Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

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Jana781

@kathi: ich meine, das elterngeld berechnet sich dann auf die 12 monate vor der geburt des kindes. davon wird ein durchschnittsnetto errechnet und davon gibt es dann die 67%.
manche zeiten (wie MuSchu glaub ich) werden allerdings da nicht mit einberechnet und für diese monate geht es dann noch weiter in die vergangenheit.
weiß grad nicht so recht wie ich das ausdrücken soll. ich hab das mal irgendwo recht verständlich gelesen, weiß aber nicht mehr ganz genau was für zeiten das waren, die in die berechnung nicht mit einbezogen werden.
[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


Kathi

Also du meinst dass dann die Monate in denen ich arbeiten war gerechnet werden, also von letztem Jahr dann mit, als ich noch arbeiten war?
 

Vyli

Hallöchen zusammen

habe vlt noch was interessantes für die mädels aus NRW (weiss net obs in den anderen bundesländern auch geht) aber man kann nach der geburt das elterngeld auch online beantragen
wie der link dazu (hoffe das ist ok)
http://www.elterngeld.nrw.de/elterngeldstellen/index.php

Lg Vyli

Jana781

@kathi: ich denke mal schon, aber eben ohne gewähr. ;) du warst ja nur im MuSchu zu hause und hattest leider keine elternzeit. :-[
da wäre es ja gemein, wenn die die zeiten nicht angerechnet werden. würde mich aber in so einem speziellen fall mal versuchen, irgendwo zu erkundigen.
[color =orange] LG Jana [/color]



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Kathi

Ich meine es aber auch so verstanden zu haben wie du es geschrieben hattest Jana, danke :) aber erkunden werde ich mich trotzdem
 

Britta1975

Hallo Kathi,

schrecklich was Dir passiert ist - meiner Freundin geht es ähnlich...

Hier etwas was ich zu diesem thema gefunden habe:

Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind

Das Elterngeld ersetzt im Normalfall nur 67 % des Einkommens und nicht 100 %. Kalendermonate in denen Elterngeld gezahlt wurde, würden daher das relevante Einkommen, im Vergleich mit Monaten der Erwerbstätigkeit, vermindern.

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich nur Monate des Elterngeld-Bezugs gemeint. Das Erziehungsgeld ist somit nicht gemeint. In der Übergangszeit vom Erziehungs- auf das Elterngeld wird es daher viele Eltern geben, deren Einkommen nach einem älteren Kind zwar vermindert ist, das aber trotzdem für die Ermittlung des Einkommens herangezogen wird.

Beispiel:
Frau Kramer erwartet am 16.05.2008 ihr zweites Kind. Für das erste Kind, geboren am 12.02.2007 hatte sie 12 Monate lang Elterngeld bekommen.

In den Kalendermonaten Februar 2007 bis Januar 2008 hat Frau Kramer Elterngeld für das erste Kind bezogen. Diese Monate werden somit für die Berechnung des neuen Elterngeldes nicht berücksichtigt.

Vorsicht bei Verlängerung des Auszahlungszeitraums:
Wenn der Auszahlungszeitraum des Elterngeldes verlängert wird (siehe Bezugszeitraum beim Elterngeld) werden die Monate der Verlängerung trotz Bezugs des Elterngeldes voll bei der Einkommensermittlung des neuen Kindes berücksichtigt.

Bezug von Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld ist, wie das Elterngeld, eine Lohnersatzleistung. Da nicht alle Mütter 100 % Ihres Einkommens durch das Mutterschaftsgeld ersetzt bekommen, ist es wichtig diese Monate nicht zu berücksichtigen. Mütter, die beispielsweise einen Nebenjob ausüben und über den Partner familienversichert sind, bekommen nicht den Tagessatz der Krankenkasse in Höhe von 13 Euro sondern nur eine Pauschale vom Bundesversicherungsamt in Höhe von pauschal 210 Euro.

Da das Mutterschaftsgeld in der Regel 56 Tage nach der Geburt gezahlt wird, entsteht hier eine Differenz in Höhe von 518 Euro (13 Euro x 56 Tage = 728 Euro; 728 Euro - 210 Euro = 518 Euro). Es ist daher schon aus Gründern der Gleichbehandlung der unterschiedlichen Mutterschaftsgeld-Empfängergruppen richtig, das Mutterschaftsgeld bei der Einkommensermittlung nicht zu berücksichtigen.

Auch die Kalendermonate in denen die Mutter Mutterschaftsgeld für ein älteres Kind bezogen hat, werden bei der Einkommensermittlung nicht berücksichtigt.

Beispiel:
Frau Thomsen bekommt am 03.04.2007 ihr zweites Kind. Das erste Kind wurde am 13.02.2006 geboren.

Der erste für die Ermittlung zu berücksichtigende Kalendermonat wäre eigentlich März 2007. Da sie im März 2007 und im Februar 2007 Mutterschaftsgeld bezieht, werden diese Kalendermonate nicht berücksichtigt. Somit ist der Januar 2007 der erste volle Kalendermonat vor der Geburt

Zur Einkommensberechnung werden noch elf weitere Kalendermonate gebraucht. Die Monate Dezember 2006 bis Mai 2006 stellen kein Problem dar; sie werden somit berücksichtigt. Insgesamt liegen nun bereits neun Kalendermonate für die Einkommensberechnung vor. Es fehlen noch drei weitere Monate

Im April 2006 hat Frau Thomsen noch Mutterschaftsgeld für ihr älteres Kind bezogen. Die Kalendermonate April 2006 bis Januar 2006 fallen daher aus der Einkommensermittlung heraus. Die Monate Dezember bis Oktober 2005 sind die letzten drei zu berücksichtigen Kalendermonate.


Ich hoffe, das hilft Dir weiter...

gruß,
Britta


nadine79

Ich finde die Sache mit dem Geschwisterbonus echt zum schreien!
Meint der Staat das Geschwisterkinder über 6 Jahren nicht auch ein recht auf eine Finanzspritze haben....
Meine Kleine kommt jetzt in die Schule da könnte man die 75 € Auch ganz gut gebrauchen!

LG Nadine


   


Klaerchen

Zitat von: nadine79 am 25. März 2008, 12:09:14
Ich finde die Sache mit dem Geschwisterbonus echt zum schreien!
Meint der Staat das Geschwisterkinder über 6 Jahren nicht auch ein recht auf eine Finanzspritze haben....
Meine Kleine kommt jetzt in die Schule da könnte man die 75 € Auch ganz gut gebrauchen!

LG Nadine


Ähm, gibts nicht die Grenze von 2 Jahren und 300 Euro Bonus? Wo steht denn das mit 75€ Bonus für ältere Kinder?

kadi_0106

also für mich ist das Elterngeld imme rnoch ein Buch mit sieben Siegeln.. ich versteh nur Bahnhof.. man war das Erziehungsgeld doch einfach..

also.. zu unserer Situation.. von Anfang an..
unser Sohn ist am 23.01.2006 geboren.. ich bin aus meiner Vollzeitstelle in Mutterschutz und dann in Elternzeit gegangen und habe das Mutterschaftsgeld und dann Erziehungsgeld bezogen..
seit Anfang Dezember 2006 habe ich wieder auf 400,00 EUR-Basis gearbeitet (allerdings nicht bei meinem Arbeitgeber, wo ich vorher Vollziet gearbeitet hab)..
nun bin ich ja wieder schwanger und unser ET ist am 30.05.2008 (also eigentlich schon recht bald.. und ich hab noch null Plan  :-\)

Wie ist denn das diesmal bei mir mit dem Mutterschaftsgeld?? Weiß das jemand??
Wie ist das mit der Berechnung unseres Elerngeldes??
Und wie ist das am sinnvollsten mit der Elternzeit?? (mein Mann arbeitet Vollzeit)

wo kann ich mich denn da eigentlich genau erkundigen?? bei welchem Amt zB??

oder kann mir hier einer helfen?? vielleicht ist es ja bei jemandem ähnlich wie bei uns und kommt mit der Thematik klar..

bina

Kann ich überhaupt Elterngeld beantragen wenn ich vor der Ss und nach der Ss ein Aushilfsjob (400 Euro) habe?
Ich dachte nicht... ???
*10/1998 ET+8 Tage
*09/2002 ET+9 Tage
*01/2008 ET+14 Tage
*03/2009 ET+5 Tage

Gini

Mitlerweile werde ich echt Experte im Thema Elterngeld.
Vorige Woche habe ich mit meinem Sachbearbeiter telefoniert und folgendes herausgefunden:
Ich bin zum zweiten Mal schwanger und habe das EG auf 24 Monate gestreckt. Nun wollte ich wissen, wie das EG für das neue Baby (Altersunterschied der beiden genau 18 Monate) berechnet...

Das geht so: Das Verlängern des Auszahlungszeitraumes bleibt unberücksichtigt. Der "Bezugszeitraum" gilt immer bis zum 1. Geburtstag von Kind 1.
EG für Kind 2 berechnet man dann wie folgt: Vor der Geburt des Kindes werden grundsätzlich 12 Monate berechnet. Es waren von den 12 Monaten vor der Geburt 6 Monate (bei mir März-August) ohne Einkommen und 6 Monte mit Elterngeldbezug. Der Bezugszeitraum von EG wird aber nicht berücksichtigt sondern durch den Zeitraum von 6 Monaten vor der Geburt von Kind 1 ersetzt.
Das heisst im Klartext folgendes: Da ich vor der Geburt von Kind 1 voll gearbeitet habe wird das EG viel höher als ich gedacht hatte (fast 200 €!!!)! Zusätzlich bekomme ich den Geschwisterbonus von 75 €. 

Fazit: Es lohnt sich, zwei Kinder schnell hintereinander zu bekommen. Wenn man es schafft, innerhalb von 12 Monaten zwei zu kriegen wird das komplette EG für das zweite Kind voll weitergezahlt und gar nicht neu berechnet. Also haltet euch ran!

@bina: Klar kannst du Elterngeld beantragen! Den Sockelbetrag von 300 € bekommst du IMMER! Auch wenn du vorher kein oder nur geringes Einkommen hattest.

LG Regina

bina

@Gini..ja..das dachte ich mir auch. Aber ich verdiene ja weiterhin meine 400 Euro Aushilfsweiße...geht das dann auch noch???
*10/1998 ET+8 Tage
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*03/2009 ET+5 Tage

Gini

Ja! Du darfst ja offiziell bis zu 30 Stunden arbeiten. Da kommst du mit deinen 400 € ja niemals hin!
In dem Fall bleibt es beim Sockelbetrag von 300 €.

Liebe Grüße
Regina

bina

*10/1998 ET+8 Tage
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Coney

Hallo,

*reinschleich*

ich hab da mal ne Frage...

Unsere Situation ist folgende: Ich bin Hausfrau, mein Mann arbeitet. Wenn das Baby kommt, bleibe ich zu Hause und beantrage Elterngeld. Das bekomme ich dann für 12 Monate i. H. v. 300,00 €. So weit klar.

Wo ich jetzt aber nicht durchsteige, ist bei der Sache mit diesen Vätermonaten... Mein Mann würde auch gerne 2 Monate zu Hause bleiben. Ist es denn jetzt theoretisch möglich, dass er z. B. LM 6 und LM 7 die Vätermonate nimmt und dann Elterngeld bezieht, oder muss er sich auf LM 1 + 2, bzw. LM 13 + 14 festlegen? Und wie läuft das denn dann generell ab? In den Monaten, in denen mein Mann Elterngeld bezieht, bekomme ich dann keines und wenn er wieder arbeitet, setzen bei mir die Zahlungen wieder ein? Oder läuft das parallel?

Ich habe gelesen, ich muss beim Elterngeldantrag bereits angeben, ob Vätermonate in Anspruch genommen werden oder nicht. Muss ich da auch schon angeben, wann er diese Monate nimmt?

Sorry für die vielen Fragen, aber ich sammel seit Tagen Informationen und steige da einfach nicht so ganz durch...

Liebe Grüße,

Coney



Gini

Hi Coney!
Das funktioniert so:

Der Vater kann jederzeit in den ersten 14LM des Kindes (auch für länger als 2 Monate) zuhause bleiben. Also theoretisch auch in LM 3 und LM 8 oder so.

Und du entscheidest selbst, ob du mit deinem Mann gleichzeitig das Elterngeld bekommen willst oder nicht, wenn er zB in Monat 6 und 7 zuhause bleibt.
Eine tatsächliche Verlängerung des Bezugszeitraumes findet nur dann statt, wenn die Mutter in den Monaten, in denen der Vater zuhause ist kein EG bekommt.
Grundsätzlich soll damit bezweckt werden, dass die Mutter in den Monaten wo der Vater zuhause ist wieder Arbeiten kann. In der Praxis kommt das aber wahrscheinlich so gut wie nie vor...

Die andere Möglichkeit ist eben die Vätermonate gleichzeitig mit der Mutter zu nehmen so dass in dem Zeitraum beide Elterngeld bekommen. (EG an beide gibt es maximal für 2 Monate, auch wenn der Vater länger zuhause ist. Dann könnte man aber das EG des Vaters durchlaufen lassen, weil das idR höher wäre.) Der Bezug würde bei Überschneidung insgesamt auch mit dem 1. Geburtstag des Kindes enden, weil dann ja schon 14 Monate bezahlt wären (also zB für die Mutter Monat 1-12 und für den Vater 6+7 macht insgesamt 14).

Klar? Ich hoffe, ich hab dich jetzt nicht noch mehr verwirrt.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du mir auch gerne ne PN schicken!
Liebe Grüße
Regina



kadi_0106

Zitat von: Katja_K am 02. April 2008, 21:13:51
also für mich ist das Elterngeld imme rnoch ein Buch mit sieben Siegeln.. ich versteh nur Bahnhof.. man war das Erziehungsgeld doch einfach..

also.. zu unserer Situation.. von Anfang an..
unser Sohn ist am 23.01.2006 geboren.. ich bin aus meiner Vollzeitstelle in Mutterschutz und dann in Elternzeit gegangen und habe das Mutterschaftsgeld und dann Erziehungsgeld bezogen..
seit Anfang Dezember 2006 habe ich wieder auf 400,00 EUR-Basis gearbeitet (allerdings nicht bei meinem Arbeitgeber, wo ich vorher Vollziet gearbeitet hab)..
nun bin ich ja wieder schwanger und unser ET ist am 30.05.2008 (also eigentlich schon recht bald.. und ich hab noch null Plan  :-\)

Wie ist denn das diesmal bei mir mit dem Mutterschaftsgeld?? Weiß das jemand??
Wie ist das mit der Berechnung unseres Elerngeldes??
Und wie ist das am sinnvollsten mit der Elternzeit?? (mein Mann arbeitet Vollzeit)

wo kann ich mich denn da eigentlich genau erkundigen?? bei welchem Amt zB??

oder kann mir hier einer helfen?? vielleicht ist es ja bei jemandem ähnlich wie bei uns und kommt mit der Thematik klar..

Kann mir keiner helfen?? *snüff* :'(

Gini

Sorry Katja!
Klar wird dir hier geholfen!

Also zuständig ist (seit Anfang 2008) der Kreis zu dem deine Gemeinde gehört.
Ich habe festgestellt, dass die Mitarbeiter, die für das Elterngeld zuständig sind erstaunlich gut geschult sind. Wenn du also gar nicht klarkommst, ruf einfach mal beim Kreisamt an.

Aber sooo kompliziert ist dein Fall nun auch nicht. Ich sehe das so:
Da du momentan noch 400 € verdienst bekommst du zunächst mal regulär Mutterschaftsgeld (in der Mutterschutzzeit sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt deines Kindes). Das heisst, du bekommst vom Arbeitgeber die 400 € weitergezahlt, bzw evtl Mutterschaftsgeld von der KK. Ab dem Ende des Mutterschutzes bekommst du Elterngeld. Das berechnet sich so: 67% von 400 € sind 268,00 €.
Damit liegst du unter dem Mindestsatz. Darum bekommst du den Mindestsatz von 300 €. Zusätzlich bekommst du einen Geschwisterbonus für ein Geschwisterkind unter drei Jahren in Höhe von 75 €. (Allerdings nur bis zu dessen 3. Geburtstag.)
Insgesamt würdest du also EG in Höhe von 375 € pro Monat erhalten und zwar für 10 Monate (LM 3-12, Mutterschaftsgeld LM 1+2 wird angerechnet).

Alles verstanden?
LG
Regina


Hasnpower82

Hallo!!!

Kann mir jemand helfen ich weiss blöde Frage, aber kenn mich nicht wirklich aus....

wie ist es wenn mein Mann selbstständig ist, bekomme ich dann überhaupt Kinderbetreuungsgeld???

Also dieses Mutterschaftsgeld bekomme ich ja nicht , weil ich zurzeit niergends gearbeitet habe....

ich kenn mich überhaupt nicht aus... :-\

sterneoase

Zitat von: Hasnpower82 am 15. April 2008, 16:17:43
Hallo!!!

Kann mir jemand helfen ich weiss blöde Frage, aber kenn mich nicht wirklich aus....

wie ist es wenn mein Mann selbstständig ist, bekomme ich dann überhaupt Kinderbetreuungsgeld???

Also dieses Mutterschaftsgeld bekomme ich ja nicht , weil ich zurzeit niergends gearbeitet habe....

ich kenn mich überhaupt nicht aus... :-\
Ja Elterngeld bekommt jeder, auch wenn du nicht gearbeitet hast bekommst du den mindest Satz von 300,00 Euro monatlich! AUCH wenn dein Mann Selbstständig ist!!
Mein Mann ist auch Selbstständig und ich habe den Bescheid vom Elterngelt schon bewilligt bekommen!! :)



Hasnpower82

Also wenn ich das richtig verstehe ist das Elterngeld das Kinderbetreuungsgeld oder?

das bekomm ich dann ab der Geburt...?? Wann muss ich da was beantragen?

wenn ich nichts gearbeitet habe bekomm ich vor der Geburt aber kein Geld????

sternchen

Ich hätte da auch noch eine Frage:

Muß ich nur das Elterngeld beantragen oder auch zusätzlich das Mutterschaftsgeld? Ich weiß nur, dass man das Formular für Elterngeld beim Rathaus holt und es beim AG abgibt, damit er das ausfüllen kann. Gibt es da zusätzlich noch ein Formular oder ist es ein und dasselbe? :-\

sterneoase

Zitat von: Hasnpower82 am 15. April 2008, 18:40:36
Also wenn ich das richtig verstehe ist das Elterngeld das Kinderbetreuungsgeld oder?

das bekomm ich dann ab der Geburt...?? Wann muss ich da was beantragen?

wenn ich nichts gearbeitet habe bekomm ich vor der Geburt aber kein Geld????
Vor der Geburt wäre dann das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, das bekommst du nicht, da du nicht gearbeitet hast. Dafür dann AB der Geburt Elterngeld->Mindestsatz

Das kannst du erst beantragen wenn du eine Geburtsurkunde hast, dann kriegst du extra eine dafür. So war es bei uns!



sterneoase

Zitat von: sternchen am 15. April 2008, 19:20:40
Ich hätte da auch noch eine Frage:

Muß ich nur das Elterngeld beantragen oder auch zusätzlich das Mutterschaftsgeld? Ich weiß nur, dass man das Formular für Elterngeld beim Rathaus holt und es beim AG abgibt, damit er das ausfüllen kann. Gibt es da zusätzlich noch ein Formular oder ist es ein und dasselbe? :-\

Das Mutterschaftsgeld bekommst du ja von der KK, dh. du kriegst ne Bescheinigung vom FA meine in der 37 SSW und damit musst du zur KK, dann kriegste das Geld!



Hasnpower82

Elterngeld ist das Kinderbetreuungsgeld??