Elterngeldantrag - Hilfe beim ausfüllen?!

Begonnen von sternkrümel, 25. November 2010, 10:04:20

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Zauber

Florena, ich hatte ja nach dem Antrag gefragt gehabt, aber die meinten, der wird erst zu mir geschickt, wenn das kind "angemeldet" ist... Vorher nicht  ??? ??? Dann wird erst alles ausgefüllt (aussage der mitarbeiterin..)
03/16, 10 ssw⭐️ Deep in my heart....


florena84

@zauber: mmhh komisch..ich hatte schon in der 25.ssw glaub ich mit der elterngeldstelle telefoniert und um den antrag gebeten und 2 tage später war der da...
udn wenn du ihn dir einfach im internet ausdruckst? es ist doch schon ganz schön komplizert mit dem antrag udn wenn ich mir überlege,das ich ständig unterbrechen müsste wegen dem kleinen,da würd ich ja nie fertig werden...

Zauber

Florena,hmmm ja ich schau mal im Inet, wo ich den finde. Kann halt leider nur das sagen, was die Dame mir am Telefon gesagt hat.
03/16, 10 ssw⭐️ Deep in my heart....


florena84

@zauber: ja ja ich glaub dir das:-) mmhh wer weiß,was sie vielleicht verstanden hat..oder sie dachte,brauchst den ja eh erst nach der geburt,also brauchst den auch dann erst anfordern.wer weiß...
herr goog*le hilft ;D aber musst drauf achten,das du auch den für dein bundesland nimmst..denn die scheinen alle etwas unterschiedlich zu sein,wie wir vorhin hier schon bemerkt haben

Tini^_^

#29
Endlich schaff ich es auch. Ich wurschtel mich beim Kinder- und Elterngeldantrag durch. Alles was ich erst später ausfüllen kann, markier ich fleißig.

"Als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes dient das Durchschnittseinkommen (netto, ohne Sonderzahlungen) der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes."
Mädels? Zählen also die 6 Wochen MuSchuGeld auch zu den 12 Monaten?

florena84

die brauchen die lohnscheine der 12 monate VOR MuSchu

Tini^_^


schmeff26

hi...

@ tine.... also soweit ich weis zählen die 6 wochen muschu nicht  mit dazu... so haben die mir das letztens erklärt... also ich bin ja am 21. november in muschu gegangen also wurde bei mir zu berechnung oktober oder november vorrigen jahres angerechnet....  ::) ::) wenn das nicht auch wieder von bundesland zu bundesland unterschiedlich ist...  :-\


hoffe ich habe das damals am telefon richtig verstanden...

glg



Tini^_^

@Schmeff
Ich werde alles für den Antrag zusammen suchen (12 Monate vor MuSchu) und wenn denen noch was fehlt, dann melden die sich bestimmt  ;)

Danke!!

florena84

@schmeff: ja das stimmt:-)  ich schick einfach alles von september09 bis november 10 dahin..besser einer zuviel als zuwenig ;D

schmeff26

ja wenn nicht rufst bei denen einfach an..ist ja kostenlos die nummer... und die gehen alles mit dir durch...hab ich ja dann auch so gemacht... ( im übrigen ich habs genauso gemacht wie du... was noch fehlt hab ich markiert... damit männe dann auch durch sieht... er muss das zeug ja schließlich ausfüllen...  ::) ::) oder ich nehms mit ins kkhaus...  :-\ :-\)



schmeff26

@ flo... wie ihr müsst alle auszüge zuschicken... ?? aber dafür bekommt doch der AG auch den schriebs  :-\ :-\ hm.... hab von meiner kleinen gehört in brandenburg wird wohl arbeitslosengeld nicht mit angerechnet...hier in baden würtemberg ist es glaub nur hartz.... ach mensch... wir sind doch ein deutschland...  >:(



florena84

im antrag steht drin "nachweise über lohn" oder so ähnlich..also die wollen die kopien der lohnscheine haben

schmeff26

echt??? als anhang also.... bei uns steht nichts weiter drin...aber ich les mir den morgen vorsichtshalber nochmal durch....



Tini^_^

Also bei mir steht auch "Kopien" mitschicken.

schmeff26




florena84

das wird nen dicker brief und teuer...weil schicke den per einschreiben.sicher ist sicher

schmeff26

wo soll das stehen???  ich finds nicht...  :-[



florena84

gute frage..die anträge sind ja alle anders...welche bundesland?

Tini^_^

Also bei mir steht rechts neben den Eintragungen immer welchen Nachweis ich beifügen muss. (Leistungsbescheide, Lohnbescheid, usw.)

schmeff26




Tini^_^

NRW

Noch ne Frage:
Ich habe genau vorm MuSchu 12 Monate gearbeitet. Vorher hatte ich nen 400€Job und ALG 1.
Somit reichen die letzten 12 Lohnabrechnungen. Aber was ist, wenn das Baby früher kommt? So fängt ja das Mutterschaftsgeld auch früher an oder?  :-\ Bin verwirrt oder?

schmeff26

also ich würd ja jetzt sagen...es wird 12 monate ab da gerechnet wo du den schein vom fa bekommen hast... egal ob das baby ehr kommt... auf dem schein steht ja der eventuelle ET....  bin mir da aber auch nicht sicher....

wie geschrieben.... beim antrag ist doch ne nummer dabei...ruf da einfach an bei fragen... auch bei solchen.... die können dir schon weiterhelfen..hoffe ich ... ;)



florena84

schmeff: so stehts in deinem antrag:

Nichtselbstständige Arbeit
• Arbeitgeber-Bescheinigung über Ihr Einkommen im Be-
messungszeitraum (siehe Abschnitt Arbeitgeber-Be-
scheinigung) oder die entsprechenden Lohnabrechnun-
gen beziehungsweise Gehaltsabrechnungen einschließ-
lich aller dazugehörigen Rückrechnungen. Bitte legen
Sie für jedes Beschäftigungsverhältnis einen gesonder-
ten Einkommensnachweis bei

das heißt bei dir gibt es ne arbeitgeberbescheinigung,das gibts bei mir nicht,ich muss direkt die lohnscheine schicken,bei dir kannst es dir aussuchen...
mein AG muss nur ausfüllen,wieviel er zum MuSchu dazubezahlt hat...

@tine: der mutterschutzanfang bleibt gleich...weil das kind kommt ja früher also vor dem ET und der MuSchu richtet sich nach dem ET und nicht nach der Geburt

Tini^_^

So, der Antrag wird jetzt zur Seite gelegt.  ;D

Mann Mann Mann - ich komm mit Anträgen eigentlich gut klar, aber so ein Gewurschtel und zugleich schwanger?! Das kann doch nicht passen.