Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Danni78

Dann bekommen die erstmal die Feb und März Abrechnung. Ich meine, im April steht eh das selbe drauf wie im März und im Mai dann etwas weniger.

mushroomy

hallo,

wie ist es denn mitm Elterngeld wenn man schon welche bekommt ?
D.h. ich habe jetzt einen fast 6 monat junges Baby und beziehe Elterngeld - und bin, wenn ich Glueck habe (oder auch nicht *G*) moeglicherweise Schwanger (???)
Was bekaeme ich an Elterngeld: 67% von meinen urspruenglichen Gehalt ? (Waere toll) - oder nur die 67% von den jetziges Elterngeld die ich beziehe ?

Nadine

Zeiten des Elterngeldbezuges werden rausgerechnet, du bekommst also theoretisch wieder genauso viel Geld wie jetzt!



Ich hab direkt eine Verdienstbescheinigung beim Arbeitgeber einreichen müssen (war aber noch Erziehungsgeld)!



Nadine







mushroomy


kira2001

Hallo,

ich bin ganz neu hier, aber ich habe schon eine Frage  :)

Bei uns hat sich Nachwuchs angekündigt und zwar für den 15. August (ja ja, ist noch gaaanz lange hin  ;)).

Jetzt hab ich aber leider absolut keinen Plan wie das mit dem Elterngeld etc. läuft. Ich hab schon etliche Seiten im Internet gelesen, aber irgendwie versteh ich das alles nicht so ganz. Und da sich hier ja einige Profis tummeln, frag ich einfach mal nach:

Also wir sind beide voll berufstätig und verdienen etwa dasselbe. Bisher haben wir beide Steuerklasse 1 da wir nicht verheiratet sind. Das werden wir aber am 15. Mai ändern. Ab Juli werde ich ja dann Mutterschaftsgeld bekommen und zwar bis Oktober. Und nach Oktober bekomme ich dann 67% für das erste Jahr (richtig???) Soweit so gut...

Aber wie sieht es denn mit der Steuerklassen aus? Was wäre denn für uns am besten? Wenn ich das richtig sehe, müsste mein Mann, der ja Vollzeit arbeitet in Klasse 3, um möglichst viel "rauszubekommen". Das würde für mich dann ja Steuerklasse 5 bedeuten, oder? Was würde das denn an meinem Elterngeld ändern? Nichts? Oder wird das dann auch anders besteuert?? Da steig ich einfach nicht durch  ::) 
Ich würde nach einem Jahr (nach dem Elterngeld) wieder anfangen zu arbeiten, zumindest Teilzeit. Da würde ja dann die Aufteilung Steuerklasse 3/5 Sinn machen, oder? Weil mein Mann ja dann viel mehr verdienen würde als ich...

Kann mir einer von euch weiterhelfen??

Danke schonmal im Voraus!!!

LG Kira

Hubs

Hi Kira,

also das Elterngeld wird anhand dem durchschnittlichen Gehalt errechnet, dass Du in den 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes bezogen hast. Da stellt sich die Frage. Dass heißt, wenn Du die schlechtere Steuerklasse nimmst, dann erhöht sich zwar Dein Gehalt,auf's Jahr gesehen macht's aber wohl mehr Sinn, wenn ihr das umdreht, damit Deinem Mann weniger abgezogen wird.

Grüße Hubs
Hubs mit dem kleinen Pirat (04/2009) und Baby im Bauch - Trageberaterin im Allgäu



Kaiserschnitt-Website. Forum für Menschen mit einer Kaiserschnitterfahrung

How could anyone ever tell you, you were something less than beautiful?
How could anyone ever tell you, you were less than whole?
How could anyone fail to notice, that your loving is a miracle

emi78

Hallo,

es würd aber gehen, dass Du Deine Steuerklasse nach der heirat änderst ... also Du 3 und Dein Mann 5... und nach der Geburt dann wieder wechselt... also Du 5 und Dein Mann 3 ... da Du ja dann in Mutterschutz, bzw. in Elternzeit gehst.

Rechnerisch wäre das die beste Lösung... so bekommst Du noch ein paar Monate nach der Hochzeit mehr... und somit etwas mehr Elterngeld.

Aber Frag doch zur Sicherheit mal auf dem Rathaus nach, wo Du deine Lohnsteuerklassen ändern müsstest.

Liebe Grüße
Silke



TinaundCJ

Da hab ich doch auch mal ne Frage:

Haben momentan Steuerklasse 4.

Jetzt würden wir aber gerne auf 3 (für Menne) und 5 (für mich) gehen.

Muss ich dazu erst den Muschu abwarten oder geht das jetzt auch schon,ohne,dass ich beim Elterngeld nen Nachteil habe?
Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen


satti

so ich auch mal ne frage.....

wenn ich zwar 2 jahre zu hause bleiben will,ABER das geld nur ein jahr ausgezahlt haben möchte8damit ich was dazu verdienen kann im zweiten jahr) kann ich dann trozdem 2 jahre zu hause bleiben?

ist die elternzeit mit dem zeitraum der auszahlung gekopplet?

wird mir alles was ich dazu verdiene wärend ich EG beziehe abgezogen?

Jana781

@satti: nein, du kannst weiterhin 3 jahre elternzeit nehmen und das elterngeld dir trotzdem für ein jahr auszahlen lassen.

du darfst in der elternzeit 30 wochenstunden arbeiten gehen.

solange du noch elterngeld bekommst und da schon was dazu verdienst, bleibt dir von deinem dazu verdienten netto 1/3 übrig. d.h., wenn du 300 euro dazu verdienst, werden dir 200 euro vom elterngeld abgezogen (67%).

nach dem elterngeldbezug darfst du mit den erlaubten 30 wochenstunden verdienen, was du möchtest.
[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


мєρнιѕтa

Ist hier jemand selbstständig/freiberuflich?

Wie ist das denn, wenn man VOR der Elternzeit noch eine Rechnung schreibt...das Geld dann aber WÄHREND der Elternzeit überwiesen wird. Zählt das dann als Zuverdienst während der Elternzeit und wird vom Elterngeld abgezogen? Oder zählt da das Rechnugsdatum?

TinaundCJ

Ich denke,dass dann das Datum gilt,wenn das Geld auf deinem Konto ankommt.
Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen


мєρнιѕтa

Ja das befürchte ich auch...aber das wäre doch total bescheuert.

D.h., dass man einige Zeit VOR der Elternzeit eigentlich nicht arbeiten darf, weil man ja nicht weiß, wann der genaue Geburtstermin ist und wann die Rechnungen bezahlt werden.
Dagegen könnte man dann während der Elternzeit schufften wie blöd, wenn man davon ausgehen kann dass die Rechnungen erst danach bezahlt werden...das ist doch genau gegen das, was man eigentlich mit der Elternzeit bezwecken will: Zeit fürs Baby zu haben.

Mein Mann überlegt nämlich LM1 und LM2 mit mir zusammen Eltenrzeit zu nehmen...aber so ist das natürlich ein ganz schönes Risiko.
Angenommen mein Mann schreibt am 30.April seine Rechnung (für die im April geleistete Arbeit), Nico kommt z.B. am 1.5. und das Geld wird am 2.5. überwiesen. Dann bedeutet das, dass er das Elterngeld für Mai vergessen kann, weil ja eigentlich alles wieder abgezogen wird und mit dem Grundbetrag von 300 Euro kommen wir nicht weit.
Wer erfindet denn so einen Mist???

TinaundCJ

100% sicher bin ich mir nicht...sonst ruf da doch mal gerade an.

Liebe Grüsse von Tina mit den 4 kleinen CJ´s an der Hand und 2 Sternchen im Herzen


мєρнιѕтa

@Tina: Du hattest Recht, Steuerberater sagt auch es zählt der Zeitpunkt des Geldeingangs >:(.

Ein Schleichweg für selbstständige Väter wäre dann doch aber folgender:

Wenn er LM1 und LM2 Zuhause bleiben will, dann beantragt er Elterngeld für LM2 und LM3. Die Rechnungen von vor der Geburt können in LM1 bezahlt werden. In LM3 kann er trotz offizieller Elternzeit schon wieder arbeiten, solange die Rechnungen erst in LM4 bezahlt werden.

Irgendwie hört sich das so illegal an, aber wenn es bei Selbstständigen wirklich nach Geldeingang geht, dann müsste das doch so klappen, oder?

gummibär

Ich habe mich auch mal ne Weile mit dem Thema Freiberuflichkeit und SS beschäftigt und habe da auch genau sowas rausgefunden... total bescheuert! Sowieso ist man als Freiberufler etwas angea****, alleine die Berechnung des EG ist doch bescheuert.

Und auch, wenn der Weg, den ihr jetzt gehen sollt, nicht ganz "korrekt" zu sein scheint - ist doch egal ;) Wenn die einen dazu zwingen mit dem blöden System! EG ist nur was für eute mit nem Normalarbeitsverhältnis...

Bei mir wirds auch sehr witzig, war bis 1.4. Freiberufler, d.h. Steuerbescheid für 2008 hab ich dann, Januar bis April muss ich mir vom Steuerberater einschätzen lassen und ab April dann Festanstellung. Ohman, komlizierter gehts nicht. Aber darüber mach ich mir Gedaken, wenns soweit ist! JEtzt erstmal die 12 Wochen schaffen.
*18 September 2007

Dalmimaus

#241
Huhu,
habe auch Fragen.
Kurz zu uns. Wir sind beide Angestellte. 
1. Wenn mein Mann LM 1und 2  nehmen möchte,bekomme ich dann trotzdem das Mutterschaftsgeld?
2. Währed der Elternzeit kann mein Man ja max. 30 Std. die Woche arbeiten. Wird das Einkommen am Elterngeld abgezogen?
3. Warum braucht man beim Elterngeldantrag auch die Bescheinigung auf Muschaftsgeld? Wird hierbei das Mutterschaftsgeld in das Elterngeld eingerechnet? (denn ich bekomme wohl wegen einem Monat Krankengeld auch weniger Mutterschaftsgeld)
4. Kan man nur das Krankengeld bei der Berechnung des Elterngeldes ausklammern? Denn mein Mann ist ja zur Zeit in Kurzarbeit, das würde das Eltergeld ja auch verkleinern ?(sind aber vom monatl. Gehalt her "nur 100 Euro)

Kann mir wer helfen?



мєρнιѕтa

@Dalmi: Ich versuch mal zu helfen, soweit ich kann:

Zitat von: Dalmimaus am 07. Mai 2009, 14:09:11
1. Wenn mein Mann LM 1und 2  nehmen möchte,bekomme ich dann trotzdem das Mutterschaftsgeld?
Ja bekommst du.
Du bist damit dann aber auch gleichzeitig in diesen Monaten in Elternzeit, das bedeutet, ihr habt 4 der 14 Monate schon verbraucht.

Zitat von: Dalmimaus am 07. Mai 2009, 14:09:11
2. Währed der Elternzeit kann mein Man ja max. 30 Std. die Woche arbeiten. Wird das Einkommen am Elterngeld abgezogen?
Ja, das wird abgezogen. Zwar nicht komplett, aber doch relativ viel, so dass es sich finanziell meist nicht lohnt, nebenher zu arbeiten.
(Der Mindestbetrag von 300,- bleibt immer übrig)
Hier: http://www.elterngeld.net/elterngeld-rechner.html kannst du das ja mal durchrechnen

Zitat von: Dalmimaus am 07. Mai 2009, 14:09:11
3. Warum braucht man beim Elterngeldantrag auch die Bescheinigung auf Muschaftsgeld?
Während der Mutterschutzzeit bist du auch gleichzeitig in Elternzeit. Und wenn dir jetzt mehr Elterngeld zusteht, als Mutterschaftsgeld, dann wird für diese 8 Wochen der Restbetrag an Elterngeld draufgezahlt.

ZitatWird hierbei das Mutterschaftsgeld in das Elterngeld eingerechnet? (denn ich bekomme wohl wegen einem Monat Krankengeld auch weniger Mutterschaftsgeld)
Du meinst, ob die 6 Wochen vor der Geburt, in denen du Mutterschaftsgeld beziehst als Berechnung fürs Elterngeld genommen werden?
Nein!
Beispiel: ET 18.Mai.09 Mutterschutz ab: 06.April.09
Berechnungsgrundlage: April.08 - März.09

Zitat von: Dalmimaus am 07. Mai 2009, 14:09:11
4. Kan man nur das Krankengeld bei der Berechnung des Elterngeldes ausklammern? Denn mein Mann ist ja zur Zeit in Kurzarbeit, das würde das Eltergeld ja auch verkleinern ?(sind aber vom monatl. Gehalt her "nur 100 Euro)
Keine Ahnung, ich befürchte aber nicht. Zumindest gibt es im Antrag kein passendes Kästchen dafür.

Ich hoffe, dass noch ein Paar Experten antworten!

Dalmimaus

@Mephista:
lieben Dank :-*
Eins noch zu Punkt 1:
Also wenn wir beide die ersten 2 Monate zu Hause bleiben, gibts anschließend nur noch 10 Monate Elterngeld, da mein Mutterschaftsgeld mit ins Elterngeld angerechnet wird?

Und PS: Eine Expertin hat mir ja schon geantwortet ;)




мєρнιѕтa


Didi81

So, die meisten Regelungen des neuen Elterngeldes sind mir ziemlich vertraut, dennoch war ich mir in einer Sache nicht sicher.

Zu mir: Vollzeit Beamtin und nebenberuflich selbständig.

Ich habe mich nun gefragt, wie berechne ich mein Elterngeld. ET ist voraussichtlich 20.09.09. Habe dann bei meiner zuständigen Elterngeldstelle angerufen und die haben mir mitgeteilt, dass der Veranlagungszeitraum 1.1.-31.12.2008 ist, weil ich ja "auch" selbständig war/bin.

Für mich wäre das ein erheblicher Nachteil, weil ich in 2008 weniger verdient habe, als ich 2009 und mein Gewerbe ist mehr Hobby und fährt auch keinen Gewinn ein (zumindest bis jetzt nicht, bin ja noch am Anfang).

Dann hab ich laaaaaaaaaaange lange gegoogelt und bin auf die Richtlinien zum BEEG gestoßen. Diese sind Arbeitsanweisungen für die Elterngeldstellen. Dort habe ich gefunden, dass wenn ich das Gewerbe nicht durchgängig hatte, mein Elterngeld nach den letzten 12 Monaten vor der Geburt berechnet wird und nicht der Veranlagungszeitraum 2008 gilt.

Frage: Kann mir das jemand bestätigen, dass wenn ich mein Gewerbe jetzt kurzfristig abmelde, mein Elterngeld nach den letzten 12 Monaten vor Geburt berechnet wird?

Wichtig für alle: Diese Richtlinien sind sehr hilfreich. Da steht so einiges drin, auch mit Beispielfällen.





BeTi

Hallo Zusammen,

habe auch mal eine Frage: gehen wir mal davon aus, ich bekäme ein Elterngeld von 1000,- €. Dieses Geld lasse ich mir über 2 Jahre auszahlen. Wie ist das denn jetzt wenn ich im 2. Jahr einem Nebenjob auf 400,- € Basis nachgehe. Muss ich dann Geld zurück zahlen? Muss ich das jemandem mitteilen?

Wäre toll, wenn mir jemand helfen kann.

LG
Peggy



kesarosa

Wenn der Vater daheim bleibt und EG bezieht, ich wieder arbeiten gehe, dies aber nur eine Teilzeitstelle ist (29Std.), was gebe ich dann an unter
"Erwerbstätigkeit NACH der Geburt des Kindes"?
Wenn ich dort JA ankreuze, muss ich lt. Formular Angaben zum Einkommen machen. Ich beziehe ja aber gar kein EG. Wird das Einkommen trotzdem darauf angerechnet?  ???

мєρнιѕтa

@Didi: Tut mir leid, da hab ich keine Ahnung.

@BigBen: Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass du im zweiten Jahr nichts zurückzahlen musst.

@Kesarosa: Wenn du kein EG beziehst, muss deine Spalte zum Einkommen nach der Geburt gar nicht ausgefüllt werden.

bina

Mal eine Frage.
Habe ier schon alles fertig liegen.
Aber muss ich die Verdienstbescheinigung ausfuellen lassen?
Ich habe bis letztes Jahr im Sommer gearbeitet ( geringfuegige Beschaeftigung ).
Und bisjetzt habe ich auch weiterhin nicht vor wieder zu arbeiten.
Ich hatte halt was gelesen das man das auch angeben muss wenn man innerhalb der 12 Monate gearbeitet hat ??? .

Es reicht doch wenn ich nur den Antrag ausfuelle!?

liebe Gruesse
Bina  :)
*10/1998 ET+8 Tage
*09/2002 ET+9 Tage
*01/2008 ET+14 Tage
*03/2009 ET+5 Tage