Mutterschaftsgeld beantragen oder lohnt sich nicht?

Begonnen von Hase79, 27. Mai 2009, 12:16:08

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Hase79

@sandi: wie es in deinem Fall jetzt ist, weiss ich nicht genau. Normalerweise ist es so:

Man bekommt 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach ET das Mutterschaftsgeld. 13 Euro pro Tag von der KK, der Rest zu Deinem bisherigen Nettolohn zahlt der Arbeitgeber.
Da Du aber nur bis 31.07. beschäftigt bist, weiss ich nicht, ob Du vom Arbeitsamt diese Zuzahlung bekommst, oder ob es bei den 13 Euro am Tag von der Krankenkasse bleibt. Erkundige Dich da mal beim Arbeitsamt!

Fakt ist, dass Du das Elterngeld erst NACH dem Mutterschutz ausgezahlt bekommst. Also die erste Zahlung frühestens 8 Wochen nach Entbindung.

Das Elterngeld wird berechnet, nach Deinem Gehalt der letzten 12 Monate. Hast Du nur 8 Monate gearbeitet, werden nur die 8 Monate als Berechnung herangezogen.

Und das Elterngeld endet DEFINITIV mit dem 1. Geburtstag des Kindes. AUSSER wenn Du das Elterngeld für 24 Monate statt 12 beantragst. Würden Dir z.B. 1000 Euro Eltergeld für 12 Monate zustehen, würdest Du in dem Fall eben nur 500 Euro bekommen, dafür aber bis zum 2. Geburtstag des Kindes.

Hoffe, es war einigermaßen verständlich.

LG
hase
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Gerne Ansprechpartner bei Diagnose Lippen-Kiefer-Gaumenspalte

sandi76

Würde vom Amt kein  Geld mehr bekommen, denn ich müßte dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Muß ich mich mal hinter klemmen.

Aber dankeschön erstmal.



Miraxena

@sandi: den fall hatten wir grade im bekanntenkrei

also um muschu-geld von der krankenkasse zu bekommen, muss man das beantragen, die kk schickt deinem arbeitgeber (auch wenn ihr kein beschäftigungsverhältniss mehr habt) ein formular zu, welches er dann auch ausfüllen muss... zusätzlich musst du dann der krankenkasse den wisch vom arbeitslosengeld zuschicken. danach wird das irgendwie berechnet.....

aber vom arbeitgeber bekommst du nix mehr, da das arbeitsverhältnis dann beendet ist.

das erziehungsgeld beantragst du ganz normal und gibst die 8 monate an wo du gearbeitet hast + die 4 monate wo du sonstige einnahmen hattest (auch alg).... ein wenig wirr das ganze, aber da kommt man dann auch durch  ;)

während du dann aber im muschu bist, steht dir zusätzlich ALGII zu, dass musst du aber extra beantragen..... da ist so viel hick hack mit.... am besten holst du dir einen termin bei der pro familia, die können dir super gut erklären, was du alles beantragen kannst und wo.

alles andere ist wie hase und bijou es bereits erklärt haben..... finds auch doof, dass EG nur für 10 monate gezahlt wird, da ja das muschu geld mit den 2 monaten angerechnet wird.....
Ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag!