Elternzeit/ Elterngeld

Begonnen von Rexi73, 14. November 2012, 10:13:19

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Rexi73

Huhu,

Ich muss noch mal fragen.

Also Elterngeld beantrage ich für Lebensmonate ab Geburt. Soweit so gut.

Ich hab jetzt in der Broschüre meines Arbeitgebers gelesen, dass ich Elternzeit 7 Wochen vor Beginn beantragen muss. Ich dachte immer, ok, also innerhalb der Woche nach der Geburt mit Ende des Muschu.
Nun steht da aber was davon, dass man das auch vorher schon machen könnte und entweder Elternzeit ab Geburt oder eben nach Ablauf der Muschufrist beantragen könne. Welchen Sinn sollte das denn machen, wenn die eh max. bis zum 3. Geburtstag geht??

Ich finde das sehr verwirrend.
Ich glaube ich werde einfach die drei Jahre ( ich will die alle auf einmal nehmen) mit Ablauf der Muschufrist beantragen und hoffen, dass das so korrekt ist.

Rexi


*12/09 *12/10 *10//11

Muse

 ;D Das Zeug ist vor allem so kompliziert weil das immer im Behördendeutsch abgefasst ist.  :P
Ich muss Elternzeit 7 Wochen vor Beginn beantragen, also zwischen Geburt und bis Baby 1 Woche alt ist. Mir wurde aber schon gesagt dass wenn der Antrag ein paar Tage später eingeht auch nicht schlimm ist, man braucht ja auf alle Fälle eine Geburtsurkunde dazu.  :)

Ich denke wenn du das so machst wie du planst passt das alles.  :)

Rexi73

Muse, klingt wie bei mir.
Das "Beamtendeutsch" ist manchmal echt schwierig.
Wo ich als Versicherungsangestellte doch mit verwirrenden Texten klar kommen sollte.  S:D


*12/09 *12/10 *10//11

Muse

*hüstel* - ich bin sogar Beamtin *hüstel*  ;D

Denen fällt aber auch immer Quatsch ein  :P Das ist bestimmt irgendeine komische Ausnahme von der Ausnahmeregelung, machs ganz normal dann geht auch nix schief  :-*

Nana2010

Aber es ist doch richtig, dass ich die Elternzeit, wenn ich die 8 Wochen nach der Geburt noch in Mutterschutz bin, erst 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes beantrage. Oder nicht?

Jetzt bin ich auch verwirrt.... ??? ;D

Sammylein

#5
Ich seh das wie Nana und meine, ich hab das bei meinem Sohn auch so gemacht.
Elternzeit beginnt nach Ende des Mutterschutztes, sprich 8 Wochen nach der Geburt. Elternzeit muss ich sieben Wochen vor Beginn beantragen, also innerhalb einer Woche nach der Geburt. Sieben Wochen vor Geburt weiß ich ja auch noch gar nicht, wann die Geburt ist  ??? oder?
Viel Erfolg beim Behördendeutsch!
LG, Sammy

Edit: Ah, hab hier noch was gefunden.... Die Elternzeit kann sich direkt an die Geburt anschließen, wenn der Vater sie nimmt.....
Und auf jeden Fall per Einschreiben schicken, das hat mir jetzt grade ein paar graue Haare gebracht, weil ich Angst hatte, die können mir nen Strick draus drehen und sagen, sie hätten meinen Antrag nicht mehr....


Nana2010

@Sammylein
So war es bei unserer ersten Tochter. Da ist mein Mann direkt nach der Geburt in Elternzeit gegangen, wir mussten somit 7 Wochen vor errechnetem ET die Elternzeit beantragen.


Jetzt muss ich auch nochmal eine Elterngeld-Frage loswerden:

Jetzt bei unserer 2. Tochter gehen wir denk (wahrscheinlich) klassischen Weg!  ;) Mein Mann geht die ersten 2 LM in Elternzeit ich LM 3-12. Somit möchten wir natürlich auch für diese Zeiträume Elterngeld beantragen.

Wir wohnen in NRW, hier sieht der Antrag so aus, dass ich nur 1 Person eintragen kann. Das heißt doch ich muss 2 Anträge raus schicken, oder? Wann mache ich das am besten? Einfach beide direkt nach der Geburt? Ist doch egal, wenn ich für meinen Antrag etwas zu früh dran bin, oder?
Man bekommt ja nur eine Original-Geburtsurkunde für die Beantragung des Elterngeldes. Reicht das für 2 Anträge?

Ich weiß, doofe Fragen. Und deswegen dachte ich mir, bevor ich bei der Elterngeldstelle anrufe und mich blamiere, frage ich lieber hier! ;D ;D 8)

Danke :-*

Muse

Nana - auf alle Fälle 2 Anträge! DAS weiß ich 100 pro  ;)
Ich schätze wenn ihr die Anträge gemeinsam einreicht reicht die eine Urkunde - die können sie bestimmt im Notfall vor Ort kopieren  :)

Honigbluete

Ich würde auch beide Anträge zusammen mit einer Urkunde schicken...
Mein Mann nimmt LM 13 und 14, auf meinem Antrag muss ich schon mit angeben, dass er auch 2 Monate nehmen will, allerdings ohne Zeitangabe.

Ich finde das alles so kompliziert... also wenn ein Mann die ersten beiden Monate Elternzeit nehmen will, muss er den Antrag darauf schon 7 Wochen vor ET stellen, hab ich das jetzt richtig verstanden?



Rexi73

Honig,
Elternzeit beim AG= 7 Wochen vor Beginn also innerhalb von 1 Woche nach der Geburt.
Ob das für den Mann auch gilt? Möglich.

Muschu Geld = frühestens 7 Wochen vor EET über die Kasse.

Erziehungsgeld= innerhalb der ersten drei Monate, da max. 3 Monate rückwirkend geleistet wird.
Das dann auf LM.


*12/09 *12/10 *10//11