Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

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shiri

@mephista
Nebengewerbe, muss ich leider passen...

Wegen der Stückelung....
Problem ist, dass nur in den ersten 14 Monaten gezahlt wird....das heißt du könntest innerhalb von 14 Monaten deine 12 Monate splitten....da is nicht viel Spielraum...leider!

мєρнιѕтa

@Shiri: Danke für die Antwort. Die ersten 14 Monaten würde ja schon reichen. Mal sehen, ob ich das richtig verstanden habe:
Wenn Krümel im Mai 2009 auf die Welt kommt, könnte ich November und Dezember 2009 aussetzen und dafür bis Juni 2010 Elterngeld bekommen? Das wäre ja klasse  :D!

Danni78

Ich hab mal eine Frage: Wie viel muss ich auf der Seite von meinem Mann eintragen, wenn er kein EG beantragt? Nur die persönlichen Daten oder noch mehr?

Nadine

Eigentlich nur die persönlichen Daten, auf jeden Fall muß er halt kein Einkommen angeben und auch nichts davon nachweisen!
Nadine







Dulcie

Hallo Ihr Lieben,

ich hab eine Frage zur Dauer der Elternzeit: Elterngeld gibts ja ab dem 3. LM, wenn ich das richtig verstanden habe, oder? Und es beginnt mit der Geburt des Kleinen? Was ist zB, wenn das Kind am 15. eines Monats geboren wird, und man möchte 6 Monate Elterngeld beziehen. Dann müsste man das ja logischerweise auch bis zum 15. des jeweiligen Monats bekommen, oder? Und wann steigt man dann wieder mit der Arbeit ein, dann zum 16., also mitten im Monat?

Fragen über Fragen...

Liebe dankbare Grüße,
Dulcie

shiri

Ja, Elternzeit/-geld wird in Lebensmonaten(LM) gezählt und gezahlt...
aber Achtung!!!....
frau bekommt Elterngeld vom 1.LM an....wenn du Mutterschaftsgeld erhälst, wird das nur in den ersten 8 Wochen "angerechnet", dir gehen trotzdem 2 Monate Elterngeld "verloren"....
wichtig auch hier Mutterschaftsgeld bekommt frau für 8 Wochen, die nicht 2 LM entsprechen!!!

Gruß
Shiri

Dulcie

Danke Shiri...also Mutterschaftsgeld bekomm ich die 8 Wochen nach errechnetem ET, egal, wann das Kind kommt?

Wie wird denn das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet? Wenn man mehr Mutterschaftsgeld als Elterngeld bekommt, bleibt ja evtl. von den ersten zwei LM Elterngeld gar nichts übrig, oder (bzw. von den ersten 8 Wochen - falls ET eingehalten)?

мєρнιѕтa

Zitat von: Dulcie am 17. Februar 2009, 10:01:59
Wenn man mehr Mutterschaftsgeld als Elterngeld bekommt, bleibt ja evtl. von den ersten zwei LM Elterngeld gar nichts übrig, oder?

Genauso hab ich das auch verstanden.

Was ist jetzt aber, wenn man mehr Elterngeld als Mutterschaftsgeld bekommen würde? Bekommt man dann Mutterschaftsgeld + den Rest als Elterngeld oder kann man einfach gleich nur Elterngeld beantragen? Ich weiß, die Summe müsste dieselbe sein, aber für den Arbeitgeber macht das ja schon einen Unterschied.

shiri

Mutterschaftsgeld müsste doch immer mehr sein, als Elterngeld...dachte ich...
Mutterschaftsgeld ist ja so viel wie dein bisheriges Gehalt und Elterngeld sind ja nur 60% vom bisherigen Gehalt...
oder nicht?

Mutterschaftsgeld bekommst du 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt....sollte dein Kind vor ET geboren werden, würde das hinten angehängt...dann könnte das sogar mehr als 2 LM ergeben (fällt mir auch grad erst auf)

Soweit ich weiß sind die ersten 8 Wochen Elterngeld wirklich "verloren", da man ja Mutterschaftsgeld bekommt...
ist ja aber auch Sinn der Sache...Elterngeld gibts ja nur in Monaten wo dein Einkommen verringert wurde...und das ist mit Mutterschaftsgeld ja nicht der Fall.

Maja.1978

Ich schleich mich mal rein und berichte wie es bei uns war bzw ist:
Die ersten 8Wochen hab ich "Nur" Mutterschaftsgeld bekommen, wie oben schon geschrieben ist das mehr als Elterngeld und wird vom AG bzw der KK gezahlt!
Und ich habe beim Antrag gar keine Angaben meines Mannes eingetragen, er mußte NUR unterschreiben!!

Dulcie

Danke für die Antworten :)

Zitat von: shiri am 17. Februar 2009, 10:29:55
Mutterschaftsgeld bekommst du 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt....sollte dein Kind vor ET geboren werden, würde das hinten angehängt...dann könnte das sogar mehr als 2 LM ergeben (fällt mir auch grad erst auf)

Nochmal bitte zum Mitschreiben  ;) Das Mutterschaftsgeld richtet sich nach errechnetem ET oder nach tatsächlichem ET? Also wenn zB das Kind 2 Wochen vor ET kommt: gibts ab der Geburt dann noch 8 oder 10 Wochen Mutterschaftsgeld? (so wie ich Dich verstanden hab, wärens in dem Fall 10?)

Maja.1978

Zitat von: Dulcie am 17. Februar 2009, 10:41:21
Danke für die Antworten :)

Zitat von: shiri am 17. Februar 2009, 10:29:55
Mutterschaftsgeld bekommst du 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt....sollte dein Kind vor ET geboren werden, würde das hinten angehängt...dann könnte das sogar mehr als 2 LM ergeben (fällt mir auch grad erst auf)

Nochmal bitte zum Mitschreiben  ;) Das Mutterschaftsgeld richtet sich nach errechnetem ET oder nach tatsächlichem ET? Also wenn zB das Kind 2 Wochen vor ET kommt: gibts ab der Geburt dann noch 8 oder 10 Wochen Mutterschaftsgeld? (so wie ich Dich verstanden hab, wärens in dem Fall 10?)

Ja, dann sind es 10 Wochen, die 14Wochen sind das mindeste (also 6vorher und 8 nachher) ändert sich nur bei Frühchen, da gibt es länger Mutterschaftsgeld!

shiri

genau....

Mutterschaftsgeld richtet sich nach dem berechneten ET (der der auf der Bescheinigung für den MuSchu für die KK steht)

Dulcie


мєρнιѕтa

Zitat von: shiri am 17. Februar 2009, 10:29:55
Mutterschaftsgeld müsste doch immer mehr sein, als Elterngeld...dachte ich...
Mutterschaftsgeld ist ja so viel wie dein bisheriges Gehalt und Elterngeld sind ja nur 60% vom bisherigen Gehalt...
oder nicht?

Nö, ich bekomme Lohn UND habe zusätzlich ein Nebengewerbe. 
Bei Mutterschaftsgeld bekomme ich weiter mein bisheriges Gehalt, Nebengewerbe interessiert da keinen.
Beim Elterngeld wird werden die 67% vom bisherigen Gehalt + Nebengewerbe gerechnet, und das müsste ein bisschen mehr sein.

TinaundCJ

Mal ne andere doofe Frage:

Wie muss ich das denn da eintragen,wenn ich das Elterngeld auf 2 Jahre splitten will?
Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen


Danni78

Zitat von: TinaChiara am 18. Februar 2009, 12:40:25
Mal ne andere doofe Frage:

Wie muss ich das denn da eintragen,wenn ich das Elterngeld auf 2 Jahre splitten will?

Dann musst Du unter Auszahlungsvariante "halber Montagsbetrag bei doppeltem Auszahlungszeitraum" ankreuzen.

TinaundCJ

Ah...oki....

Bin mal gespannt,wie das dann läuft.
Bekomme ja dann nur für´s 1. Jahr den Geschwisterbonus.
Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen


Nadine

Das macht nichts, denn der Geschwisterbonus wird auch halbiert bleibt aber über die 2 Jahre bestehen auch wenn dein erstes Kind dann schon älter als 3 ist, denn du hattest ja Anspruch auf das Geld in dem einen Jahr in der Elterngeld eigentlich gezahlt wird! Die Aufsplittung ändert also nichts daran!
Ich habe auch bis Januar den Geschwisterbonus bekommen obwohl Jose da ja schon 7 Monate lang 3 Jahre alt war *lach*! Im Januar sind nur leider die 20 Monate schon rum gewesen, denn ich habe vorher Mutterschaftsgeld bezogen und da werden einem statt der 2 Monate dann leider 4 Monate kein Elterngeld gezahlt! Also statt der 24 Monate bekommst du nur 20 Monate lang Geld wenn du das aufsplittest und vorher halt Mutterschaftsgeld bezogen hast!
Nadine







lino_w

hallo ihr lieben!!!^^ hab ne frage zum thema geld.also mein vertrag läuft anfang juni aus,aber mein mutterschutz fängt ja schon im mai an da das zwergilein für anfang juli ausgerechnet ist.wo muss ich das muttergeld und das elterngeld beantragen und wann???ach ja und wie ist das bei "arbeitslosigkeit" im mutterschutz wenn ich die drei jahre mutterschaftsurlaub machen möchte????fängt die "arbeitslosigkeit" erst nach diesen drei jahren an oder schon nach den 8 wochen nach der geburt???hoffentlich kann mir einer helfen.
LG
Bauchzwerg bewegt sich seit dem 19.02.09!!!!^^
25.06.09 um 19:27 uhr endlich bei mama in den armen!!!!

Danni78

Also das Mutterschaftsgeld teilen sich der AG und die KK so lange Du beschäftigt bist, also im Mai. Danach weiß ich es nicht genau, aber meine Schwägerin bekommt wohl Krankengeld seit Jan. (sie war ab Ende Nov. im MuSchu und bis 31.12. beschäftigt). Da würde ich mal bei der KK fragen.
Elterngeld kann man so oder so erst nach der Geburt des Kindes beantragen.

Beim Arbeitsamt musst Du Dich, so weit ich es weiß nicht melden. Denn wenn Du Dich da meldest musst Du ja auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und das tust Du ja nicht. Meine Schwägerin hatte da mal nach gefragt, weil sie ja in der selben Situation war / ist.

Danni78

Hab mal eine Frage und zwar zum Punkt Mutterschaftsgeld / AG Zuschuss. Da muss ich ja ankreuzen "Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld" und da hinter steht dann "Bescheinigung des Arbeitgebers (Verdienstbescheinigung). Muss ich dann die Abrechnungen bis Ende MuSchu einreichen? Das wäre ja bis Ende Mai, aber ich kann doch nicht bis Juni warten, dass ich mal die Abrechnung von Mai hab...  :-\

Nadine

Eigentlich mußt du eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen! Also nicht nur die Lohnzettel!
Nadine







Danni78

Zitat von: Nadine am 13. März 2009, 11:13:57
Eigentlich mußt du eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen! Also nicht nur die Lohnzettel!
Nadine

Was denn für eine Verdienstbescheinigung?  :-\

shiri

#224
Zitat von: Danni78 am 13. März 2009, 12:40:39
Zitat von: Nadine am 13. März 2009, 11:13:57
Eigentlich mußt du eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen! Also nicht nur die Lohnzettel!
Nadine

Was denn für eine Verdienstbescheinigung?  :-\

generell kannst du entweder Lohnzettel oder manuelle Aufstellung vom AG einreichen...für alle zeiträume


ich habe mal aus Interesse die manuelle Aufstellung machen lassen, hat den Vorteil, dass die nach-Geburt-MuSchu-Zeit schon mit drauf ist.