Vermögenswirksame Leistungen während Elternzeit?

Begonnen von babbele, 26. April 2009, 20:08:15

« vorheriges - nächstes »

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

babbele

Hallo ihr Lieben,
so langsam habe ich mich durch alle Finanzangelegenheiten gewurschtelt und weiß zumindest, wann ich was erledigen muss, nur zum Thema Vermögenswirksame Leistungen finde ich nicht wirklich was. Vielleicht kann mir ja hier jemand auf die Sprünge helfen?
Ich beziehe Vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber direkt an die Bausparkasse überweist (gehen auf den Bausparvertrag), außerdem geht direkt vom Gehalt nochmal der gleiche Teil von mir an die Bausparkasse.

Frage 1: Was davon gehört denn zum Nettolohn? Ist ja wichtig für die Berechnung des Elterngeldes.

Frage 2: Der Arbeitgeber wird ja sicherlich nicht seinen Anteil während meiner Elternzeit weiter überweisen, habe ich also keinen Anspruch auf VL während dieser Zeit? Und muss ich meinen Anteil dann logischerweise auch neu an die BSK anweisen?

Hoffe, ich habe die Fragen verständlich formuliert, ich tue mich doch etwas schwer mit dem ganzen Finanzausdrücken ::)
"Das Chaos besiegt die Ordnung, weil es besser organisiert ist." Terry Pratchett





Viele Dshins fürs Babbele ;-)

Erdbeerelse

Hallo, also zu Punkt 1 kann ich dir nix sagen. Aber zum 2. Punkt. Der AG wird während deiner Elternzeit nichts überweisen weil du in dieser Zeit keinen anspruch auf VL hast. Es sei denn du arbeitest in Teilzeit weiter.
du kannst deinen Vertrag aber auch während dieser Zeit ruhend stellen lassen, würde heißen,dass du dann auch nichts einbezahlen musst.


pebbles

du gibts ja bei der Berechnung des Elterngeldes nicht den ausgezahlten netto-Lohn an, sondern dein brutto abzüglich diverser Abgaben. Schau dir mal so einen Antrag an.  Die 67% vom netto-Lohn sind eigentlich bloss so ein ca-Wert.
Die VWL werden da nicht mitgerechnet.

Wenn du für die VWL den Zuschuß vom Staat möchtest, musst du den Differenzbetrag aus deiner Tasche zahlen. Dein Arbeitgeber zahlt in der Zeit nicht.