Mutterschaftsgeld // Vetragsende=Mutterschutzbeginn

Begonnen von Tini^_^, 27. Oktober 2010, 12:36:54

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Tini^_^

Hallo... Ich bräuchte mal nen guten Rat!!!

Ich bin zur Zeit als Sachbearbeiterin beschäftig. Der Jahresvertrag endet am 14.12.2010 und der Mutterschutz beginnt genau an diesem Tag. Zwischenzeitlich war ich bereits im Krankenhaus und es wurde das Beschäftigungsverbot ausgesprochen. (Entbindungstermin ist der 26.01.2011 und dieser Termin wird auch nicht verschoben durch den Frauenarzt.) Mein Arbeitgeber war gestern bei mir Zuhause, um über einen eventuellen Festvertrag zu sprechen. Diesen erhalten ich leider nicht, aber ich kann mit Baby direkt nach dem Mutterschutz erstmal auf 400€-Basis arbeiten. Der Vertrag soll schon ab dem 01.01.2011 laufen und ich soll die Stunden nacharbeiten, die ich im Februar und März nicht wahrnehmen kann. Ich müsste also mit riesen Kugel im Januar arbeiten gehen?!  :-\ So wie ich das verstanden hab.

Morgen werden ich zum Arbeitsamt gehen und direkt meinen Entbindungstermin mitteilen. Welches Geld steht mir denn nun im Mutterschutz zu? Nur die 13 Euro von der Krankenkasse? Und könnte der Geringfügigkeitsverdienst-Vertrag Auswirkungen haben auf mein "Einkommen"? Sollte ich den Vertag erst ab dem 01.04.2011 laufen lassen?

Ich hoffe, dass ihr meine Situation nachvollziehen könnt und ein paar Tipps habt.

Danke!!!!!

feuerwehrengel

irgendwie verstehe ich ein paar sachen nicht...

warum soll dein vertrag ab 1.1 laufen...mutterschutz ist mutterschutz...das geht gar nicht, dass du denn die stunden nacharbeitest ???und im januar kannst du gar nicht arbeiten...das ist im mutterschutz verboten...

das elterngeld zählt ja ausgehend von deinem verdienst der letzten 12 monate...willst du denn gleich wieder arbeiten oder setzen dich deine chefs unter druck??

wie das mit dem mutterschaftsgeld ist weiss ich leider in deinem falle nicht...




und *** ganz tief in unserem Herzen

florena84

also wie feuer schon schrieb,MuSchu ist MuSchu,da darfst dann nicht einfach weil deine Chefs das wollen arbeiten gehen und Stunden nacharbeiten ist auch quatsch...
warum machst du eigentlich keine Elternzeit?
Hast du ne rechtsschutzversicherung vielleicht?also dann könntest dich mal beraten lassen oder so,weil im ersten moment hrt sich das für mich nach ausnutzen an...

Tini^_^

Die wollen mich unbedingt halten und ich hätte halt in der anderen Niederlassung ne Chance später halbtags zu arbeiten. Also ich würden nach der Geburt stundenweise da arbeiten und könnte das Kind sogar mitnehmen. So zwei vormitttage in der Woche raus, wäre doch ganz gut oder? Nur das mit dem Stunden nachholen und Vertrag ab 01.01. ist seltsam. Mal sehen, was das Arbeitsamt dazu sagt. Meine Chefs wollten sich Ende Woche bzw. Anfang der nächsten Woche bei mir melden. Man kann schlecht einschätzen, ob die das nett meinen oder nicht.

feuerwehrengel

@tine: im mutterschutz (8wochen) nach der geburt, darfst du gar nicht beschäftigt werden, auch nicht stundenweise.
also würde ich denken, es ist besser den vertrag zu machen, ab dem zeitpunkt wo mutterschutz beendet ist.
du solltest dich aber unbedingt nochmal genau erkundigen wie das denn mit der anrechnung aufs elterngeld ist. oder vielleicht weiss das jemand hier? ich meine dass ab 300euro aufs elterngeld angerechnet wird :-\

du fragst , dass du 2vormittage raus kommst...ich denke persönlich dazu, dass wir als erstmamis den aufwand den so ein kind macht noch gar nicht richtig einschätzen können. ich denke es ist ein aufwand mit kind in die firma zu fahren...es ist ja nicht so, dass man das kind ablegt und es schläft. nee die wollen ja auch schon beschäftigt werden, quengeln, etc...dann kannste dich sowieso nicht auf die arbeit konzentrieren.

ich denke du solltest den aufwand und nutzen nochmal überdenken!

ich finde das ja toll, dass deine chefs dich wiederhaben wollen, aber doch nicht im mutterschutz und die sollen dir soch deine zeit mit kind gönnen....und du solltest dir auch deine zeit mit kind gönnen ;)




und *** ganz tief in unserem Herzen

Bloom

Hallo Tine,

hab dir hier mal was rausgesucht http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mutterschutz.html ;)

Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es bei dir um die Mutterschutzzeit vor der Geburt!!! Dein AG legt dir das nahe, weil du auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichten könntest. Würde ich mir aber an deiner Stelle ganz genau überlegen, denn du hast ja ein BV bekommen. Dein Chef scheint ein richtiges Schlitzohr zu sein :o :o

Mal ganz ehrlich:

Warum nur auf geringfügiger Basis? Kann ich dir sagen ;) Da hat er eine billige Arbeitskraft, die ihn kaum was kostet :-X Sowas nenn ich Ausbeutung >:( >:(

Die Chance auf eine Halbtagsstelle soll dich nur locken!!! Überleg dir das gut ;)





Tini^_^

Ich denke, ich werde denen sagen, dass ich ab dem 01.04.2011 ne Stelle auf 400€Basis mit Baby probieren würde. Wenn es mir dann zu viel wird, dann muss ich halt nochmal mit denen sprechen. Es bringt denen eigentlich auch nichts, wenn der Vertrag schon ab dem 01.01.2011 läuft.

Also ich war vorhin beim Arbeitsamt. Ich werde nicht über die versichert, weil der Mutterschutz und Vertragsende auf dasselbe Datum fallen. Danach war ich direkt bei der AOK. Ich muss mir jetzt die Bescheinigung vom FA holen und damit kann ich dann Mutterschaftsgeld dort beantragen in Höhe von Krankengeld. Also nicht nur die 13 € pro Tag  :D Wenigstens eine gute Nachricht.

So und jetzt nutz ich richtig mein BV und denke nur ans Baby. Das ist echt zu kurz gekommen die letzten Monate. Ich will nicht nochmal ins KH vor Januar  ;)

DANKE FÜR EURE ANTWORTEN  :-*

ღ PeCaPe ღ

Nur noch kurz: Wenn Du ab 01.04. auf 400 Euro arbeitest, bekommst Du weniger Elterngeld.
Letztendlich bekommst Du sozusagen von den 400 Euro dann nur 1/3 raus.
Hatte ich mir nämlich auch schon einmal ausgerechnet.

Entdecke deine Grenzen, aber vor allem deine Möglichkeiten, meine liebe, kleine Maus! 





Tini^_^

@Pe
Ich bin ja froh, dass ich im Job bleibe.
Also bekomm ich circa 100 - 150 € mehr pro Monat oder? Das wäre schon ok, denke ich - solange ich keine Miese machen.

Tini^_^

...ich hätte nochmal ne kleine Frage:

Bedeutet "letzter Arbeitstag" auf dem Formular. Der Tag vor dem BV oder der Tag vorm MuSchu?

florena84

@tine: der tag vor MuSchu,weil trotz BV hast ja normal geld vom AG bekommen..ich musste aber auch erst bei meiner KK nachfragen,weil ichs nicht wusste