Der Elterngeldthread *geschlossen*

Begonnen von Traeumel, 20. Februar 2008, 22:21:34

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Gini

Hi Conny.
Die Elternzeit beginnt mit Ende der Mutterschutzfrist.
Und die Frist für den Antrag auf Elternzeit ist sechs Wochen. (Nicht sieben.)
Du kannst also bis zu zwei Wochen nach der Geburt entscheiden, wie lange du zuhause bleiben willst.

@coney: Du kannst doch schonmal alles fertig machen für deinen Mann. Dann bist du es los und musst dich nicht noch darum kümmern wenn es dann soweit ist. Mit Baby bleibt ja auch schon mal was liegen...

LG
Gini

Pedi

Die Elternzeit beginnt bereits mit der Geburt! Man bekommt zwar für 8 Wochen das Geld von der Krankenkasse, aber trotzdem zählt das bereits zur Elternzeit ;)

Und es sind 7 Wochen Frist :)
 




*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

Gini

OK.
Ich gebs zu. Seit 01.01.2007 sind es tatsächlich sieben Wochen Frist!

Aber die Elternzeit beginnt trotzdem erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist.
(Die Mutterschutzzeit wird zwar auf die max. drei Jahre EZ angerechnet, aber den Rechtsstatus der Elternzeit erreicht man erst mit Ende der Mutterschutzfrist. - Während MuSchu besteht Beschäftigungsverbot und Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den AG, während EZ dürfte man theoretisch Teilzeit arbeiten oder wird ohne Gehalt freigestellt. - Das darf nicht gemischt werden. Darum: EZ erst nach MuSchu.)

Einverstanden, Pedi?

Liebe Grüße
Gini

Jana781

hallo ihr lieben! :)

ich habe von meinem AG ein tolles angebot für eine sehr verlockende leitende stelle bekommen. sie ließe sich auf jeden fall nach der elternzeit super mit meiner kleinen vereinbaren, weil ich dann keine schichten mehr gehen müsste.
allerdings müsste ich dazu schon während meiner elternzeit in teilzeit anfangen zu arbeiten, weil eine abteilung neu gegründet wird, die ich dann einarbeiten müsste. die gründung der abteilung fällt eben in meine elternzeit, aber es steht noch nicht genau fest, wann genau das sein wird.

jetzt meine frage, wenn ich nun elterngeld beantrage, muss ich dann schon angeben, dass ich während der elternzeit in teilzeit arbeiten werden, obwohl ich noch nicht weiß, ab wann und wieviele stunden bzw. was ich dann verdiene?
ich würde das elterngeld erstmal ganz normal beantragen wollen und dann sobald ich genaues weiß, ab wann ich arbeite bzw. wieviele stunden zu wieviel geld, der elterngeldstelle bescheid geben. das ist doch besser, oder?
ich mein, es gibt sicher mehrere, bei denen sich die teilzeitstelle erst während des elterngeldbezuges ergibt.
ich könnte ja jetzt eh noch keine konkreten angaben machen.
[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


Pedi

Zitat von: Gini am 04. Juli 2008, 11:27:31
OK.
Ich gebs zu. Seit 01.01.2007 sind es tatsächlich sieben Wochen Frist!

Aber die Elternzeit beginnt trotzdem erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist.
(Die Mutterschutzzeit wird zwar auf die max. drei Jahre EZ angerechnet, aber den Rechtsstatus der Elternzeit erreicht man erst mit Ende der Mutterschutzfrist. - Während MuSchu besteht Beschäftigungsverbot und Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den AG, während EZ dürfte man theoretisch Teilzeit arbeiten oder wird ohne Gehalt freigestellt. - Das darf nicht gemischt werden. Darum: EZ erst nach MuSchu.)

Einverstanden, Pedi?

Liebe Grüße
Gini

Aber in diesem Fall ging es um den Beginn der Elternzeit. Und bei den Anträgen steht drin, dass dies der Geburtstermin ist. Selbst wenn man ein Beschäftigungsverbot in den 8 Wochen hat, so gilt dies trotzdem schon als Elternzeit. Meine 12 Monate beginnen also nicht erst nachdem Ende der Mutterschutzfrist, sondern bereits mit der Geburt. Und ich glaube es wurde ja nach Beginn gefragt. Der Staat zahlt ja nicht länger wie nötig ;)
 




*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

Conny1980


@ Gini und Pedi
Es ist ein Antrag vom Steuerberater, den ich ausgefüllt zum AG wieder schicken soll!! Also es nicht der Elterngeldantrag direkt!!! Es ist kein offizieller Antrag! In diesem Antrag soll ich genau sagen von wann bis wann ich EZ nehme, aber das kann ich doch jetzt nicht sagen, denn mein Kind ist ja noch garnicht da!!
Habe aber schon in einem Schreiben mitgeteilt, wann mein voraussichtlicher ET ist und wie lange ich zu Hause bleiben möchte!!!

Gini

@Jana: Du kannst den Antrag so stellen, als ob du nicht arbeiten willst. Du hast ja auch noch nicht ganz endgültig entschieden, ob du es tatsächlich machst.
Wenn du näheres weisst und vereinbart hast, kannst du den Antrag immer noch ändern. - Musst du sogar. Irgendwo im Kleingedruckten steht, dass du verpflichtet bist alle Änderungen der Verhältnisse unverzüglich der Elterngeldstelle bekanntzugeben...

Alles Liebe euch!
Gini

Pedi

Zitat von: Conny1980 am 04. Juli 2008, 22:47:03

@ Gini und Pedi
Es ist ein Antrag vom Steuerberater, den ich ausgefüllt zum AG wieder schicken soll!! Also es nicht der Elterngeldantrag direkt!!! Es ist kein offizieller Antrag! In diesem Antrag soll ich genau sagen von wann bis wann ich EZ nehme, aber das kann ich doch jetzt nicht sagen, denn mein Kind ist ja noch garnicht da!!
Habe aber schon in einem Schreiben mitgeteilt, wann mein voraussichtlicher ET ist und wie lange ich zu Hause bleiben möchte!!!

Dann würde ich das auch noch nicht ausfüllen. Keiner kann verlangen das Du das bereits jetzt mitteilst. Ich hätte ihnen auch ein Schreiben geschickt. Mal sehen ob sie sich damit einverstanden erklären können (bleibt ihnen ja nichts anderes übrig) :D
 




*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

Jana781

danke, gini! :-* so hatte ich es mir auch vorgestellt, ich hatte eben nur die sorge, dass mir die EG-stelle dann meine teilzeitstelle "verbietet", weil ich am anfang sage, ich werde nicht arbeiten. obwohl sie dann ja blöd wären, weil sie ja, wenn ich zuverdiene EG-zahlungen sparen. ::)
[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


yaris

Ich habe da eine Frage bezüglich EG:

Ich würde das erste mal Ende November/Anfang Dezember Elterngeld bekommen. Ich weiss aber das ich dieses Jahr noch Ende November Weihnachtsgeld bekommen werde, das ist bei uns ein komplettes Gehalt.

Weiss jemand von euch ob man das angeben muss? Und wenn ja wo?Kriege ich dann im Dezember trotz des Weihnachtsgeldes noch Elterngeld? Oder wird für diesem Monat das EG durch das Weihnachtsgeld ersetzt, weils ja mehr ist?



Jana781

hallo yaris!

ich habe gerade heute mit der EG-stelle telefoniert und nachgefragt, weil ich im november auch weihnachtsgeld bekommen werde, obwohl ich da schon EG beziehe.
das weihnachtsgeld wird nicht als gehalt angerechnet, weil es eine einmalzahlung ist. diese werden nicht mit angerechnet für die ermittlung der höhe des EGs, also werden sie auch während des EG-bezuges nicht angerechnet. :)
[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


yaris

#136
wunderbar! ^^  :D
hat jemand zufällig einen link für mich wo ich das ggf nachlesen könnte?  ???
ich hab mich gestern schon auf die suche nach sowas begeben aber habe immer nur gefunden das das weihnachtsgeld nicht in die FESTSETZUNG der höhe des elterngeldes einbezogen wird. (aber das wusst ich schon vorher)



Gini

@yaris: Das wird leider nirgendwo ausdrücklich formuliert.  - Ich habs jedenfalls auch noch nicht gefunden. Es ist aber die logische Konsequenz aus der Definition des Einkommens, das in die EG-berechnung einfliesst. Da sind Einmalzahlungen ausgeschlossen. Dabei ist es völlig egal ob sie dir vor, während oder nach der Geburt zufliessen.
Wenn dir das WG von vor der Geburt das EG nicht erhöht darf es dir nach der Geburt das EG auch nicht mindern. Das wäre ja sogar Verfassungswidrig.

Liebe Grüße
Gini

Nadine1983

Hallo Ihr Lieben!!!

Ich hab mir jetzt die Anträge aus dem INternet rutergeladen und komm gar net klar.
Wie sieht das aus??

Wo muss ich Mutterschaftsgeld beantragen???
Wie sieht der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber aus?
Wer hilft mir beim Ausfüllen???

LG Nadine

yaris

Zitat von: Nadine1983 am 16. Juli 2008, 11:53:20
Wo muss ich Mutterschaftsgeld beantragen???
Mutterschaftsgeld beantragst du bei deiner Krankenkasse. Dazu brauchst du die ET-Bescheinigung die dein FA dir 7 Wochen vor ET kostenlos ausstellt.
Deine Krankenkasse wird sich entweder mit deinem Arbeitgeber in Verbindung setzen und alles weitere so klären, oder du kriegst von deiner Krankenkasse einen Bescheid auf Genehmigung des Muscha-Geldes, und wendest dich für alles weitere an deinen Arbeitgeber.
(Das ist der Fall wenn du mehr verdienst, als die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt!)


Wie sieht der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber aus?
Das ist wahrscheinlich von Firma zu Firma unterschiedlich. Ich muss lediglich formlos einen Brief an die Personalabteilung schreiben, mit gewünschter Dauer. Diesen Brief bist du verpflichtet 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit bei deinem AG einzureichen. (Also ca 2 Wochen nach der Geburt  :) )

Wer hilft mir beim Ausfüllen???
Da freu ich mich selber schon tierisch drauf *lach*

LG Nadine



Jana781

kleine ergänzung zum beitrag von yaris:

ich verdiene mehr und meine KK hat das trotzdem selbst mit meinem AG erledigt. ich musste wirklich nur die ET-bescheinigung vom FA an die KK schicken und der rest lief automatisch, problemlos und schnell. :)

die elternzeit muss 7 wochen vor beginn dem AG mitgeteilt werden, nicht 6 wochen, also bis eine woche nach geburt. ;)
man muss die elternzeit dort nicht beantragen, sondern nur schriftlich mitteilen, wie lange man in elternzeit geht.

ausfüllen: war gar nicht so schlimm! :) ich mach sowas aber auch gerne, ich mach sogar gerne steuererklärung. ;)
[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


yaris

Zitat von: Jana781 am 16. Juli 2008, 17:14:15
ich verdiene mehr und meine KK hat das trotzdem selbst mit meinem AG erledigt. ich musste wirklich nur die ET-bescheinigung vom FA an die KK schicken und der rest lief automatisch, problemlos und schnell. :)
Das meinte ich auch. Ich bin in der gleichen Situation.  ;D

die elternzeit muss 7 wochen vor beginn dem AG mitgeteilt werden, nicht 6 wochen, also bis eine woche nach geburt. ;)
Bei uns sinds 6 Wochen, hab so nen netten Brief vom AG bekommen. Ist das denn nicht gesetzlich festgelegt? Ist das bei jedem Betrieb anders?  ???



Jana781

@yaris: ich meine, es waren mal 6 wochen, mittlerweile sind es aber 7. das weiß dein AG vielleicht nocht nicht. ??? ich hab es zumindest hier und auch woanders schon öfters gelesen.
[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


Jana781

das muss ich euch unbedingt erzählen! :D ich kann es grad selbst kaum fassen! :o
es geht eben auch mal untypisch zu bei unseren ämtern.

am 18.06.08 ist meine tochter geboren, am 10.07. habe ich abends meinen elterngeld-antrag zur post geschafft, sodass er montag, 14.07. bei der sachbearbeiterin auf dem schreibtisch lag. 2 tage später hatte ich die eingangsbestätigung im briefkasten.
ja, und heute, sage und schreibe nur eine woche und zwei tage, nachdem mein antrag beim landesverwaltungsamt einging, habe ich den bescheid bekommen! :o
er ist nicht fehlerhaft und nix, es ist genau die summe im bescheid vermerkt, die ich auch ausgerechnet habe, auf den cent. :D

ich kann's fast nicht glauben, weil ich bisher immer nur gehört habe, dass die elterngeldstelle so viel nachfordern würde an unterlagen (gut, ich hab mir auch VORHER einen kopf gemacht, was ich mitschicke, nicht erst nachdem ich den antrag weggeschickt habe ;)), dass die bearbeitung eeeeeewig dauern würde und nun das! :o ich freu mich! :D

achso, ich war auch nicht so ein fall, bei dem sie nur den sockelbetrag genehmigen mussten, nee nee, die gute frau musste schon ein bisschen was rechnen. ;)

achja, und ich hab steuerklasse 3, was mir ja im vorfeld etwas sorgen bereitet hat, weil ich dachte, da kommen ewige nachfragen, aber nix. :D

drück euch die daumen, dass es bei euch auch so schnell geht. :)
[color =orange] LG Jana [/color]



Unser Engelchen Anton - still geboren am 07.02.2011 bei 21+6 - passt von nun an auf uns auf! Wir werden dich nie vergessen, kleiner Mann!


shiri

Mädels, EG-Expertinnen,

wie sieht das eigentlich nach dem ersten Lebensjahr aus?
Gibt es da auch noch irgendwelche Unterstützungen, wenn man mit seinem Kind daheim bleibt?

Ich frage deshalb, weil die KiTas bei uns alle erst Kinder ab 3 Jahre aufnehmen und ich mich frage wie man die Zeit zwischen 1. Geburtstag und KiTa-Aufnahme finanziell hinbekommen soll?!

Danke!
Shiri

yaris

Zitat von: Jana781 am 23. Juli 2008, 13:05:02
ich kann's fast nicht glauben, weil ich bisher immer nur gehört habe, dass die elterngeldstelle so viel nachfordern würde an unterlagen (gut, ich hab mir auch VORHER einen kopf gemacht, was ich mitschicke, nicht erst nachdem ich den antrag weggeschickt habe ;)), dass die bearbeitung eeeeeewig dauern würde und nun das! :o ich freu mich! :D

Wir haben ja schon festgestellt das wir in der gleichen Situation sind, ich hab noch Zeit (hoffe ich!!!) bis September.
Kannst du vielleicht auflisten was du alles mitgeschickt hast? Oder ggf meine Liste ergänzen:

---Kopie der Geburtsurkunde
---die letzten 12 Gehaltsabrechnungen in Kopie
---Bescheinigungen von AG und KK wegen Mutterschutzgeld (Höhe und Dauer)

hab ich noch was vergessen? Die anderen Sachen sind ja z.t. für Selbständige, etc
Brauche ich noch die Lohnsteuerkarte oder ähnliches?  ???

@shiri
ich hab das gleiche Problem. Leider gibt es EG nur 12 Monate lang, danach muss man schauen wie man klar kommt. Die einzige Möglichkeit die du hast, ist dein Elterngeld auf 24 Monate auszuweiten, aber nur die Hälfte des Betrages jeden Monat zu bekommen.
(So das im Endeffekt die Gesamtsumme gleich bleibt)
Für uns kommt das nicht in Frage, wir müssen gucken... Wir haben 1 Jahr zu überbrücken, unser KiGa nimmt ab 2 Jahren auf.
Ich frag mich echt was die sich bei dem neuen KiBiz Gesetz gedacht haben. Wahrscheinlich -wie immer- gar nix. Sparen sparen sparen...  s-banghead



Antje

Huhu...
Es wird Zeit das wir die Elternzeit vom Papa anmelden müssen...
Er möchte ja den 1. und 2. Monat nach der Geburt zu Hause bleiben...
Nun bin ich auf der Suche nach einer Vorlage / Muster für den Antrag damit auch nichts schiefgeht und der Papa ab dem Tag der Geburt mit zu Hause sein kann...
Könn ihr mir bitte helfen...


Sandra78

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe mir gerade mal den Vordruck für die Beantragung zum EG ausgedruckt und wollte schonmal soweit alles ausfüllen, was auszufüllen geht. Habe immer gerne alles möglichst zeitig erledigt. Jetzt bin ich mir nur bei folgendem Punkt unsicher (ich komm aus NRW, wegen Formularausführung):
Es gibt da immer zwei Spalten, für jedes Elternteil eine. Muss ich die IMMER beide ausfüllen oder nicht? In unserem Fall würde nur ich Elterngeld beantragen. Bei Punkt 2 steht z.b: Persönliche Angaben (immer für beide Elternteile auszufüllen), das hab ich gemacht, bei den Punkten 5/6/7/8/10 gibt es auch zwei Spalten, da steht aber nichts von "muss immer beides ausgefüllt werden". Wer weiß denn hier Rat? Meiner Logik nach würde ich da jetzt nur eine Spalte für mich ausfüllen.

Danke schonmal für Eure Hilfe

Sandra

Sandra78

Hallo nochmal,

nun ist doch noch eine Frage aufgekommen. Und zwar zur Einkommenserklärung, die man da mit ausfüllen muss. Da wird unter Punkt 2 bei "Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vor der Geburt" gefragt, ob man sonstige Leistungen in den zwölf Monaten vor der Geburt  bezogen hat. Ersteinmal wollen die da Kalendermonate wissen, wie soll ich das bei Mutterschaftsgeld in Kalendermonaten ausdrücken? Das wird doch von Tag X (Beginn Mutterschutz) an gezahlt, da kann ich doch keine ganzen Monate angeben ???
Außerdem steht dann neben dem Mutterschaftsgeld, dass der Leistungsbescheid dabeigelegt werden muss. Was bekomm ich denn da? Oder meinen die nur die Gehaltsabrechnung?
Und muss da irgendwo auch auf das Mutterschaftsgeld für nach der Geburt angegeben werden, z.B. bei Punkt 11 "andere Lesitungen" unter "Einkünfte aus Erwerbstätigkeit nach der Geburt des Kindes während des Bezuges von Elterngeld". Da kann man ankreuzen ALG/Renten/andere Einkünfte. Ist das dann unter andere Einkünfte einzutragen?
Was bin ich froh, wenn ich das hinter mir habe...

LG
Sandra

mhofi

Hallo,
hab auch noch ne Frage, konnte im Moment nicht auf die Schnelle feststellen, ob die schon gestellt wurde.
Kann EG ab LM3 beantragt werden? so dass ich den Zeitraum umgehe, in dem ich Mutterschaftsgeld bekomme (in LM1 +2) ?
 



DU BIST DICK, hast eine Glatze und keine Zähne im Mund.
Mama sagt du kommst nach Papa, Papa sagt du kommst nach Mama. Aber eigentlich siehst du aus wie Oma. EBEN ABSOLUT SCHÖN!