Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

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beℓℓɑ1979

Ja danke, hab ich schon gelesen!  :D

Littlebaby

huhu

hab da mal ne frage,
bin auch dabei meinen elterngeld antrag vorzubereiten.
mein muschu hat vor 2 wochen also im september begonnen.
nun zählen die monate september 2009 bis august 2010. ich denke bis hierhin ist es richtig.
nun meine andere frage: ich hab von mitte dez bis ende jan2010 krankengeld bekommen (also 67% des nettogehalts) und dann noch für 3 wochen übergangsgeld wg. einer rehamaßnahme. hatte alles nichts mit der SS zu tun sondern mit meinem rücken. ab märz hatte ich dann nen beschäftigungsverbot.
was passiert denn nun finanziell, denn die dez. abrechnung hat nur nen halbes gehalt, die januar und feruar abrechnungen haben eine NULLsumme und beim märz fehlt ne woche. zählen die bescheinigungen über krankengeld dann oder muss ich wirkl. fast 3 monate mit NULL einkommen angeben??

lg littlebaby


Jana781

[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


Littlebaby

boah is das echt so mies??
das ist ja der hammer wenn man statt 12 mon. quasi nur 9,5 angeben kann, das schmälert den durchschnitt ja doch ganz gewaltig.
naja ich werd mal bei der elterngeldstelle anrufen glaub ich.

lg littlebaby


Jana781

hatte gerade auf der elterngeldseite geschaut und da stand halt, dass ausfallmonate wegen schwangerschaftsbedingter erkrankungen nicht zählen, dann wird zurück gerechnet. aber du schreibst ja, dass es keine schwangerschaftsbedingte krankheit war.
[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


Littlebaby

japp ich hab da angerufen und schwangerschaftsbedingt geht eh net, weil krank war ich ab november UND schwanger bin ich erst seit ende januar. es ist tatsächlich so dass 2 ganze monate mit NULL angegeben werden müssen (die beiden abrechnungen sind EH LEER) tja und dann hab ich noch 2 halbe abrechnungen. hab nun alle abrechnungen in den elterngeldrechner eingegeben und dadurch, dass das so berechnet wird bekomme ich pro monat 120€ elterngeld weniger.
ist echt schon ziemlich gemein wie ich finde  s-supertraurig, aber naja kann man eh net ändern.
danke nochmal für deine antwort,

lg littlebaby


elmo666

hallo ihr...

vielleicht kann mir ja hier einer helfen...

also ich bekomme vorraussichtlich am 15 juni mein erste baby...

mein befritsteter arbeitsvertrag läuft am 31.3.2011 aus...danach werde ich wohl auf arbeitslosengeld vertrauen müssen,das erste mal in meinem leben....

also mich würde mal interessieren, was bekomme ich an muschgeld und an elterngeld?verdiene im moment 1250 euro netto ...

wäre dankbar für eure antworten...
For ever in my heart *19.07.2010




elmo666

kann mir hier keiner helfen??
also mein muschiú beginnt am 5.5.2011...und der rechenr sagt ich würde nur 300 euro bekommen,aber das kann ich nicht glauben,habe da bestimmt nen fehler beim eingeben gemacht...
For ever in my heart *19.07.2010




Tini^_^

Mutterschaftsgeld:
http://www.sozialleistungen.info/sozial-leistungen/mutterschaftsgeld.html
"Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld erhält man Mutterschaftsgeld in genau der Höhe des Arbeitslosengeldes von der jeweiligen Krankenversicherung."

Elterngeld:
9,5 Monate hast du 1250 € bekommen
2,5 Monate hast du 750 € bekommen (ALG 1)
= monatlicher Durchschnitt: 1145 €
Also Elterngeld müsstest du circa 705 € bekommen laut dem Link
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner
Achtung: Jetzt gibts nur noch 66 %.

Allgemein:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=37982&;

Exotic-Animal

Elterngeld wird ja jetzt gestrichen für Sozialhilfeämpfänger und HARZ4ler!

Da ich im letzten Jahr nicht gearbeitet habe und auch weder Sozialhilfe noch HARZ4 bekomme, frage ich mich nun, wie das in meinem Fall läuft? ??? Ich schätze mal, dass ich auch nix bekomme, oder? ???

Tini^_^

@little.Angel
Das würde mich auch interessieren. Die können doch einen nicht ohne Geld da stehen lassen?!  :-\

Nana2010

Ich hoffe, ich kann hier auch eine Frage zur Elternzeit fragen! Sind ja 2 Paar Schuhe ;)

Mein Mann will direkt nach der Geburt für ein Jahr in Elternzeit gehen. Diese muss er ja spätestens 7 Wochen vor Start bei seinem Arbeitgeber schriftlich beantragen.

Was schreibt man denn da am besten? Habe mir einige Vorlagen angeschaut. Aber die gehen immer davon aus, dass die Mama Elternzeit nimmt (nach dem Mutterschutz) und somit schon das Geburtsdatum bekannt ist :-\

Muss man dann nicht noch eine Bestätigung der FÄ mit abgeben über den voraussichtlichen Entbindungstermin?

Wir müssten ja jetzt innerhalb der nächsten 2 Wochen die Elternzeit beantragen...bin mir aber unsicher, was ich schreiben soll.... ???

elmo666

@tine danke dir....

@ little stehen dir nicht trotzdem die 300 euro zu?wäre jetzt so eine vermutung von mir...
For ever in my heart *19.07.2010




feuerwehrengel

@nana: 7wochen vor beginn der elternzeit ist eigentlich eine woche nach der geburt, da die elternzeit ja erst ab mutterschutz beginnt....das heißt die ersten 8wochen nach geburt bist du ja im mutterschutz...
ich würde an eurer stelle einfach mal beim AG unverbindlich nachfragen wie und wann er es haben möchte...vielleicht ist es ja gar nicht so schwierig  wie man sich vorher gedanken macht ;)




und *** ganz tief in unserem Herzen

Nana2010

@feuer
Ja, genau, wenn ich Elternzeit nehmen würde. Dann wäre das alles ja kein Problem und ich würde ca. 1 Woche nach der Geburt die Elternzeit beantragen.
Geht jedoch der Papa in Elternzeit so beginnt die Elternzeit ja direkt mit der Geburt. Und lt. Gesetz muss hier auch die Frist von 7 Wochen eingehalten werden ???

Also eine Frist, die auf einen ungenauen Geburtstermin hinausläuft ::) Und wo ich mir denke, da muss der Arbeitgeber doch noch eine Bestätigung der FÄ haben, damit er meinen Mann wenigstens glauben kann! ;D :P

feuerwehrengel

@nana:

ich hab mal bißchen gegoogelt und viele haben ja das problem irgendwie. hab das hier noch gefunden:

Einfach 7-8 Wochen vor dem VET (Achtung, keinen Tag früher, da erst dann der Kündigungsschutz gilt) eine Anmeldung schreiben.

Sehr geehrte DAmen und Herren1
Hiermit melde ich Elternzeit für mein Kind ab der Geburt für die ersten zwei Lebensmonate , also voraussichtlich bis xxx an. VET ist der xxx. Die genauen DAten teilen wir Ihnen nach der Geburt mit.

BItte bestätigen Sie mir die Anmeldung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen




und *** ganz tief in unserem Herzen

Nana2010

@feuer
Hey Danke! :)
Das ist ja genau das, was ich gesucht habe. So werden wir das Schreiben jetzt erstmal aufsetzen. Wieder einen Schritt weiter ;)

Nana2010

Habe mir gerade mal einen Elterngeldantrag angeschaut. Yippieh, da kommt ja Freude auf.
Was ich nicht verstehe:
Bsp:
Der Elterngeld-Anspruch beträgt 900 Euro. Im ersten Lebensmonat bekommt der Antragsteller 1.200 Euro Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Es werden daher 0 Euro Elterngeld ausgezahlt.


Dies ist doch nur so, wenn ich jetzt Elterngeld beantragen würde, oder?
Oder fällt für meinen Mann jetzt auch 2 Monate Elterngeld weg, weil ich Mutterschaftsgeld bekommen??? Das kann ja nicht sein, oder?
Er wird jawohl die vollen 12 Monate nach der Geburt sein Geld bekommen, oder (auch wenn ich dann noch 2 Monate Muscha-Geld kriege)????

Jana781

@nana: klar, dein muschugeld wird nicht auf sein elterngeld angerechnet. er bekommt elterngeld.
[color =orange] LG Jana [/color]



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lucky81

Zitat von: little.Angel am 06. Januar 2011, 21:39:36
Elterngeld wird ja jetzt gestrichen für Sozialhilfeämpfänger und HARZ4ler!

Da ich im letzten Jahr nicht gearbeitet habe und auch weder Sozialhilfe noch HARZ4 bekomme, frage ich mich nun, wie das in meinem Fall läuft? ??? Ich schätze mal, dass ich auch nix bekomme, oder? ???

das frag ich mich auch, bin in elternzeit noch mit der ersten maus, udn hatte wenn kind nr. 2 kommt nur 12 monate lang kindergeld als einzigstes einkommen sozusagen


weiß das jemand??


ein neuer Engel bewohnt den Himmel
mein Sternchen Angel 11.02.2011 (SW 8+0)


Katinulla80

Seit wann kriegen Hartz 4 ler kein Elterngeld mehr???

ღ PeCaPe ღ

@Katinulla80: Seit 01.01. glaub ich.

@lucky: Du müsstest 300 Euro Elterngeld und 184 Euro Kindergeld bekommen.

Entdecke deine Grenzen, aber vor allem deine Möglichkeiten, meine liebe, kleine Maus! 





lucky81

Zitat von: ღ PeCaPe ღ am 17. Januar 2011, 19:54:41
@Katinulla80: Seit 01.01. glaub ich.

@lucky: Du müsstest 300 Euro Elterngeld und 184 Euro Kindergeld bekommen.

das wär super .........   


ein neuer Engel bewohnt den Himmel
mein Sternchen Angel 11.02.2011 (SW 8+0)


♡mupselmama♡

"Hausfrauen" kriegen weiterhin den mindestsatz von 300 €

Wenn jemand aufstockendes H4 bekommt, kommt es darauf an wieviel. Bei unter 300 € kann er sich beim H4 amt abmelden und Elterngeld beantragen.

LG
♡21.07.08♡04.02.11♡04.02.11♡16.08.13♡07.12.17♡ Et.3.3.2022♡

lucky81

Zitat von: *Britta&Julina* am 19. Januar 2011, 15:16:42
"Hausfrauen" kriegen weiterhin den mindestsatz von 300 €

Wenn jemand aufstockendes H4 bekommt, kommt es darauf an wieviel. Bei unter 300 € kann er sich beim H4 amt abmelden und Elterngeld beantragen.

LG

juhu, ich bin offiziell hausfrau ^^


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