Elterngeld!

Begonnen von Böhnchen, 21. Januar 2009, 11:09:30

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Böhnchen

Ich hab mal ne Frage an die die sich auskennen.

Ich habe vor der ss Teilzeit (25h/w) gearbeitet, bin seit Beginn der SS im BV.
Ich würde gerne , wenn die Kleine da ist noch ein Jahr zu Hause bleiben.

Bekomme ich Elterngeld, wenn ja, richtet sich das auch nach dem Gehalt meines Mannes?

Ich habe mir mal ein paar Sachen im Netz durchgelesen, werde da aber nicht schlau von!

Vielleicht kann mir da einer von Euch helfen!

LG Tanja

Sarkana

Elterngeld berechnet sich nach deinem Einkommen, wenn du in Elternzeit gehst. Geht dein Mann in Elternzeit, berechnet es sich nach seinem Einkommen.

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=76672.html

Wenn du ein BV hast, bekommst du ja dein normales Gehalt weiter und das wird dann auch zur Berechnung herangezogen.



Böhnchen

Danke für den Link...

Ist das richtig, das ich das erst nach der Geburt beantragen kann? Also nach dem Tag meine ich!

Wie mach ich das mit meinem Arbeitgeber? Muß ich die Elternzeit schriftlich beantragen? Kann der das auch ablehnen?

Tschuldige wegen der doofen Fragen, aber blicke bei diesem Beamtendeutsch nicht ganz durch.

Sarkana

Ja, nach der Geburt. Du kannst den Antrag aber schon fertig machen und dann nur noch Geburtsdatum eintragen und Urkunde beilegen. :)

EZ beantragst du schriftlich bei deinem AG, 7 Wochen, bevor du in EZ gehst. Wenn du z.B. direkt nach dem Mutterschutz gehst, stellst du eine Woche nach der Geburt (MuSchu ist ja 8 Wochen nach der Geburt) den Antrag.

Ablehnen - hm, ich weiß es nicht, aber ich glaube nicht, dass er das machen kann. Soweit ich das verstanden habe, geht EZ vor.



marion-chris

Wie ist das beim AG?
Ich habe ein schreiben zuhause da muss ich eintragen wie lange ich zuhause bleiben möche, das weiß ich aber noch nicht.. kann ich erst 1 Jahr eintragen und dann verlängern???

Mei ich habe so viel Papierkram zuhause da blickt doch fast keiner mehr durch.. typisch deutschland..
Nach 4,5 Jahre des Übens und der vergebenen Hoffnung sind wir nun endlich einfach so Schwanger geworden! Wir wollten es kaum glauben.. aber unser größter Wunsch kann nun endlich war werden!

ET 26.03.09

Nächster FA Termin 29.10.08!


Sarkana

@marion: Ich glaube, es sit besser 2 Jahre zu beantragen, dann kannst du dich für das dritte nochmal neu entscheiden oder auch nach einem Jahr wieder arbeiten. Wenn man nur das erste Jahr nimmt, gibts irgendwie Nachteile.



shiri

@marion

es ist meines Erachtens ganz wichtig sich die 3 Jahre "freizuhalten"...dafür solltest du 2 Jahre EZ beim AG einreichten....meinetwegen mit Hinweis, dass du nach einem Jahr wieder in Teilzeit (max 30 Wochenstunden!!!) einsteigen möchtest.
Durch die Beantragung von 2 Jahren, hast du das dritte Jahr automatisch "freigehalten"...um es anzutreten musst nur 7 Wochen vor Ablauf der 2 Jahre deinen AG erneut informieren. In dem Fall muss dein AG das akzeptieren.

Diese Lösung ist aber nur machbar, wenn du in Teilzeit wiedereinsteigen willst.
Hat den Vorteil, dass du (bis auf wenige Ausnahmen) 3 Jahre kündigungsgeschützt bist!


BTW...alles okay bei dir und Krümel?


LG Shiri


Böhnchen

Das hilft mir schonmal echt weiter...

Jetzt aber noch ne Frage... Wie bin ich denn dann krankenversichert? z.Zt. bin ich ja selber versichert, im Mutterschutz ist die Kleine über mich versichert, wie sieht das dann ab Beginn der Elternzeit aus?

Und woher bekomme ich so nen Antrag?

shiri

Wenn du gesetzlich versichert bist, kann die Kleine bei dir versichert bleiben
Wenn der Vater gesetzlich versichert ist, kann die Kleine auch dort versichert werden.

Meine Krankenkasse hat ein Formular, dass du vorab weitestgehend ausfüllen kannst. Nach der Geburt noch das Geburtsdatum drauf und schnellstmöglich zur Krankenkasse. Dann bekommst du recht rasch eine eigene Versicherungskarte für dein Kind.



Wie das bei privat Versicherten ist, weiß ich allerdings nicht.


Gruß
Shiri

Böhnchen

Danke Shiri, aber gilt das in der Elternzeit auch?

shiri

@Böhnchen
ja (siehe auch HIER)

Kuddel

Bei privat Versicherten Eltern, muss man das Kind auch privat versichern. Wenn nur ein Elternteil privat versichert ist, kann das Kind familienversichert (gesetzlich) sein, wenn das gesetzlich versicherte Elternteil mehr verdient (oft bei Beamten). Ansonsten muss das Kind privat versichert werden. Man muss dann zwar Beiträge zahlen, hat aber auch einige Vorteile.
Mit einer Kindheit voll Liebe kann man ein halbes Leben hindurch die kalte Welt aushalten. - Jean Paul

große Schwester 15.03.2008

kleiner Bruder 21.04.2011

marion-chris

Oh vielen Dank dann werde ich die 2 Jahre erst mal nehmen und dann sehe ich weiter. Ich weiß ja momentan eh nicht wie es mit meinem AG weiter läuft! Bin ja am 28 auf dem Arbeitsgericht und da wird dann alles weitere entschieden...

@shiri: mir geht es soweit ganz gut.. habe kräftige Symphyse schmerzen und der krümel drückt schon ganz schön aufs Becken! Krümel geht es gut mir soweite auch... sind nur noch 8 Wochen bis ET.. das ist schon super krass finde ich (die zeit vergeht doch jetzt super schnell) ab und an habe ich rückenschmerzen.. aber mei.. das gehört wohl alles dazu.. wie geht es denn selber so..?
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