KK danns chon wissen wenns so weit ist hoffe ich!

Dankschön

Paula

Katinulla80

Hallo ihr Lieben, habe auch ne Frage.

Ich arbeite Teilzeit in einem Büro, noch bei meinem Freund nebenbei angestellt für einen Festbetrag von 100 Euro bzw. jetzt 50 Euro. Meine AG ist damit einverstanden.

Wie ist es wenn ich 2 Jahre Elterngeld beziehen möchte, sind das wirklich 24 Monate oder nur 20 Monate? Mein Freund kann davon nicht in Elternzeit gehen, da er ja selbständig ist...

Dann würde mir die Hälfte also ca 300 Euro zustehen also 150 Euro im Monat + 154 Euro Kindergeld für 2 Jahre ist das richtig?

Fühle mich auf meiner Arbeit überhaupt nicht mehr wohl, meine Chefin weiss auch noch nicht dass ich schwanger bin.

Was würdet ihr machen? Ich hatte gedacht 2 Jahre weg von da... (endlich psychisch meine Ruhe) ist wirklich schlimm, dann wiederkommen. Sie kann mich ja wenn sie will warum auch immer in den ersten 3 Monaten kündigen... und dann was neues suchen.

Oder nur ein Jahr zu Hause bleiben, dann die 300 Euro Elterngeld so bekommen und zusätzlich die 154 Euro Kindergeld... dann könnte ich nach einem Jahr wieder hingehen... nur das Problem ist wenn ich 3 Jahre Erziehungsurlaub nehme. Kann sie mich die ganze Zeit nicht kündigen.

Aber ich will ja nicht mehr hingehen, also würde mich dann woanders bewerben, nur meine Freundin meint ich soll AUF KEINEN FALL in der Elternzeit kündigen. Denn wenn das mit dem anderen Job nicht klappen sollte innerhalb der Probezeit dann sitze ich auf der Strasse ohne KKV für mich und das Kind...

Was ist denn hier bitte die Beste Lösung???

Fühle mich jetzt schon immer scheisse zur Arbeit zu gehen... könnt ihr mir weiterhelfen???

Hatte gedacht, habe echt erstmal 2 Jahre Ruhe... aber das Geld muss ja auch stimmen!!!

anmaju339

Tach Frau Nachbarin ;)

Also seit gestern hab ich keinen Blähbauch mehr, lag wahrscheinlich wirlich an der falschen Mittagessen Zeit. Zur Not hab ich noch Sab Simlex für alle Fälle. Mal sehen wies morgen ist, da ich morgen wieder etwas später mein Mittag einnehmen muß. Dann weiß ich ja woran es liegt. War jetzt auch nicht beim Arzt deswegen.

Sagt mal sind eure Nasen auch so empfindlich geworden?


Bei extremen Düften wie Parfüm, Blumen oder der Stuhl meines Sohnes wird mir total übel.


Gini

@anmaju: ich glaub dein Post ist irgendwie an der falschen Stelle gelandet...

@katinulla: Deine Freundin hat recht. Du solltest erst dann kündigen, wenn du einen anderen Vertrag unterschreiben hast. Es ist manchmal nicht so einfach nach der Elternzeit was zu finden und dein alter AG muss dich auf jeden Fall nehmen. Kündigen kannst du dann immernoch, wenn du was besseres hast. Hast du im Moment nicht, also solltest du auch noch nicht kündigen...

Was ich nicht verstanden habe ist, warum du denkst, dass du nur 300 € EG bekommst. Du arbeitest doch?! (Ausser bei deinem Freund?)

Mit der Bezugszeit ist das dann so: Für die ersten 2 Monate steht dir kein EG zu, weil du ja Mutterschaftsgeld von KK + AG bekommst.
Danach bekommst du EG bis zum 1. Geburtstag des Kindes, also für 10 Monate.
Wenn du dich entschliesst, das EG zu strecken wird aus der Summe EG für 10 Monate ein Durchschnitt berechnet und der Betrag wird dann monatlich bis zum 2. Geburtstag ausgezahlt. Bei 300 € im Monat wären das insgesamt 3000 € für 10 Monate und gestreckt bis 2. Geb. wären das 136,36 € im Monat ( für 22 Monate insgesamt 3000 €).
Du bekommst also am Ende nicht mehr und nicht weniger Geld dadurch.
Wenn du gut mit Geld umgehen kannst, kannst du auch hingehen und das Geld voll auszahlen lassen, die Hälfte auf ein Tagesgeldkonto packen und dann wenigstens noch ein paar Zinsen kassieren.

Du musst selbst entscheiden, was für dich die beste Lösung ist.

Alles Liebe
Gini

Katinulla80

Danke Gini,

nee ich würde wenn nur kündigen wenn ich was anderes hätte... aber selbst wenn ich in der Elternzeit was anderes finde, soll ich nicht kündigen... hmm... nun ja... mal sehen... werde ich wohl auch nicht machen. Aber es ist die Hölle da zu arbeiten!

Warum ich mit 300 Euro rechne, naja habe ne Teilzeitstelle, 25 Stunden die Woche... daher dachte ich. Aber man hat mir gesagt, wenn mein Einkommen mehr als 300 Euro übersteigt dann bekomme ich mehr als 300 Euro. Das ist zwar knapp bei mir so, ist aber so. Wäre ja nicht schlecht.

Also Du meinst diese Elterngeldstelle zahlt Dir das komplette Geld schon vorher aus? Aber ich muss doch gleich von Anfang an sagen ob ich das Geld auf 1 oder 2 Jahre haben möchte oder???

Wie läuft das???

Gini

Ja. Du musst in deinem Antrag ankreuzen, ob du bis zum 1. oder bis zum 2. Geburtstag EG haben willst.
Daraufhin wird dann monatlich was ausgezahlt. Entweder 10 oder 22 Monate lang. Das ganze Geld auf einen Batzen kannst du natürlich nicht haben.

Liebe Grüße
Gini



Katinulla80

nee wäre auch doof, ich kann zwar sehr gut mit Geld umgehen (bin hier die Finanztante) aber soviel Geld dann doch nicht, dann lieber monatlich meine Euros kriegen.

Wieviel braucht man in der ersten Zeit fürs Baby wenn man stillt? Was braucht es täglich ausser Windeln... ?

Wieviel braucht man im 1. Jahr monatlich nur fürs Baby? Ich weiss kommt drauf an wieviel Klamotten man kauft, ich meine jetzt nur von der Nahrung her und im 2. Jahr? Das Geld muss ja ausreichen...

Denke auch dass ich evlt. bisschen mehr als 300 Euro im Monat bekomme...

Hat von euch einer sich das auf 2 Jahre auszahlen lassen, also die Hälfte von den 300 Euro ca?

Wie seit ihr damit zu Recht gekommen???

Gini

Ich hab es mir für zwei Jahre auszahlen lassen. (So bekomme ich dann ab August bis März noch EG für Niklas und gleichzeitig für seine Schwester.)

Das geht alles völlig reibungslos.
Was etwas aufwändig war, war die Tatsache, dass ich während EG-Bezug 10 Stunden die Woche arbeite. Da musste halt viel Zeug ausgefüllt werden. Aber mein Sachbearbeiter ist super nett und hilfsbereit. Das war also auch kein Problem.
Das Geld war bis jetzt auch immer pünktlich da!

Wenn du stillst brauchst du gar nicht viel Geld. Gut. Die Klamotten halt, aber da hab ich echt wenig ausgegeben. (Wir haben eine sehr großzügige Oma, die in einem Kindermodenladen arbeitet. Da bekommen wir dann schon mal was teureres geschenkt ...Sie steht total auf Steiff, die Oma). Aber ich kaufe fast nur bei H&M. Die Sachen sind schön und preiswert.
Windeln brauchst du so ca 10 am Tag, wenn das Baby noch klein ist und später weniger. Niklas mit 1 Jahr braucht so 4-5. (Aber schon lange!)

Und Nahrungsmittel, das ist schwierig zu sagen. Ich hab bei Niklas mit 5 Monaten das zufüttern angefangen. Da braucht man jeden Tag Gläschen mit Gemüse. Die kosten so 60-80 ct. Dann gibts vieleicht ab und zu Obst. Dvierer-Becherchen kosten 4 Portionen 1,50€.
Dann gibts Brei und dann irgendwann wenn du ganz abgestillt hast fängst du an, Folgemilch zu kaufen. Davon bekommt Niklas bis jetzt noch jeden Abend ein Fläschchen. Mit der preiswerten Bebivita für 5 € von dm kommt man bei 1 Fl/Tag  so ca zwei-2,5 Wochen aus.
In der Zeit, wo das Kind noch viel Babynahrung isst, brauchst du vieleicht 2,50 - max. 3 € am Tag. Kommt halt auch ein bisschen aufs Kind an. Niklas istt eigentlich seit er 10 Monate ist, alles, was wir auch essen. Morgens und abends Brot mit Wurst oder Marmelade, Mittags alles mögliche, zwischendurch mal en Baby-keks oder einen Joghurt und dann gibts halt noch das Fläschchen. Bis auf das Fläschchen kostet er seitdem quasi nichts zusätzlich.
So gesehen würde das Kindergeld für die Bedarfsdeckung schon ausreichen.

Das EG ist ja dafür da, den Verdienstausfall abzufedern, den du hast. Denn du musst ja auch Miete, Nebenkosten und und und bezahlen.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!?
Liebe Grüße
Gini